Diebstahlversicherung

Aktuell besteht keine Möglichkeit für Neuabschlüsse. 

Die Infos für Mitglieder mit bestehenden Diebstahlversicherungen finden sich hier: 

Im Schadensfall

(Achtung die Schadensabwicklung wurde im Mai 2018 geändert, um den rechtlichen Vorgaben der DSGVO zu entsprechen) 

Innerhalb von 3 Stunden Anzeige bei der nächsten Polizei. Bestätigung verlangen!
Unverzügliche Mitteilung an uns (Radlobby ARGUS E-Mail: service@argus.or.at, Telefon: 01 / 5050907) Wir schicken Ihnen dann eine Bestätigung über Ihrer Prämienzahlung zu. 

Bitte füllen Sie das Schadenformular sorgfältig aus und übermitteln es zusammen mit Ihrer Bestätigung der Prämienzahlung und einer Kopie der polizeilichen Anzeige unter Angabe der Polizzennummer NF-27059029-2 an:

leistung@at.zurich.com
oder online unter: https://www.zurich.at/schaden
Telefonischer Schadenservice: (0)50 1255 1255

Sie erhalten den Kostenersatz des gestohlenen Fahrrades (bzw. Teiles) bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme dem Zeitwert des gestohlenen Rades bzw. Teiles entsprechend.
Schäden unter € 20,- sind nicht gedeckt.

Beachten Sie bitte: Mit der Leistung der Entschädigung gehen das in Verlust geratene Fahrrad bzw. die Teile in das Eigentum des Versicherers über. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen, falls er das in Verlust geratene Fahrrad bzw. Teile davon wiedererlangt.

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Kontakt

Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie an: Tel.: 01/505 09 07

oder schicken sie ein eMail an service@argus.or.at