Hier finden Sie unsere Statuten.
Warnweste mit Abstandshinweis
Wer sich in der dunklen Jahreszeit abseits von Radwegen mit Warnweste sicherer fühlt, dem empfehlen wir unsere Warnweste mit Abstandshinweis am Rücken.
Abstandswarnweste: Sichtbar mit Abstandshinweis
Zu knapp: RadfahrerInnen beim Überholen oft in Gefahr
Seit Oktober 2022 ist der Mindestabstand für Kfz beim Überholen von RadfahrerInnen in der StVO gesetzlich verankert. Die Radlobby hat sich dafür viele Jahre eingesetzt. Innerorts sind nun mindestens 1,5 Meter Abstand einzuhalten, außerorts mindestens 2 Meter.
Von vielen Kfz-LenkerInnen wird dieser Abstand leider nicht eingehalten. Die Radlobby setzt sich daher mit Kampagnen dafür ein, die Kfz-LenkerInnen darauf aufmerksam zu machen und fordert den Ausbau sicherer Radrouten.
Eine Produktion des ORF Landesstudios Oberösterreich (Beitrag vom 22.5.2023): Direkt auf Youtube ansehen.