Radfahren in Einbahnen
Radfahren in beiden Richtungen ist erlaubt, wo es die Zusatztafel kennzeichnet oder eine andere Regelung (z.B Wohnstraße) es erlaubt:
Einbahnöffnung für den Radverkehr – ein voller Erfolg
Die Öffnung von Einbahnen für den Radverkehr ist eine besonders kostengünstige und sichere Maßnahme zur Radverkehrsförderung. Es erlaubt Radfahrenden die direkte Route zu nehmen und verkürzt damit die Wege erheblich. Da durch die Öffnung von Einbahnstraßen die Attraktivität des Radverkehrs massiv verbessert werden kann, ohne dass damit negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit oder auf andere VerkehrsteilnehmerInnen verbunden sind, wäre die prinzipielle Öffnung von Einbahnen eine große Erleichterung für Radfahrende und Verwaltung. Brüssel, beileibe keine Fahrradstadt sondern für noch weniger Radverkehrsanteil als Wien bekannt, hat 2009 per Gesetz alle Einbahnen für Radfahrende geöffnet (begründete Ausnahmen möglich). Österreichische Städte können diesem Beispiel schon jetzt auf Verwaltungsebene folgen, eine bundesweite Änderung in der StVO bietet sich an.
Geöffnete Einbahnen sind sicher
Beim Radfahren gegen die Einbahnrichtung kann aufgrund des direkten Blickkontakts der Abstand bei der Begegnung viel besser eingeschätzt werden, weshalb beim Radeln gegen die Einbahn kaum Unfälle passieren. Trotzdem ist darauf zu achten, dass manche VerkehrsteilnehmerInnen keine RadfahrerInnen gegen die Einbahnrichtung erwarten. Bei seitlichen Ausfahrten und in Kreuzungsbereichen ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall auf einen Vorrang verzichten, wenn nicht sicher ist, ob Sie gesehen wurden.
Studien und Fachwerke:
- 2001, Verkehrssicherheit in Einbahnen mit gegengerichtetem Radverkehr, BASt -> Ressource
- 2003, Radfahren gegen die Einbahn, M.Meschik Österreichischer Städtebund -> Ressource
- 2016, Fahrradstraßen und Einbahnstraßen, UDV -> Ressource
- 2018, Factsheet Contraflow Cycling, Europäischer Rat -> Ressource
- 2018, Radfahren gegen die Einbahn – Verkehrstechnische Untersuchung, M. Meschik, BOKU -> Ressource
Quelle: Kommunalnet, Videoserie zum Radverkehr in der Gemeinde, 2019
Auf der richtigen Seite
Häufig ist in verkehrsreichen Einbahnen zusätzlich zur Beschilderung eine Bodenmarkierung (z.B. Radstreifen) vorhanden. Bei der Bodenmarkierung herrscht aber sowohl bei AutofahrerInnen als auch bei RadfahrerInnen immer noch Aufklärungsbedarf. Manche glauben fälschlicherweise, dass der Radstreifen in beide Richtungen benützt werden soll. Nach der Straßenverkehrsordnung, §7, Abs. 1 sind aber RadfahrerInnen, die in die Einbahnrichtung fahren, – so wie alle StraßenbenützerInnen – an das Rechtsfahrgebot gebunden. AutofahrerInnen sollen den Radstreifen normalerweise nicht benützen, dürfen es aber z.B. beim Überholen, wenn sie gegen die Einbahn fahrende RadfahrerInnen nicht gefährden oder behindern.
Radlobby-Praxistipp: In Wohnstraßen ist das Radfahren gegen die Einbahn immer erlaubt, es muss nicht gesondert beschildert sein.
Österreich unter den führenden Staaten in Europa
Einer Geodaten-Analyse (QUECIO 2.0) des europäischen Fahrradverbandes ECF nach hat Österreich 2023 einen der TOP3-Anteile an geöffneten Einbahnen in Europa. Wir führen das auf langjähriges Engagement in diese Richtung zurück. Immer mehr Städte, Gemeinden, Länder und auch der Bund erkennen das große Potential von Einbahnöffnungen.
Führend in Österreich sind dieser Analyse nach Rheintal-Bodenseegebiet, Graz und Wien. In diesen Regionen gibt es seit langem Bestrebungen innerhalb und außerhalb der Radlobby zur vermehrten Öffnung von Einbahnen. Denn klar ist: Für den Radverkehr durchlässige Straßennetze führen zu kürzeren Wegen und höherer Attraktivität, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu nutzen. Hier gehts zur Interaktiven Karte der europaweiten Einbahn-Analyse.
Karte: Anteil der geöffneten Einbahnen in Österreich nach NUTS-3 Regionen, Geodaten-Analyse QECIO 2.0 des ECF (August 2023), von ECF, QECIO 2.0