Voraussetzungen für funktionierenden Radverkehr

Diese Kriterien beziehen sich auf das Umfeld, das in einer Stadt, deren Regierung und Verwaltung Voraussetzung ist, damit radverkehrsförderliche Maßnahmen und Infrastrukturbaumaßnahmen in zukunftsfähiger Qualität umgesetzt und dadurch hohe Radverkehrsanteile erreicht werden können. Die Kriterien basieren auf einer internationalen Erhebung* von „Transport for London“ in sechzehn Städten. Sie wurden von der Radlobby für den österreichischen Kontext übersetzt und adaptiert.

Treffen diese politischen Rahmenbedingungen für Ihre Gemeinde zu?

1) FÜHRUNG
Auf der obersten Ebene der politischen Entscheideung in der Gemeinde besteht ein klarer politischer und technischer Führungswille mit Bekenntnis zum Alltagsverkehrsmittel Fahrrad und zu den gesellschaftlichen Vorteilen von steigendem Radverkehr.

2) WERTIGKEIT
Radfahren wird von Gemeinderegierung und Verwaltung auf allen Ebenen als eine gänzlich legitime, wünschenswerte und vollwertige Verkehrsform im Alltag gesehen. Radverkehr ist wertvoll und daher Investitionen wert, die sich in ausreichenden Budgets für Radverkehrsmaßnahmen wiederfinden.

3) INTEGRATION
Die Steigerung der Radverkehrsanteile ist Teil eines integrativen Ansatzes, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu senken. Maßnahmen, um Sicherheit und Komfort beim Radfahren zu heben, zielen gleichzeitig darauf ab, Sicherheit und Komfort beim zu Fuß Gehen nicht zu beeinträchtigen oder zu steigern.

4) RAUMVERTEILUNG
Eine Reduktion von Kapazitäten für den fließenden oder ruhenden Kfz-Verkehr, um bessere Bedingungen zum Radfahren zu schaffen, wirkt sich nicht als Verhinderungsgrund für radförderliche Maßnahmen aus, auch wenn diese Reduktion eine politische Herausforderung darstellt.

5) INFRASTRUKTUR
Es gibt eigene, auf die Örtlichkeit abgestimmte Radverkehrsinfrastruktur, die generell frei von Schwerfahrzeugverkehr und schnell fahrendem Verkehr ist. Der ruhende Radverkehr findet Abstellmöglichkeiten in ausreichender Anzahl und Qualität sowohl im öffentlichen als auch gewerblichen und privaten Bereich vor.

6) RICHTLINIE
Es gibt eine klare, weithin akzeptierte Richtlinie zum Design von Radinfrastruktur, die den Anforderungen von zukunftsfähiger Angebotsplanung entspricht, dem Ziel der Radverkehrssteigerung und -sicherung dient und routinegemäß bei allen Straßenprojekten zum Einsatz kommt. Die lokale Radverkehrsplanungsbehörde trägt diese Inhalte und Ziele der Richtlinie aktiv mit.

7) NETZPLAN
Es herrscht Klarheit über das generelle Radverkehrsnetz, inklusive zukünftiger Planungen. Die Schlüsselfaktoren Verbundenheit, Sicherheit, Komfort, Direktheit und Lesbarkeit sind maßgeblich. Drei einfache, prinzipielle Elemente machen ein gut geplantes und gut gestaltetes Radverkehrsnetz aus:

  • Radwege: Trennung des Fahrradverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr auf stärker befahrenen Straßen, die sich in ihrer konkreten Umsetzung an Kraftfahrzeugmenge und -geschwindigkeit sowie den Anforderungen des Radverkehrs orientiert.
  • Verkehrsberuhigung: Tempo 30 oder weniger, Fahrradstraßen und Beschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr, insbesondere für den Durchzugsverkehr, stellen ein sicheres Umfeld für Radverkehr her.
  • Radrouten: Es existieren selbstständig geführte Radrouten (z.B. durch Parks, entlang von Schienenwegen oder Flüssen) abseits von Hauptverkehrsstraßen; sie sind gut und in kurzen Intervallen an das übrige Radverkehrsnetz angeschlossen.

8) FLÜSSIGKEIT
Die Häufigkeit der Situationen, in denen radfahrende Personen Vorrang geben oder gar stoppen müssen, ist auf ein Minimum reduziert. Das bedeutet, dass BürgerInnen auf dem Fahrrad konstant, sicher und mit einer komfortablen Geschwindigkeit vorankommen.

9) KULTUR
Die Verkehrskultur von KraftfahrzeuglenkerInnen äußert sich durch Respekt für die Bedürfnisse von Radfahrenden. Dieses Verhalten wird von Verkehrsregeln mit herbeigeführt, welche die Sicherheit von radfahrenden Personen fördert.

10) MEINUNG
Die öffentliche und mediale Meinung zum Thema Radverkehr ist nicht konfliktorientiert. Die VertreterInnen von Stadtpolitik und Verwaltung äußern sich in öffentlichen Debatten klar zu den Vorteilen des Radverkehrs und unterstützen dadurch dementsprechende Maßnahmen.

11) PARTIZIPATION
Die Verwaltung führt geregelte Einbindung der Bevölkerung und der Radverkehrs-Institutionen in die Planungsabläufe sowie Evaluationen herbei und nimmt diese als Bereicherung in der Entscheidungsfindung wahr.

12) ZUKUNFTSFÄHIGKEIT
Es wird von der Gemiendepolitik auf allen Ebenen als ständige Aufgabe betrachtet, dem Radverkehr ein verbessertes Angebot zu bieten. Bevölkerungswachstum und Zunahme des Radverkehrs bedarf einer klaren, zielgerichteten Planung auf lange Sicht.

Wieviele Punkte erfüllt Ihre Gemeinde?

*Die Studie aus 2014 von TfL, "International Cycling Infrastructure Best Practice Study", nahm sechzehn Städte unter die Lupe: Berlin, Brighton, Cambridge, Christchurch, Dublin, Malmö+Lund, Minneapolis, München, Nantes, New York, Seville, Stockholm, Utrecht, Washington DC, Amsterdam und Kopenhagen.