Kindertransport am Rad

Kinder und das Fahrrad - eine innige Beziehung, die damit beginnen kann, dass Eltern ihre Kinder schon früh mit dem Rad mitnehmen. Aber wie am besten?

Die Radlobby hat die unterschiedlichen Transportmöglichkeiten von Kindern am Rad und wichtige Tipps für eine sichere Familienmobilität per Fahrrad zusammengestellt. Denn junge Familien müssen auf gemeinsames Radfahren nicht verzichten – im Gegenteil! Eltern, die Fahrrad und Familie vereinen wollen, haben eine große Auswahl an unterschiedlichen Transportlösungen: Kinderfahrradanhänger, Kindersitz und Lastenräder sind vielseitige Alternativen oder Ergänzungen zu Kinderwagen, Auto und Öffis. Vorgelebte Radmobilität macht Freude und bringt viele Vorteile im Alltag: Kostenersparnis, Umweltschutz und Fitness.

Das Angebot an passenden Produkten wird immer breiter und qualitativ hochwertiger. Je nach Einsatzzweck, Budget, Alter und Anzahl der zu befördernden Kinder bieten die Systeme unterschiedliche Vor- und Nachteile bezüglich Komfort und Sicherheit. Hier ein kurzer Überblick:

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Allgemeine rechtliche Bestimmungen

Kindertransport allgemein

§65 StVO, §§ 3,5,6,7 Fahrradverordnung

Bei allen angeführten Transportvarianten muss jedes Kind:

  • einen eigenen Sitzplatz haben
  • mit einem Gurtsystem angegurtet sein
  • und durch die Konstruktion davor geschützt sein, mit Händen oder Beinen in die Räder des Fahrrads oder des Anhängers zu gelangen oder den Boden zu berühren.
  • Die Person, die das Fahrrad lenkt, muss mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Kind auf dem Fahrrad mitführen dürfen.

Helmpflicht

§68 Abs. 6 StVO

Kinder unter 12 Jahren müssen sowohl beim Radfahren als auch beim Transport auf Fahrrädern und in Fahrradanhängern einen Radhelm tragen. Die Aufsichtsperson hat dafür zu sorgen, dass das Kind den Helm richtig trägt.

Ausnahme laut StVO:
„Dies gilt nicht, wenn der Gebrauch des Helms wegen der körperlichen Beschaffenheit des Kindes nicht möglich ist.“

Anhänger

§3, §5, §7 Fahrradverordnung

Anhänger ziehen

Laut Fahrradverordnung sind alle Räder zum Ziehen von Anhängern zugelassen,
die über einen Ständer verfügen und deren Antrieb leicht genug übersetzt ist. (Entfaltung am leichtesten Gang unter 4 m pro Kurbeldrehung)

Das ist seit 2014 dank Radlobby-Einsatz auch dementsprechend für Rennräder
erlaubt.

Ausnahmen zur Radwegbenützungspflicht

Einspurige Fahrräder mit mehr als 1,7 Meter Radstand (d.h. gängige Modelle wie Bakfiets, Bullitt, LongJohn, Load, MCS Truck, …) müssen Radfahranlagen seit der 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung nicht mehr benützen. Mehrspurige Fahrräder und Anhänger mit einer Breite von bis zu 100 cm dürften künftig Radfahranlagen benützen. Bisher war letzteres (mit einer Ausnahme) verboten.

Ausrüstung von Anhängern

  • Radblockierung/Feststellbremse
  • Die Kupplung muss gewährleisten, dass der Anhänger aufrecht bleibt, wenn das
  • Fahrrad umkippt
  • Max. erlaubtes Ladegewicht eines ungebremsten Anhängers: 60 kg
  • Wimpel in Leuchtfarbe an einer mindestens 1,5 m hohen, biegsamen Fahnenstange

Licht & Reflektoren

Anhänger bis 60 cm Breite:

  • 1 weißer Reflektor vorne
  • 1 roter Reflektor hinten
  • 1 rotes Rücklicht

Breitere Anhänger brauchen davon je 2 Stück, sodass die Breite klar erkenntlich
ist. Alle Anhänger brauchen je Seite einen gelben Reflektor.

