Förderungen rund ums Rad
Die klimaaktiv mobil Föderoffensive des Klimaschutzministeriums (BMK) unterstützt 2023 die Anschaffung von E-Fahrrädern und (E-)Transportfahrrädern sowie erstmals auch (E-)Falträdern.
Weitere Informationen zu Fahrrad-Förderungen und kostenfreie Beratung für Betriebe, Gemeinden, Vereine sowie Tourismus- und Bildungseinrichtungen bietet klimaaktiv an.
Elektro-Fahrrad Förderungen
Elektro-Fahrräder erhöhen die durchschnittliche Fahrtweite, machen Steigungen mühelos bewältigbar, lassen Lasten leicht werden und sind attraktiv für den Einstieg zum Radfahren im Alltag. Aufgrund des geringen Gewichts sind Elektro-Fahrräder auch sehr energieeffizient – mit dem Jahresstromverbrauch eines Kühlschranks fährt man 15.000 Kilometer mit dem Elektrofahrrad!
Elektrofahrräder werden 2023 für Betriebe, Gemeinden und Vereine bei einer Mindestanzahl von fünf E-Fahrrädern mit bis zu 400 Euro pro Fahrrad gefördert, HIER finden Sie Förderdetails und das Onlineformular zur Einreichung.
Förderung für (E-)Transportfahrräder
In Österreich gibt es zur Zeit neben einer bundesweiten Förderung für (E-)Lastenräder da und dort auch auf Landes- bzw. Gemeindebene finanzielle Unterstützung.
Eine detaillierte Aufstellung von Fördermöglichkeiten für (E-)Transportfahrräder haben wir hier erstellt: Förderungen für Transportfahrräder.
Föderungen für (E-)Falträder
2023 gibt es erstmals auf Bundesebene es eine Förderung für (E-)Falträder. Bis zu 600 Euro pro (E-)Faltrad bekommen Betriebe, Gemeinden, Vereine und Privatpersonen für die Anschaffung. Voraussetzung für Privatpersonen ist eine Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr.
HIER finden Sie alle Informationen sowie entsprechende Beratungsprogramme von klimaaktiv mobil zusammengefasst.
Förderoffensive für Radabstellanlagen
Ein wichtiger Aspekt zur Steigerung des Radverkehrs ist das Vorhandensein von qualitativ hochwertigen Fahrradabstellanlagen. Es gibt eine klimaaktiv-Förderung von überdachten und versperrbaren Radabstellanlagen für bis zu 100 Fahrräder, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums errichtet werden. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie öffentliche Gebietskörperschaften. Radabstellanlagen können mit bis zu 400 Euro pro Abstellplatz gefördert werden. Radabstellanlagen mit Ladeinfrastruktur können sogar mit bis zu 700 Euro pro Abstellplatz gefördert werden.
Da Förderungen laufenden Änderungen und regionalen Unterschieden unterliegen empfehlen wir unbedingt, vor Beschaffung geförderter Produkte oder Leistungen bei Fördergebern nachzufragen.