Diebstahlversicherung

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In Österreich werden jährlich an die 30.000 Fahrräder gestohlen - mit steigender Tendenz. Deshalb: Sichern Sie Ihr Fahrrad sorgfältig und schließen Sie für den Fall der Fälle eine Versicherung ab. Als Service für Radlobby-Mitglieder bieten wir eine sehr günstige Fahrrad-Diebstahlversicherung an. Im folgenden Text finden Sie alle Details dazu (auch das "Kleingedruckte"), das Antragsformular und die Liste der für die Versicherung zugelassenen Schlösser.

Überblick der Versicherungsbedingungen 

  • gilt europaweit
  • gilt rund um die Uhr
  • kein Selbstbehalt
  • Teildiebstahl ab € 20 gedeckt
  • fest montierte Extra-Ausstattung mitversicherbar
  • Transportversicherung

optional: 

  • Versicherung gegen Vandalismusschäden
  • verringerte Prämie durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes

Versicherungsbedingungen im Detail

Jahresprämie

Fahrräder (inkl. Lastenräder, ...):
9 % bei Rädern bis € 2.000
11,5 % bei Rädern über € 2.000 bis € 5.000

e-Bikes/Pedelecs:
9,5 % bei e-Bikes/Pedelecs bis € 2.000
13,5 % bei e-Bikes/Pedelecs über € 2.000 bis € 5.000

Optionale Zusatzbausteine

Diese drei Optionen können sie auf Wunsch hinzubuchen. Die Prämie ändert sich entsprechend.

  • Selbstbehalt: 

Durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes von € 50 reduziert sich die Prämie bei Fahrrädern
bis € 2.000 um 5%
über € 2.000 um 3,5%

Die Prämie reduziert sich um 5%, wenn das Fahrrad bei fase24.at registriert ist. 

  • Einschluss von Vandalismusschäden

Durch einen Prämienzuschlag von 30% können auch Schäden infolge von Vandalismus mitversichert werden.

(Die angegebenen Auf- bzw. Abschläge durch die optionalen Zusatzbausteine sind Prozente der Prämie, nicht Prozentpunkte. z.B. reduziert sie durch eine Fase24-Registrierung eine Grundprämie von 9% um 5% auf 8,55%)

Gebrauchte bzw. ältere Fahrräder

Die Versicherungssumme von gebrauchten Rädern wird nach dem Zeitwert ermittelt, der von einem Fahrrad­händler geschätzt und bestätigt werden muss. Das ­Fahrrad wird zu diesem Wert mit den üblichen ­Bedingungen versichert.

Extra-Zubehör

Alles Zubehör, das beim Kaufpreis des Fahrrades nicht schon inkludiert war, können Sie mitversichern, sofern es fest montiert  ist und es eine Rechnung darüber gibt (z.B. das Fahrradschloss, Spiegel, ­Lichtanlage, Gepäckträger, Kotflügel). 
Nicht versicherbar: Packtaschen, Kindersitze, Körbe, Flaschen, Fahrradcomputer, Navi, Aufstecklichter, etc.

Weitere Versicherungsbedingungen

  • Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei einem Radlobby Österreich-Verein. (Weitere Informationen gibts hier)
  • Anschließen des Fahrradrahmens an einen festen und fixen Gegenstand mit einem der zugelassenen Schlösser. Dies gilt ausdrücklich auch in Stiegenhäusern, Höfen u. dgl.. In versperrten Räumen (Kellerabteilen, verschlossenen Abstellräumen etc.) genügt ein normales Absperren. In versperrten Wohnungen mit Sicherheitsschloss kann das Abschließen entfallen.
  • Ständiger Wohnsitz in Österreich.
  • Über das Fahrrad, Schloss u. evtl. Extra-Zubehör muss es Rechnungen geben.
  • Das Fahrrad muss eine Rahmennummer haben (wenn diese fehlt, beim Fahrradhändler eine einstanzen lassen).
  • Gewerblich genutzte Fahrräder sind nicht versicherbar.
  • Die Versicherung gilt in Europa (im geografischen Sinne).

Ergänzungen/Veränderungen am Rad

Selbst zusammengestellte Fahrräder können bei Vorlage der Rechnungskopien über die Einzelteile in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Das gleiche gilt für nachträgliche Ergänzungen/Veränderungen am Fahrrad. Umfangreiche Veränderungen (z.B.: Umbau zu einem e-Bike) sind uns unbedingt mitzuteilen, um gegebenenfalls die Versicherung anzupassen.

Was wird ersetzt

Die Versicherung bietet Kostenersatz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unterschlagung, Verwechslung und unbefugte Benützung sowie die dadurch entstandene Beschädigung oder Zerstörung des Fahrrades oder auch nur einzelner Bestand- und Zubehörteile. 

Akkus von e-Bikes werden nur bei Diebstahl des gesamten Fahrrades ersetzt. 
Transportversicherung für den Fall, dass Ihr Fahrrad beimTransport mit Verkehrsträgern (z.B.: Bahn, Bus, Fluggesellschaft) beschädigt wird oder abhanden kommt und der Verkehrsträger den Schaden nicht ersetzt.

Vandalismusschäden sind nicht gedeckt, können aber gegen Aufpreis mitversichert werden. (siehe Punkt „Optionale Zusatzbausteine).

Teilschäden werden voll ersetzt, wenn die ­Reparatur- bzw.  Wiederbeschaffungskosten 25% der ­Versicherungssumme nicht übersteigen. Wenn sie 25% übersteigen, wird der Zeitwert ausbezahlt.
Bei Bestehen einer Haushaltsversicherung gilt das Subsidiärprinzip und die ARGUS-Fahrrad-Diebstahlversicherung zahlt die etwaige Differenz auf jenen Betrag, auf den bei der ARGUS-Fahrrad-Diebstahlversicherung Anspruch bestehen würde.

Ersetzt wird im Schadensfall der Zeitwert – nach jedem Jahr ab Kaufdatum werden 10% der Versicherungssumme abgezogen, dh. die Versicherung ersetzt 100 % im ersten Jahr, 90 % im zweiten Jahr, 80 % im dritten Jahr ab Kaufdatum. Der Zeitwert beträgt jedoch mindestens 50% des Neuwertes.

Transportversicherung

Die Versicherungsleistungen inkludieren ab 2014 für alle Verträge auch eine Transportversicherung. Diese gilt, wenn Ihr Fahrrad diebstahlversichert ist und beim Transport mit Verkehrsträgern (z.B. Bahn, Bus, Fluggesellschaft) beschädigt wird oder abhanden kommt, und der Verkehrsträger den Schaden nicht ersetzt.

Versicherungsabschluss

Antragsformular ausfüllen, Kopien von den Rechnungen über Fahrrad - mit Rahmennummer des Fahrrads, Schloss (!) und evtl. Extra-Zubehör anfertigen; mit dem Antragsformular an ARGUS schicken (Post, Fax oder eingescannt per eMail). Sie erhalten den Erlagschein mit der errechneten Prämie zugesandt bzw. die für die Einzahlung nötigen Informationen per eMail. Oder Sie bringen alle Unterlagen persönlich zu uns und  bezahlen die Versicherungsprämie gleich im ARGUS-Shop.

Beginn des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt am Folgetag der ­Einzahlung ab 0.00 Uhr – frühestens jedoch mit ­Einzahlung des Mitgliedsbeitrags bei einem der Radlobby Österreich-Vereine.

Laufzeit und Verlängerung

Die Laufzeit ist bis zum Ende des aktuellen Kalenderjahres, bzw. bei Vertragsabschluss ab Juli bis Ende des folgenden Kalenderjahres. Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein ­Kalenderjahr vorbehaltlich zu den gleichen Bedingungen.

Sie erhalten zu Jahresende eine Zahlungsanweisung, mit deren Einzahlung Sie die Versicherung um ein Kalenderjahr verlängern können. Wird bis zum 31.12. eingezahlt, besteht durchgehender Versicherungsschutz. Bei späterer Einzahlung gilt der Versiche-rungsschutz wieder am Folgetag der Einzahlung.

Prämienberechnung

Bei der Berechnung der Erstprämie werden bereits verstrichene Kalendermonate wie folgt berücksichtigt:
Abschluss
Erstprämie bei Neuabschluss
Jän., Feb.    6/6 der Jahresprämie
März, Apr.    5/6 der Jahresprämie
Mai, Juni    4/6 der Jahresprämie
Juli, Aug.    3/6 der Jahresprämie + 6/6 für Folgejahr
Sept., Okt.    2/6 der Jahresprämie + 6/6 für Folgejahr
Nov., Dez.    1/6 der Jahresprämie + 6/6 für Folgejahr
plus € 5,50 Manipulationsspesen

Versicherungs-Ende

Durch Nichtzahlung erlischt die Versicherung automatisch nach Ablauf des Zeitraumes, für den die Prämie bezahlt wurde.  Wurde Ihr Fahrrad gestohlen oder ist ein Totalschaden eingetreten, erlischt die Versicherung vorzeitig, da der Gegenstand der Versicherung nicht mehr vorhanden ist.

Im Schadensfall

(Achtung die Schadensabwicklung wurde im Mai 2018 geändert, um den rechtlichen Vorgaben der DSGVO zu entsprechen) 

Innerhalb von 3 Stunden Anzeige bei der nächsten Polizei. Bestätigung verlangen!
Unverzügliche Mitteilung an uns (Radlobby ARGUS E-Mail: service@argus.or.at, Telefon: 01 / 5050907) Wir schicken Ihnen dann eine Bestätigung über Ihrer Prämienzahlung zu. 

Bitte füllen Sie das Schadenformular sorgfältig aus und übermitteln es zusammen mit Ihrer Bestätigung der Prämienzahlung und einer Kopie der polizeilichen Anzeige unter Angabe der Polizzennummer NF-27059029-2 an:

leistung@at.zurich.com
oder online unter: https://www.zurich.at/schaden
Telefonischer Schadenservice: (0)50 1255 1255

Sie erhalten den Kostenersatz des gestohlenen Fahrrades (bzw. Teiles) bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme dem Zeitwert des gestohlenen Rades bzw. Teiles entsprechend.
Schäden unter € 20,- sind nicht gedeckt.

Beachten Sie bitte: Mit der Leistung der Entschädigung gehen das in Verlust geratene Fahrrad bzw. die Teile in das Eigentum des Versicherers über. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen, falls er das in Verlust geratene Fahrrad bzw. Teile davon wiedererlangt.

Zugelassene Schlösser

ABUS-Schlösser ab Sicherheitsstufe 11
KRYPTONITE-Schlösser ab Sicherheitsstufe 9
TRELOCK-Schlösser ab Sicherheitsstufe 5

Falls Sie noch kein passendes Schloss haben: im ARGUS-Shop bekommen Sie es bei Versicherungsabschluss um 10% ermäßigt (auch Versand).

Downloads

 

Kontakt

Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie an: Tel.: 01/505 09 07

oder schicken sie ein eMail an service@argus.or.at