Wie viele Lichter braucht ein Dreirad?

Mehrspurige Lastenräder werden immer mehr, und das ist gut so! Damit kann man ja Hund, Kind, Einkauf oder Oma CO2-frei durch die Stadt kutschieren. Aber bei Ausfahrten in lauen Frühlingsnächten stellt sich die Frage, wie viele Lichter eigentlich ein Dreirad braucht, und wo? Da gibt die StVO-Beilage der Fahrradverordnung Auskunft: Das mehrspurige Rad braucht bei Nacht oder schlechter Sicht jedenfalls zwei rote Rücklichter und Rückstrahler an den Außenkanten, nach Vorne jedoch reicht ein weißes Vorderlicht. Wir würden auch nach vorn zwei Stück zur Erkennbarkeit der Breite empfehlen!

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Kindertransport mit einem Dreirad

 

Fahrradverordnung, Fassung vom 03.03.2014

§ 1 (4) Fahrräder müssen mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet und mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1 cd ausgerüstet sein. Bei Tageslicht und guter Sicht kann diese Ausrüstung entfallen.

§ 2. Die Bestimmungen des § 1 gelten für mehrspurige Fahrräder mit folgenden Maßgaben:
1. es müssen jeweils zwei Rücklichter und Rückstrahler in gleicher Höhe so angebracht sein, dass sie die seitliche Begrenzung des Fahrrades erkennen lassen;

 

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