Fahrradbeleuchtung

 

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Das Fahrrad hat immer Saison und ist auch für Fahrten in der Dämmerung und bei Nacht ein alltagstaugliches und sicheres Verkehrsmittel. Wichtige Voraussetzungen dafür sind, dass man als Radfahrender ausreichende Sicht hat und auch selbst gut gesehen wird. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist daher eine gewisse Grundausstattung an Beleuchtungselementen für das Fahrrad sinnvoll und wichtig.

Im Folgenden werden alle gesetzlich verpflichtenden Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad ausführlich beschrieben, um Ihnen zu helfen, Ihr Fahrrad ins richtige Licht zu setzen. Die Verpflichtung, die gesetzlichen Mindeststandards einzuhalten, sollte genau genommen werden, da jede Vorschriftswidrigkeit bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei zur Anzeige gebracht werden kann oder nach einem Unfall die Aussicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (wegen eines Mitverschuldens) mindern kann.

Wir empfehlen, die leuchtenden und reflektierenden Teile regelmäßig zu reinigen und vor Antritt der Fahrt auf ihre Funktion zu prüfen. Mit einem richtig ausgestatteten und gut gewarteten Fahrrad macht die Ausfahrt bei Dunkelheit gleich viel mehr Spaß!

Erforderliche Fahrradausstattung (Fahrradverordnung)

1. Rückstrahler (ausgenommen Rennräder bei Tag und guter Sicht):

  • nach vorne weiß, 20cm²
  • nach hinten rot, 20cm²
  • an den Pedalen gelb
  • jedes Rad: Speichenrückstrahler 20cm² oder rückstrahlender Ring im Mantel, weiß oder gelb

2. Lichter (ausgenommen bei Tag und guter Sicht):

  • nach vorne weiß oder hellgelb, 100cd, am Fahrrad angebracht, nicht blinkend
  • nach hinten rot, 1cd, kann blinken

3. Klingel oder Hupe

(ausgenommen Rennräder bei Tageslicht und guter Sicht)

4. Zwei voneinander unabhängige, funktionstüchtige Bremsen

Beleuchtungsvorschriften im Detail

Passive Beleuchtung: Rückstrahler

Rückstrahler (Reflektoren, Katzenaugen) spiegeln das auf sie eintreffende Licht in Richtung zur Lichtquelle zurück. Sie stellen eine kostengünstige und wenig fehleranfällige Einrichtung zur Erhöhung der Sichtbarkeit des Fahrrades bei Dunkelheit dar. Zum Einsatz kommen üblicherweise Prismenreflektoren, alternativ kann aber auch rückstrahlende Klebefolie verwendet werden, die sich vor allem zur Nachrüstung eignet, bzw. für Räder die auch im sportlichen Einsatz stehen (z.B. Mountainbike, Rennrad). Das Rückstrahlmaterial muss der ECE-Regelung R 104 entsprechen. Die vorgeschriebene Rückstrahlfläche kann auch durch Kombination mehrerer Reflektorflächen erreicht werden.

Die im folgenden angeführten Rückstrahler sind laut Fahrradverordnung vorgeschrieben. Sie müssen immer – also auch am hellichten Tag – am Fahrrad angebracht sein. Ausnahmen gibt es für Rennräder. Außerdem dürfen Fahrräder nicht ohne diese Rückstrahler "in Verkehr gebracht", also verkauft werden. Es gibt allerdings keine Bestimmung, dass Fahrräder fertig montiert verkauft werden müssen, was das bloße Beipacken der Rückstrahler zulässig macht.

vorne

Weiß reflektierende(r) Rückstrahler nach vorne ausgerichtet, 20 cm² Mindestgröße

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Der weiße Frontrückstrahler ist oft als separates Element am Lenkerrohr montiert. Bei moderneren Beleuchtungsanlagen ist er auch im Frontscheinwerfer integriert, z.B. in Form eines Prismenrings. Achtung: Auf manchen Scheinwerfern sind ähnliche Strukturen aufgebracht, die das Licht besser streuen und Blendungen vermeiden sollen, die aber keine Rückstrahlwirkung haben. Im Zweifelsfall bei Dunkelheit testen, ob der Scheinwerfer tatsächlich einen integrierten Rückstrahler besitzt.

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Eine weitere Variante ist das Aufkleben von weißer Reflektorfolie, die z.B. am Steuerrohr, oder in Form von zwei Streifen an den Gabelrohren (nach vorne ausgerichtet) angebracht werden kann.

