Rechtliche Klärung für Fahrzeugmitnahme am Rad

Darf man mit einem Fahrrad ein anderes Fahrzeug transportieren? Diese Frage sorgte für Verunsicherung, denn laut Straßenverkehrsordnung (§ 68 Abs. 3) ist es verboten beim Radfahren andere Fahrzeuge bzw. Kleinfahrzeuge mitzuführen. Durch eine Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) ist diese Frage nun geklärt: es kommt auf das Wie an, der Transport von Fahrzeugen auf dafür geeigneten Fahrrädern oder Anhängern ist erlaubt.

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Laut bmvit ist der Zweck dieser Bestimmung ein sicheres Lenken des Fahrrades zu gewährleisten. Es ist daher verboten ein anderes "Fahrrad oder einen Scooter mitzuziehen" oder ein "Fahrrad bzw. einen Scooter ohne Bodenkontakt" zu halten. "Erlaubt ist hingegen das Transportieren von Fahrrädern oder Kleinfahrzeugen auf geeigneten Fahrrädern (z. B. Transportfahrrädern) oder auf Fahrradanhängern unter Einhaltung des zulässigen Ladegewichts" stellt das bmvit in einem Schreiben an den oberösterreichischen Radverkehrskoordinator Christian Hummer klar.