Ende November trafen sich Aktive, Expert*innen und Interessierte in Wien, um gemeinsam Ideen für...
Vorsteuerabzug bei Job-E-Bikes: Ab 2020 möglich!
Vorgeschichte: Ungleichstellung und Brief an den Finanzminister
Im Jahr 2018 drohte das BMF Finanzministerium Fahrrädern im Arbeitsumfeld mit einer zusätzlichen steuerlichen Belastung. Durch den Entwurf des Lohnsteuer-Wartungserlass 2018 würde die Privatnutzung von dienstlichen Fahrrädern und Elektro-Fahrrädern entgegen der bisherigen Praxis lohnsteuerpflichtig. Eine Schlechterstellung des umweltfreundlichen Fahrrads gegenüber dem E-Kraftfahrzeug, welches lohnsteuerbefreit ist, wäre die Folge gewesen. Die Radlobby rief zu einer Briefaktion an den Finanzminister auf. Mit Erfolg! Bei der finanzsteuerrechtlichen Frage des Vorsteuerabzuges, die betriebswirtschaftlich sehr relevant ist und den stärksten Dienstrad-Kaufanreiz für Arbeitgeber darstellt, ist die Ungleichbehandlung zum Elektroauto aufgehoben worden.