Der weiße Frontrückstrahler ist übrigens jenes (verpflichtende) Ausstattungselement, das nach unseren Erfahrungen am häufigsten fehlt. Achten Sie bitte auch darauf, dass er nicht verdeckt wird, beispielsweise durch einen nachträglich montierten Fahrradkorb.

hinten

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Rot reflektierende(r) Rückstrahler nach hinten ausgerichtet, 20 cm² Mindestgröße

Der rote Rückstrahler ist oft am Gepäckträger oder am Schutzblech montiert und häufig - auch bei älteren Lichtanlagen- im Rücklichtelement integriert. Bei Rädern ohne Gepäckträger ist er meist  separat am Sattelrohr oder der Sattelstütze angebracht. Bei Reflektoren, die an dieser Stelle angebracht sind bitte darauf achten, dass sie gut nach hinten sichtbar und nicht durch Gepäck oder das Hinterrad verdeckt sind.

Zur Nachrüstung empfehlen wir Reflektorfolie die am Schutzblech, der Sattelstütze oder in Form von zwei Streifen auf den Sattelstreben – gut nach hinten sichtbar ausgerichtet – aufgeklebt wird.

Pedalrückstrahler

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Diese sind üblicherweise in den Pedalen integriert, es gelten aber auch gleichwertige Maßnahmen wie z.B. Streifen aus gelber Reflektorfolie an den Tretkurbeln oder an den Schuhen. Es ist keine Mindestgröße vorgeschrieben. Besonders bei Klickpedalen bitte auf die Nachrüstung achten.

Zur Ausrichtung der Rückstrahler macht die Fahrradverordnung zwar keine konkreten Angaben, es ist aber sinngemäß davon auszugehen, dass sowohl vorne als auch hinten an den Pedalen (bzw. an Kurbeln oder Schuhen) Rückstrahler angebracht sein müssen. Gemäß einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes muss durch die gelben Pedalrückstrahler die Bewegung des Fahrrades sichtbar sein.

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Seitenrückstrahler

Gelb oder weiß reflektierende Rückstrahler, jeweils am Vorder- und am Hinterrad und auf beide Seiten wirksam, 20 cm² Mindestflläche

Hier gelten entweder Rückstrahler oder reflektierende Sticks in den Speichen mit 20 cm² Mindestgesamtfläche je Rad und Seite, oder Mäntel mit seitlich integrierten reflektierenden Ringen. Natürlich können diese Varianten auch kombiniert werden, also z.b. ein Vorderrad mit reflektierendem Mantel und ein Hinterrad mit Speichenreflektoren.

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Die angegebene Mindestfläche muss im ruhenden Zustand erreicht sein, dies ist besonders bei Verwendung von Speichensticks zu beachten. Wir empfehlen 6-10 Sticks pro Laufrad, aber auch nicht allzu viele mehr, weil sie sonst stark blenden können. (Unter der Annahme, dass die Sticks 8cm lang sind und 0,5cm Außendurchmesser haben ergibt sich: 8cm x 0,5cm = 4cm² d.h. die Mindestanforderung von 20cm² ist ab 5 Sticks erreicht.)

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Aktive Beleuchtung: Fahrradlichter 

Im Vergleich zu Rückstrahlern sind Fahrradlichter technisch aufwändiger, teurer und bei älteren Rädern oft fehleranfällig. Durch LED-Technologie, hochwertige Akkus, Nabendynamos oder Induktionsleuchten, und nicht zuletzt durch robuste Verkabelung können Fahrräder mittlerweile mit einer komfortablen und zuverlässigen Lichtanlage ausgestattet werden. Generell kommen dabei zwei Systeme zum Einsatz:

  1. Dynamo-, bzw. induktionsbetriebenes Licht (Seitenläufer-, Rollen- oder Nabendynamo, Reelights)
  2. Akku- oder batteriebetriebenes Licht, meistens aufsteck- bzw. abnehmbar

Beide Systeme haben in Punkto Preis, Handling und Zuverlässigkeit ihre Vor- und Nachteile, die Präferenz hängt daher oft vom Fahrradtyp und der Häufigkeit des Einsatzes ab.

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Aktive Beleuchtung ist bei Tageslicht und guter Sicht nicht vorgeschrieben und muss auch nicht am Rad montiert sein oder im Gepäck mitgeführt werden. Schließlich ist es jederzeit möglich – z.b. bei plötzlich einfallendem Nebel – das Rad zu schieben. Rechtlich gesehen gilt eine Person, die ein Fahrrad schiebt, als FußgeherIn.

