OÖ SternRADLn und Linzer Rad-Parade werden vom Verein Radlobby...
Zu knapp: RadfahrerInnen beim Überholen in Gefahr
Seit Oktober 2022 ist der Mindestabstand für Kfz beim Überholen von RadfahrerInnen endlich in der StVO gesetzlich verankert. Die Radlobby hat sich dafür viele Jahre eingesetzt. Innerorts sind nun mindestens 1,5 Meter Abstand einzuhalten, außerorts mindestens 2 Meter.
Mindestens 1,5 m vorgeschrieben, Realität aber erschreckend
In der Praxis hat sich leider noch kaum etwas verbessert - wenig überraschend, denn weder wurden dazu bewusstseinsbildende Maßnahmen gesetzt noch wird die Einhaltung von der Exekutive überwacht.
Die Radlobby OÖ hat auf den zahlreichen alternativlos radweglosen Hauptrouten im Großraum Linz in den letzten Monaten Abstandsmessungen durchgeführt. Mit einer Kamera am Lenker montiert und einem Abstandsmessgerät wurden hunderte Überholmanöver dokumentiert und ausgewertet.
Viel zu knappes Überholen durch LKW - bei Gegenverkehr und hohem Tempo
Fast alle Streckenabschnitte befanden sich außerorts bei Tempolimits zwischen 70 und 100 km/h, wo ein Mindestabstand von 2 Metern beim Überholen gilt. Das Ergebnis ist erschreckend: Knapp 80 % der Überholvorgänge waren unter 1,5 Meter. 30 % fanden trotz Gegenverkehrs statt. Nur ein geringer Teil der Kfz-LenkerInnen überholte mit einem kompletten Fahrspurwechsel, was für das beste Sicherheitsgefühl sorgen würde.
Wo bleibt die Informationskampagne des Landes OÖ?
Verkehrslandesrat Steinkellner mit anderen Politikern bei der freudigen Eröffnung von Kfz-Infrastruktur (Land OÖ - Max Mayrhofer)
Seit Jahren haben wir bei Verkehrslandesrat Günther Steinkellner vergeblich darum gebeten, eine landesweite Sicherheitskampagne den Themen Radverkehrssicherheit und Überholabstand zu widmen. Seit Jahren wird seitens des Landes in Presseaussendungen zwar immer kommuniziert, man arbeite "mit Hochdruck am Radhauptroutenausbau", im Alltag sind allerdings noch keine Verbesserungen spürbar.
Radlobby OÖ startet Aktionen zur Information
Nun setzt die Radlobby OÖ stattdessen eine Schwerpunktaktion zum Thema: Wir haben ein Konzept für eine Abstandskampagne erarbeitet und Warnwesten mit markantem Sujet entworfen.
Start der Aktion mit vielen RadlerInnen auf der radweglosen B125 von Linz Richtung Gallneukirchen
Gemeinsam mit UnterstützerInnen macht die Radlobby OÖ nun alle radweglosen Hauptrouten im Großraum Linz sichtbar. Bei den Aktionen wird jeweils auf einer Strecke von etwa 1 bis 3 km in Kleingruppen geradelt. Einzelne TeilnehmerInnen sind mit Kameras, Abstandsmessgeräten oder auch Poolnudeln am Gepäcksträger (zur Verdeutlichung des notwendigen seitlichen Abstands) bestückt.
Abstandsmessgerät im Einsatz: 128 cm sind hier außerorts zu wenig, es müssen mindestens 200 cm sein
Am Montag, den 22. Mai 2023 erfolgte der Auftakt auf der bis heute radweglosen B125 von Linz/Katzbach bis Mittertreffling, der Hauptroute nach Gallneukirchen, weitere Aktionen folgen.
Besonderen Dank an die Polizei für die Unterstützung der Aktion
Viele RadfahrerInnen bei der ersten Aktion auf der B125
Bei einer weiteren Aktion auf der B1 in Linz/Pichling setzten wir auch eine Kamera-Drohne für die Dokumentation ein.
Das Radlobby OÖ-Video zur Abstandskampagne
TV-Beitrag in ORF
Eine Produktion des ORF Landesstudios Oberösterreich (Beitrag vom 22.5.2023)
Medienberichte über Auftakt-Aktionen
- Der ORF brachte einen sehr informativen TV-Beitrag zur Auftakt-Aktion in Oberösterreich heute (2023-05-22)
- Kurzvideo (Reel) von ORF OÖ auf Instagram
- ORF.at: Radfahrer beim Überholen in Gefahr (2023-05-22)
- OÖNachrichten: Radfahrer-Aktion für mehr Sicherheit (2023-05-22)
- Life-Radio: Radfahren in OÖ ist zu gefährlich! (2023-05-22)
- Heute: Dieser Fehler am Steuer kann dich 100 Euro kosten (2023-05-24)
- Tips: Radlobby fordert mit Kampagne Einhaltung der Überholabstände ein (2023-05-24)
- Bezirksrundschau: Radfahrer auf der Prager Straße (B125) häufig zu knapp überholt (2023-05-24)
Weiterführende Informationen
Material für eigene Aktionen
Hier folgen in Kürze Downloads (Druckdateien etc.) für eigene Aktionen
- Folgt: Informationen zu unseren Warnwesten mit Abstandsmotiv
- Folgt: Plakat-Motive zum Selberausdrucken
- Folgt: Anleitung für Aktion mit Pool-Nudeln am Gepäcksträger (zur Verdeutlichung des notwendigen seitlichen Abstands)
Im Ortsgebiet mind. 1.5 m, außerhalb mind. 2 m: Der gesetzliche Überholabstand von Kfz zu RadfahrerInnen
Das Ziel und die Forderungen
Das Ignorieren des Überholabstandes und die tägliche Gefährdung von Radfahrenden muss ein Ende haben.
Der Gesetzgeber hat seit Oktober 2022 die Mindestabstände klar definiert! Politik und Behörde sind dazu aufgerufen, umgehend Maßnahmen einzuleiten:
- Groß angelegte Informations- und Bewusstseinskampagne
- Permanente, aktiv betriebene Kampagnen auf Problemstrecken
- Regelmäßige Patrouillen durch FahrradpolizistInnen auf Problemstrecken
Es braucht auch bauliche Maßnahmen, denn an Problemstrecken, insbesondere außerorts, wird nur geschützte Infrastruktur die Gefährdung nachhaltig beenden:
- Evaluierung der Sicherheitslücken im OÖ Radwegenetz
- Kurzfristige Umsetzung eines Sicherheitspakets an den Problemstellen
- Klaren Plan, hinterlegt mit Budget und Personal, wie diese Radweglücken kurz-, mittel- und längerfristig durch bauliche getrennte Radinfrastruktur beseitigt werden.