Rad und Recht

Pflichtversicherung für E-Fahrräder?

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Am 24. Mai hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Verschärfung der EU-Vorschriften für die Kraftfahrzeug-Versicherung (Motor Vehicle Insurance Directive – kurz MID) veröffentlicht. Ziele seien "ein besserer Schutz der Opfer von Kraftfahrzeug-Unfällen und die Stärkung der Rechte von Versicherungsnehmern".

Tempo 30 auf Hauptstraßen

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30 km/h-Beschränkungen können auf Wiener Hauptstraßen eingerichtet werden, ohne dass deren Status als Hauptstraße verändert wird. Bis 2015 waren verkehrsberuhigte Bereiche auf Straßen außerhalb des Hauptstraßennetzes beschränkt, Tempo 30 Beschränkungen auf Hauptstraßen hatten somit meist zur Folge, dass diese Straßen den Status einer Hauptstraße verloren. Folgerichtig trat damit der Entfall von städtischen Förderungen bei Erhaltungsarbeiten (nicht Neubauten) ein. 

Aggression im Straßenverkehr: Kein Kavaliersdelikt!

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Drängeln, Beschimpfungen, zu knappes Überholen:  Wie eine Studie vom Kuratorium für Verkehrssicherheit zeigt, wird von den VerkehrsteilnehmerInnen auf Österreichs Straßen aggressives Fahrverhalten immer stärker wahrgenommen. Eine rücksichtslose Fahrweise ist allerdings nicht nur gefährlich und nervenaufreibend, sie kann auch richtig teuer werden. 

Neues Urteil für Fixie-Räder

Sie sind elegant, wartungsarm und aufs Wesentliche reduziert: Die Rede ist von Fixie-Bikes, also Eingangrädern (englisch: Singlespeed) ohne Freilauf, sondern mit starrem Gang. Gebremst wird meist durch Gegendruck auf die Pedale, was einiges an Übung erfordert. Das Eingangrad ist eigentlich das Ursprungsrad. So ist jedes Hochrad beispielsweise ein Eingangrad. Rechtlich stellt sich die Frage, ob der starre Antrieb als Bremse zu qualifizieren ist. Was wiederum wesentlich ist für die Frage, ob Fixies hinsichtlich der Bremsen StVO-konform sind oder nicht.

Der Wienflussweg - eine öffentliche Straße

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Der Wienflussweg ist eine sieben Kilometer lange öffentliche Straße und verläuft von der Kennedybrücke bis zur Badgasse in Hadersdorf-Weidlingau in Penzing. Er wurde bis 2006 errichtet und 2010 wesentlich verlängert. Er besteht aus einem etwa vier Meter breiten Verkehrsraum im Flussbett.

Parkhilfe für stationslose Leihräder: Wo geht's?

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Der Leihrad-Anbieter Ofo stockt seine Flotte in Wien um weitere 500 Räder auf, von Obike sind bereits über 1.000 Räder im Stadtgebiet verteilt. Weiterhin stellt sich die zentrale Frage: Wo sollen, dürfen und können diese stationslosen Leihräder geparkt werden?  Die Radlobby Wien hat einen kurzen Leitfaden zusammengestellt, Ofo bringt diesen ab November an deren Fahrrädern an.

Verhüllungsverbot und Rad: Schalfrage von Polizei geklärt

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Das Vollverschleierungsverbot namens "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG" im öffentlichen Raum gilt seit 1. Oktober 2017. Wer ab dann in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss auf Grund dieses neuen Bundesgesetzes mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen.

Koalition mit Rad? Der Radlobby-Report zur Wahl

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Nationalratswahl 2017: das Resumée der Radlobby nach den wochenlangen Analysen der Wahlprogramme der wichtigsten kandidierenden Parteien ist erschütternd, aber wenig überraschend. Letzteres, weil die Parteien mit der größten Umweltkompetenz die deutlich besten Ergebnisse zeigen, wobei die Grünen herausragen.

Koalition mit Rad? Der Radlobby-Report zur Wahl

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Nationalratswahl 2017: das Resumée der Radlobby nach den wochenlangen Analysen der Wahlprogramme der wichtigsten kandidierenden Parteien ist erschütternd, aber wenig überraschend. Letzteres, weil die Parteien mit der größten Umweltkompetenz die deutlich besten Ergebnisse zeigen, wobei die Grünen herausragen.     »»»

Gilt Gesichtsverhüllungsgesetz auch für Radfahrende?

Das Vollverschleierungsverbot namens "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG" im öffentlichen Raum gilt seit 1. Oktober 2017. Wer ab dann in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss auf Grund dieses neuen Bundesgesetzes mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen.

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