Für Fahrten bei ungünstigen Sichtverhältnissen (Dunkelheit, Nebel, etc.) ist die folgende Fahrradbeleuchtung ausnahmslos für alle Fahrräder verpflichtend. Als Faustregel gilt: Das Fahrradlicht sollte spätestens dann leuchten, wenn die Straßenbeleuchtung eingeschaltet ist oder andere VerkehrsteilnehmerInnen mit Licht fahren, also nicht erst bei vollkommender Dunkelheit sondern bereits in der Dämmerung. Auch hier gilt der Hinweis, dass eine fehlende Beleuchtung verwaltungsrechtliche Strafen nach sich ziehen kann, oder auch ein Mitverschulden an einem Unfall begründet.

Vorderlicht

Scheinwerfer mit weißem oder hellgelben Licht, nach vorne ausgerichtet

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Das Vorderlicht darf nicht blinken und muss am Fahrrad befestigt sein. Stirnlampen zum Beispiel gelten daher nicht. Die Lichtstärke muss mindestens 100 Candela betragen und ist (im Gegensatz zur deutschen Gesetzeslage) nicht nach oben hin begrenzt.

Da moderene Lichtanlagen mitunter stark leuchten können, bitte den Scheinwerfer immer so ausrichten, dass er entgegekommende VerkehrsteilnehmerInnen nicht blendet. Indirekt ergibt sich dies auch aus der Bestimmung, dass das Licht des Scheinwerfers die Fahrbahn beleuchten muss.

Rücklicht

Das Rücklicht darf blinken und muss nicht direkt am Rad befestigt sein, kann also z.B. auch am Rucksack angebracht sein. Die Lichtstärke muss mindestens 1 Candela betragen.

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Weitere Regelungen

Wird das Vorder- bzw. Rücklicht mit einem Dynamo betrieben, muss es erst ab einer Fahrgeschwindigkeit von 15 km/h hell genug leuchten. Beim Stillstand des Rades, z.B. an der Kreuzung, muss es nicht leuchten.

Übrigens sind die Candela-Angaben der Fahrradverordnung in der Praxis kaum überprüfbar, was besonders bei fast leeren Akkus zur problematischen Ermessensfrage werden kann. Es ist jedoch davon auszugehen, dass handelsübliche Fahrradlichter die entsprechenden Helligkeitsnormen erfüllen. Die Mitnahme von Reserveakkus bzw. -lichtern ist dennoch keine schlechte Idee.

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Abweichende Regelungen für bestimmte Fahrradtypen

Rennräder

Bei Tageslicht und guter Sicht benötigen Rennräder keine Rückstrahler. Bei schlechter Sicht (Dunkelheit, Nebel, Regen etc.) gelten jedoch genau dieselben Ausstattungsvorschriften bezüglich passiver und aktiver Beleuchtung wie bei normalen Rädern. (Abgesehen davon geht aus der Fahrradverordnung auch hervor, dass ein Rennrad bei schlechter Sicht eine Klingel braucht.)

Definition "Rennfahrrad" laut Fahrradverordung:

  • höchstens 12kg Eigengewicht
  • äußerer Felgendurchmesser mindestens 63cm
  • äußere Felgenbreite höchstens 23mm
  • Rennlenker (wobei hier jeder Lenkertyp gilt der bei anerkannten Radrennen eingesetzt wird)

Mehrspurige Fahrräder

Für mehrspurige Fahrräder, z.B. Lastendreiräder, kommt neben den bereits angegebenen Bestimmungen folgende Ergänzung hinzu: Sie benötigen nicht nur einen sondern zwei rote Rückstrahler sowie zwei rote Rücklichter, die jeweils auf der selben Höhe so angebracht sein müssen, dass die seitliche Begrenzung des Fahrzeugs erkennbar ist.

Siehe auch: Wie viele Lichter braucht ein Dreirad?

Fahrradanhänger

Auch Anhänger müssen mit den beschriebenen Rückstrahlern nach vorne und nach hinten ausgestattet sein. Auf beiden Seiten ist jeweils ein gelber Rückstrahler mit 20 cm² Mindestgröße anzubringen. Diese können direkt am Anhänger, am Ladegut oder auch an den Laufrädern angebracht sein.Weiters benötigen sie ein vom Fahrrad unabhängiges rotes Rücklicht, das auch blinken und am Ladegut befestigt sein kann. Bei Anhängern, die breiter als 60 cm sind, sind jeweils zwei Rücklichter sowie zwei weiße und zwei rote Rückstrahler so anzubringen, dass die Breite des Anhängers erkennbar ist.

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Die Fahrradverordnung macht bei Anhängern keine Angabe zur erforderlichen Mindeststärke der Rücklichter. Achtung: Hier wird keine Ausnahme für Tageslicht und gute Sicht gemacht, d.h. rein rechtlich gesehen muss auch das Rücklicht immer am Anhänger angebracht sein. 

