Wiedersehen macht Freude!

Fahrräder sind sehr beliebt - leider auch als Diebstahlsobjekte. In Österreich werden jährlich an die 22.500 Fahrräder gestohlen - mit sinkender Tendenz. Die Aufklärungsquote ist gering und liegt österreichweit nur bei 5,5 Prozent. Doch kein Grund zur Panik - mit ein paar Grundregeln und dem richtigen Schloss sorgen Sie dafür, dass Sie möglichst lange etwas von Ihrem Fahrrad haben.

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Oft sieht man teure Fahrräder, nur mit Kabelschloss gesichert oder nur mit dem Vorderrad am Fahrradständer angehängt. Ein leichtes Spiel für FahrraddiebInnen - viele Schlösser können mit einem großen Bolzenschneider in kürzester Zeit geknackt oder ein Vorderrad blitzschnell mittels Schnellspannverschluss gelöst werden. Bei einem schlecht gesichertem Fahrrad liegt die Hemmschwelle zum Diebstahl nicht besonders hoch.

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Oft fehlen aber geeignete Radabstellanlagen. Die Radlobby setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass etwa Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Ausbildungsorte, öffentliche Einrichtungen und Einkaufszentren mit geeigneten und ausreichend vielen Radabstellplätzen ausgerüstet werden.

 

Abschließen und Anschließen

Eine Diebstahlversicherung mildert zwar den finanziellen Schaden, bringt aber das liebevoll ausgestattete und gut eingefahrene Lieblingsrad nicht wieder... Was tun, um das Fahrrad nach dem Parken möglichst wieder anzutreffen?

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Der Versuch ein ABUS Granit (Sicherheitslevel 15) zu knacken.

 

Abschließen und Anschließen ist das Um und Auf. Billige Fahrradschlösser wie Spiralseilschlösser oder Panzerkabelschlösser sind zu vermeiden. Für alle Fahrräder ab etwa 300 Euro sind gute Bügelschlösser sehr zu empfehlen. Die ARGUS-Fahrrad-Diebstahlversicherung trifft bei den für den Versicherungsabschluss gültigen Fahrradschlössern eine strenge Auswahl. Zugelassen sind alle Schlösser von KRYPTONITE: ab Sicherheitsstufe 10 sowie ABUS-Schlösser ab Sicherheitsstufe 11.

Das beste Fahrradschloss hat wenig Sinn, wenn der Fahrradrahmen nicht angeschlossen wird. Denn jedes Schloss ist zu knacken, es ist nur eine Frage der Zeit. Ein abgesperrtes und nicht an einen festen Gegenstand angehängtes Fahrrad wird einfach wegtransportiert und dann in aller Ruhe von seinem auch so teurem Fahrradschloss befreit...

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Unsere Tipps zur Diebstahlsprävention

  • Das Fahrradschloss sollte mindestens ~10% des Fahrradwerts kosten. Sparsamkeit ist hier fehl am Platz!
  • Fahrradrahmen immer an einen festen Gegenstand ansperren
  • zusätzlich mit einem langen Kabelschloss die Laufräder und den Sattel sichern bzw. die Schnellspanner durch Schrauben oder das bewährte Pitlock-System ersetzen. Ggf. mehrere Schlossarten (z.B. mit Rahmenschloss) kombinieren.
  • das Fahrrad an einem belebten und hell erleuchteten Ort abstellen
  • das Fahrrad nicht immer an der gleichen Stelle anhängen
  • auch im Fahrradabstellraum einer Wohnhausanlage nicht auf das Ansperren verzichten
  • Rahmennummer aufschreiben und mit Foto vom Rad aufbewahren
  • Ein Extra-Tipp für BesitzerInnen von sehr teuren Super-Rädern: ein billigeres und unscheinbareres Zweitrad anschaffen und alle Wege, bei denen das Rad längere Zeit unbeaufsichtigt zurückgelassen werden muss, damit erledigen!
  • ... und für alle Fälle eine Diebstahlversicherung

Fahrradregistierung

Wir empfehlen eine Registierung des Fahrrades. Diese dient als Besitznachweis und kann helfen die Rahmennummer im Ernstfall schnell parat zu haben bzw. die Chance erhöhen das gestohlene Fahrrad zurückzubekommen.

Für die Registierung wird die bestehende Rahmennummer herangezogen, es wird nicht (mehr) graviert, deshalb gibt es auch keine Probleme mit der Festigkeit von bzw. der Garantie auf Rahmen, was gerade bei Alu und Carbon ein Problem sein könnte.

Praxistipp: Was tun, wenn das eigene Fahrrad durch ein fremdes Schloss an- oder abgesperrt wurde?

In dem seltenen Fall lohnt es sich Ruhe zu bewahren und überlegt vorzugehen. Zu Beginn die Situation genau beurteilen und den Weg des geringsten Widerstandes gehen. Ist z.B. nur ein leicht demontierbarer Fahrradteil (z.B. Bremszug) mitabgesperrt, und das Fahrrad lässt sich durch Demontage desselben befreien? So ist ratsam diese kleine (De-/)Montage auch vorzunehmen, um das Risiko einer längeren Abstelldauer zu vermeiden. Falls tatsächlich das eigene Rad schwerwiegender von jemandem anderen angesperrt wurde, so lohnt es sich, das eigene Fahrrad und dessen Teile kurzfristig mittels zusätzlicher Fahrradschlösser gegen spontanen Diebstahl zu sichern. Oft lohnt es sich auch, dem/der Verursacher/in einen schriftlichen Hinweis mit optionaler Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zu hinterlassen.
Danach ist es ratsam, mit einem Eigentumsnachweis von der Behörde (z.B. der nächsten Polizeidienststelle) die Entfernung des Hindernisses (des fremden Fahrradschlosses) nach §89a StVO verlangen. Ausgedruckte Fotos und eine genaue Beschreibung von Ort und Problemlage sind ratsam. Das behördliche Vorgehen ist im Regelfall mit etwas Wartezeit verbunden, in welcher man in zeitlichen Abständen überprüfen kann, ob das fremde Schloss zwischenzeitlich a) polizeilich oder b) vom Besitzer selbst entfernt wurde. Ist dies für eine nicht zumutbaren Zeitraum (z.B. eine Woche) nicht der Fall, so lassen Geschädigte teilweise das fremde Schloss selbst entfernen und geben das fremde Fahrrad beim Fundbüro ab. Damit beschädigt man jedoch fremdes Eigentum und muss dies ggf. auch gegenüber dem geschädigten Verursacher verantworten.

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Fahrrad-Registrierung und GPS-Systeme

Die Broschüre "Präventionsstrategien zum Fahrraddiebstahl" vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bietet ausführliche Informationen und viele Tipps zum Schutz Ihres Fahrrades.