 

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Kindersitz – Kinderthron für kurze Wege ohne viel Gepäck

Geeignet ab ca. 9 Monate bis 6 Jahre/ca. 22 kg

Kind

  • selbstständiges Sitzen
  • Wetterschutz beachten
  • hinten abgeflachter Kinderhelm verhindert nach-vorne-Drücken des Kopfes durch Rückenlehne
  • Kind nie alleine im Kindersitz lassen

Technik

  • auf Gewichtsgrenze achten (meistens bis 22 kg/ etwa 6 Jahre)
  • Sicherheitsmerkmale: Fußriemen, Speichenschutz und Gurt
  • Fahrrad: steifer Rahmen und gute Bremsen
  • vorhandene Sattelfedern mit Fingerschutz abdecken
  • stabiler Fahrradständer: Hinterbau- oder breite Mittelbauständer
  • Lenkungsdämpfer verhindert Einschlagen des Lenkers

Fahren

  • veränderte Fahrweise durch nach hinten verlagerten Schwerpunkt beachten
  • Gepäcktransport: z. B. Korb am Lenker, vordere Packtaschen (hinten kann Kindersitz im Weg sein), Alternativen zum Rucksack bedenken, stört hinten sitzendes Kind
  • Fahrrad immer mit einer Hand festhalten

Rechtslage

Beim Transport im Kindersitz:

  • darf nur ein Kindersitz am Fahrrad montiert sein, und
  • darf der Kindersitz nur hinter dem Sattel angebracht sein
  • muss der Sitz mit dem Fahrradrahmen fest verbunden sein

Achtung: Die in anderen Ländern gängige Praxis der Montage eines Kindersitzes vor statt hinter dem/r FahrerIn ist in Österreich nicht erlaubt!  (§65 StVO, §§ 6 und 8 Fahrradverordnung)

Der Kindersitz muss mit

  • einem Gurtsystem, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann,
  • einer Kopflehne und
  • einem verstellbaren Beinschutz ausgerüstet sein.

Vorteile

  • abnehmbar
  • leicht verstaubar
  • preisgünstig
  • an mehreren Fahrrädern abwechselnd einsetzbar

Nachteile

  • nicht sehr bequem
  • nur für ein Kind möglich
  • geringere Gepäckmitnahme

 

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Kinderanhänger – Kinderzimmer für unterwegs

geeignet von 0-6 Jahre

Kind

  • Fahren mit geschlossenem Moskitonetz bewahrt die Kinder vor Schmutz, Fliegen
  • hintere Kotschützer des Zugfahrrads mit Gummispritzschutz zum Schutz vor Nässe und Splitt
  • Sitzkomfort durch Sitzverkleinerer, Kopfstützen und Babyschalen
  • gefederte Modelle für mehr Komfort

Technik

  • Gute Anhänger haben Sicherheitsgurte, Überrollbügel, Federung, Speichenschutz
  • Zuverlässige Bremsen und Schaltung beim Zugfahrrad sind zu empfehlen
  • Je fester die Verbindung von Fahrrad und Anhänger, desto weniger schaukelt sich das Gespann auf. Die Kupplung sollte möglichst kein Spiel haben und leicht zu bedienen sein
  • Fahrrad zum Fachhändler beim Kauf mitnehmen, nicht jede Kupplung passt an jede Hinterradnabe bzw. kann ein Hinterbauständer im Weg sein
  • Vor dem Kauf ausprobieren, wie sich beispielsweise Gurte und Sonnenverdeck bedienen lassen

Tipps zum Fahren mit Anhänger

  • Zunächst ohne Kinder und Zuladung Fahren üben (Abstände, Bremsweg, vergrößerten Wendekreis einschätzen lernen) – der Anhänger passt durch Engstellen, wenn Sie mit breit ausgefahrenen Ellenbogen nicht anecken
  • Beim Wenden besser eine Linkskurve fahren, damit die an der linken Seite angebrachte Deichsel dem Hinterrad nicht in die Quere kommt Auf schmalen Verkehrsinseln darauf
  • achten, dass weder Anhänger noch Fahrrad auf die Straße ragen
  • Planen Sie Ihre Wege dem Anhänger entsprechend
  • Beim Ein- und Aussteigen Feststellbremse benutzen, so kann sich der Anhänger nicht selbstständig machen
  • Radanhänger kippen fast nie. Falls das Rad selbst umfällt, bleibt der Anhänger stehen. Einzig auf Bordsteinkanten vermehrt Acht geben
  • Ein Gespann mit einem gut konstruierten Kinderanhänger ist wesentlich leichter zu beherrschen als eine entsprechende Ladung im Kindersitz

Rechtslage

§3, §5, §7 Fahrradverordnung

An einem Kinderanhänger muss ein Wimpel in Leuchtfarbe an einer mindestens 1,5 m hohen, biegsamen Fahnenstange befestigt sein. Allgemeine Vorschriften für Anhänger beachten.

Anhänger für den Personentransport sind von der Radwegbenützungspflicht entbunden, mit Kinderanhänger besteht immer Wahlfreiheit für Fahrbahn oder Radfahranlage.

Vorteile

  • bequem (spielen, schlafen, Schutz vor Witterung)
  • sehr sicher
  • an mehreren Fahrrädern einsetzbar
  • viel Gepäckmitnahme, auch mit Radtaschen
  • auch für zwei Kinder
  • z. T. auch als Kinderwagen verwendbar

Nachteile

  • braucht mehr Lagerraum (viele Modelle lassen sich aber platzsparend falten)
  • Qualität hat ihren Preis

 

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Transportrad– Die kommunikative Familienkutsche

geeignet von 0-99 Jahre

Kind

  • Für Kleinkinder, die noch nicht selbstständig sitzen können, gibt es Halterungen für geeignete Babyschalen

  • Gurtsystem

  • Fährt ein Kind mit, sitzt es besser in der Mitte. Dafür sollte das Gurtsystem ausgelegt sein

Technik

  • Bei häufigen Bergaufstrecken ist Unterstützung durch E-Motor („Pedelec“) zu empfehlen
  • Zulässiges Gesamtgewicht beim Kauf berücksichtigen (= Fahrergewicht + Zuladung von Gepäck und Mitfahrenden + Fahrradgewicht)
  • Möglichkeit für einen sicheren und geschützten Abstellplatz ohne Treppen oder schmale Türen beachten

Fahren

  • Unterschiedliche Fahrweisen je nach Modell – vor Kauf verschiedene Typen mit Zuladung und Kind ausprobieren
  • Das Fahren zunächst ohne Kinder und Zuladung üben – Länge des Rades und größeren Wendekreis beachten
  • bei Probefahrten mit Lasten vorsichtig bremsen
  • Vor allem bei Einspurern auf die Gewichtsverteilung von Fracht und Passagieren achten

Rechtslage

§6 Abs. 2a Fahrradverordnung

Lastenradmodelle, die mit Kindersitzplätzen in der Transportbox ausgerüstet sind, dürfen je nach Bauweise bzw. Herstellerangaben mehrere Kinder transportieren. Die Transportbox kann vor oder hinter der FahrerIn sein.

Radwegbenützungspflicht: Einspurige Fahrräder mit mehr als 1,7 Meter Radstand (d.h. gängige Modelle wie Bakfiets, Bullitt, LongJohn, Load, MCS Truck, …) dürfen, aber müssen Radfahranlagen nicht benützen. Für einspurige Fahrräder mit weniger als 1,7 m Radstand (z.B. Yuba) gilt die allgemeine Benützungspflicht. Mehrspurige Fahrräder mit einer Breite von bis zu 100 cm dürften Radfahranlagen benützen, müssen aber nicht. Breitere mehrspurige Lastenräder dürfen eine Radfahranlage nicht benützen, sie müssen auf der Fahrbahn fahren (auch wenn im Rad Kinder transportiert werden).

Vorteile

  • bequem (spielen, schlafen, Schutz vor Witterungen)
  • sicher
  • multifunktional
  • ermöglicht mehr Gepäckmitnahme
  • je nach Modell auch mehr als zwei Kinder mitnehmbar

Nachteile

  • braucht sicheren, großen Lagerraum (aber kleiner und billiger als Autos)
  • erschwerte Mitnahme im Öffentlichen Verkehr

 

Kindertransport mithilfe von Nachziehsystemen für bereits Rad fahrende Kinder

Zum Kindertransport mithilfe von Nachziehsystemen (Tandemkupplung/Follow-Me,
Tandemstange/Trail-Gator, Anhängefahrrad/Trailerbike u.ä.) gibt es aktuell unterschiedliche Rechtsansichten zu deren Zulässigkeit.
Wir empfehlen, eine Auskunft beim zuständigen Ministerium (BMK) einzuholen und dort aktiv Rechtssicherheit für diese beliebten und sicheren Kindertransport-Lösungen einzufordern.
Hier finden Sie die betreffende Kontaktadresse des BMK:

Abteilung II/6 – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement: ii6@bmk.gv.at

 

Alle Informationen zum Thema finden Sie gesammelt in unserem Kindertransport-Ratgeber.

DOWNLOAD HIER:

Ergänzungen zum Folder

S.10: Hier gilt folgende Änderung, die noch nicht eingearbeitet ist: Einspurige Fahrräder mit mehr als 1,7 Meter Radstand (d.h. gängige Modelle wie Bakfiets, Bullit, LongJohn, Load, MCS Truck, …) müssen Radfahranlagen seit der 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung nicht mehr benützen. Mehrspurige Fahrräder und Anhänger mit einer Breite von bis zu 100 cm dürften künftig Radfahranlagen benützen. Bisher war letzteres (mit einer Ausnahme) verboten.

Weiterführende Informationen

Literatur:

  • Burgstaller, Christoph (2014): Papa, du sollst weiterfahren! Kinder-Fahrrad-Anhänger in der Praxis. Erfahrungsberichte – Kaufentscheidung – Tipps & Tricks, Verlag Brüder Hollinek, Purkersdorf.
  • Fehlau, Gunnar; Gebel, Caspar (2012): Das Familien-Fahrradbuch. Vom Kinderanhänger bis zum Jugenrad, Delius Klasing Verlag, Bielefeld.