Licht richtig einstellen

Frontlichter erfüllen nur dann ihre volle Wirkung, wenn sie richtig eingestellt sind. Der von ihnen geworfene Lichtkegel darf weder zu hoch noch zu tief sein. Moderne StVO- bzw FVO‐konforme Frontscheinwerfer leuchten mit teils 150 Lux, das ist teils heller als so manche KfZ-Scheinwerfer. Umso wichtiger ist also die korrekte Ausrichtung, denn nur wenige Grad zu hoch und sie blenden den Gegenverkehr. Auch ein zu niedrig eingestelltes Licht entfaltet nicht sein ganzes Potential. Wie also macht man´s richtig?

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4 Schritte

Um die Höhe der Fahrradlampe richtig einzustellen, gehen Sie wie folgt vor:

1.) Stellen Sie sich mit Ihrem Fahrrad vor eine Wand, ca. 5 Meter Abstand sind optimal.

2.) Messen Sie, in welcher Höhe ihr Scheinwerfer am Fahrrad angebracht ist. Markieren Sie sich dieselbe Höhe an der Wand. (z.B. mittels leicht lösbarem Klebeband)

3.) Stellen Sie das Fahrrad gerade hin und halten Sie es fest (nicht den Ständer benutzen). Den Lenker gerade halten.

  • Batteriebeleuchtung: schalten Sie den Frontscheinwerfer ein
  • Dynamobeleuchtung: heben Sie das Vorderrad ganz leicht an und drehen Sie es kräftig, so dass der Scheinwerfer leuchtet.
  • Seitenläuferdynamo am Hinterrad: heben Sie das Hinterrad leicht an und drehen Sie mit der Pedale das Hinterrad
  • Bei Dynamobeleuchtung mit Standlicht, welches über den Hauptscheinwerfer realisiert ist (nicht bei Standlicht über Tagfahrlicht-LEDs) können Sie auch alternativ eine kleine Runde drehen, so dass das Standlicht leuchtet.

4.) Während der Scheinwerfer leuchtet, achten Sie auf den Lichtkegel an der Wand: befindet sich die Oberkante des Lichtkegels unter der Höhenmarkierung? Wenn ja, ist alles in Ordnung. Wenn nein, dann blendet der Scheinwerfer. Verändern Sie die Neigung des Scheinwerfers etwas nach unten (Achtung, ggf. Feststellschraube lösen) und beginnen Sie wieder mit Schritt 3!

Faustregel: Zehn Meter Reichweite

Aufmerksamen Radfahrern kann eigentlich nicht entgehen, wohin ihr Frontlicht leuchtet. Der hellste Fleck des Lichts sollte etwa zehn Meter vor dem Rad auf der Straße liegen. Alle guten Scheinwerfer haben eine klar definierte Hell‐Dunkel‐Grenze, kann man diese auf der Straße gut erkennen, blendet man auch niemanden. Für andere als die typischen Stadtfahrten können andere Lichtkegel sinnvoll sein.

Alltags-Check

Den Blick aufs Licht vor Fahrantritt sollte man vor allem in der dunkleren Jahreszeit verinnerlichen– auch das Rücklicht ist dabei wichtig. Die Verschraubung des Frontscheinwerfers sollte man prüfen, wenn der Kegel von der gewünschten Position abweicht. Wenn stark verdreckt, dann gehört das Putzen des Scheinwerfers zur regelmäßigen Radpflege. Besonders wichtig ist die regelmäßige Lichtkontrolle bei Spezialrädern. Bei Lastenrädern kann eine starke Zuladung den Kegel verändern, bei Falträdern werden die Scheinwerfer durch das Zusammenlegen und Auffalten potentiell öfter verstellt.

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Fernlicht und Bremslicht am E‐Bike

Zu den jüngsten Beleuchtungsentwicklungen gehören das Fernlicht und das Bremslicht. Beides funktioniert wie bei Kraftfahrzeugen: Das Fernlicht wird beispielsweise mit einem Taster betätigt. Das Aufblendlicht überstrahlt mit 120 Lux deutlich die Hell‐Dunkel‐Grenze des 80‐Lux‐Abblendlichts. Darum muss man auch zwingend bei Gegenverkehr und innerorts abblenden, wie beim Autofahren. Für das nötige Mehr an Energie muss der Scheinwerfer allerdings auf einen Akku zurückgreifen, weshalb die Technologie vorerst nur an E‐Bikes zu finden sein wird.
Das Bremslicht ist elektrisch an die Bremsanlage gekoppelt, leuchtet also auf, wenn man den Bremshebel betätigt.

Quellen: