Gemeinsame Presseaussendung der Mobilitätsinitiativen FAHRGAST Graz/Steiermark, Radlobby Argus Steiermark und Autofasten Steiermark vom 12. April 2022.
Die Radlobby ARGUS Steiermark wendet sich in einer gemeinsamen Aussendung mit dem Verein Kinderbüro® – Die Lobby für Menschen bis 14, der Kinderbürgermeisterin von Graz und MoVe iT Graz anlässlich des Kinderschwerpunkts der Stadt Graz an alle Stadträt*innen und Gemeinderät*innen, die Radmobilität von Kindern zu steigern und zu verbessern und die Verkehrssicherheit für Kinder zu erhöhen.
Diese drei Anregungen sollen in die Planungen der Stadt aufgenommen werden:
So wie das Vorjahr war auch 2021 geprägt von Corona-Einschränkungen. Trotz allem war es ein arbeits- und ereignisreiches Jahr - wie dieser Rückblick zeigt.
Zahlreiche Erhebungen und Unfallzahlen in europäischen Städten zeigen: Radfahrende werden oft zu eng von Autolenker*innen überholt. Gemeinsam mit der FH JOANNEUM Kapfenberg möchte die Radlobby ARGUS Steiermark von November bis Dezember 2021 die Situation in der Steiermark erheben und sucht dafür Testfahrer*innen.
Der Verein BICYCLE-Entwicklungsprojekt Fahrrad ist ein vom AMS, der Stadt Graz, Land Steiermark und teilweise vom Europäischen Sozialfonds geförderter sozialökonomischer Beschäftigungsbetrieb, der langzeitarbeitslosen Menschen Arbeitsplätze, Arbeitstraining sowie soziale Betreuung und Qualifizierung auf Zeit bietet.
Gemeinsame Stellungnahme und Lösungsvorschläge zur Situation im Augarten des Vereins Kinderbüro® - Die Lobby für Menschen bis 14, der Kinderbürgermeisterin des Kinderparlaments Graz und der Radlobby ARGUS Steiermark
Im Mai waren die BewohnerInnen von Graz und Graz-Umgebung aufgerufen, ihre Erfahrungen, Kritik und Wünsche zum Radverkehr in einer Online-Umfrage zu äußern. Die rege Beteiligung ist ein Indiz für das große Interesse am Radverkehr und den dringenden Wunsch nach Verbesserungen.
Die Stadt Graz hat gegen einen Lastenradfahrer auf Unterlassung geklagt. Er dürfe seine Lastenräder nicht auf öffentlichem Raum abstellen.
Wie das Gericht entscheidet, bleibt abzuwarten. Die Gesetzeslage scheint jedoch klar: Wenn gegen die StVO oder die Parkgebührenverordnung verstoßen würde, warum ginge die Stadt Graz zivilrechtlich gegen den Lastenradfahrer vor und schickt keine einfache Strafe?