Abstand macht sicher!
Mangelnde Seitenabstände überholender Autos erschrecken RadfahrerInnen. Abrupt geöffnete Autotüren stellen für Radfahrende eine signifikante Gefahr dar. Wer durch solche Situationen das Radfahren als gefährlich erlebt, fährt nicht gerne weiter Rad. Die Radlobby hat aus diesen Gründen die Kampagne "Abstand macht sicher" ins Leben gerufen, die wichtige Bewusstseinsveränderungen bei LenkerInnen motorisierter Fahrzeuge und RadlerInnen bewirken möchte und auch den Gesetzgeber miteinbezieht.
So können wir gemeinsam die Verkehrssicherheit verbessern
Kfz-LenkerInnen
Überholen: mind. 1,5 m
Halten Sie beim Überholen gemäß StVO mindestens 1,5 m Abstand innerorts bzw. 2,0 m Abstand außerorts oder überholen Sie nicht. Machen Sie einen Schulterblick, bevor Sie Autotüren öffnen.
RadfahrerInnen
Vorbeifahren: mind. 1,2 m
Halten Sie zu abgestellten Autos den empfohlenen Abstand von mindestens 1,2 Meter ein. So können Sie auch an abrupt geöffneten Türen sicher vorbeifahren.
Lokalpolitik & VerkehrsplanerInnen
Radfahrstreifen planen: mind. 2,0 m
Planen Sie im Fall von Radfahrstreifen mit einer Breite von mindestens 2,0 m neben abgestellen Autos gemäß Richtlinie RVS Radverkehr.
Bundespolitik & Ministerien
Gesetzgebung & Einhaltung: mind. 1,5 / 2,0 m
Führen Sie auch bei Radfahrstreifen und Geschwindigkeiten bis 30 km/h verpflichtende Überholabstände ein und stellen Sie die Einhaltung durch Kampagnen und Kontrollen sicher.
"Der Sicherheitsabstand ist die Knautschzone der Radfahrenden. Diese einzuhalten ist eine Frage der Rücksichtnahme der Kfz-LenkerInnen, aber auch eine der richtigen Spurwahl der RadlerInnen, die genug Abstand zu parkenden Autos und Fahrbahnrändern halten sollten, um enges Überholen und Türunfälle zu vermeiden." Die Kampagne „Abstand macht sicher!“ der Radlobby Österreich nimmt sich dieser wichtigen Sicherheitsthemen an.
Fakten & Gesetzeslage
In Wien sind 11%* der Radverkehrsunfälle durch geöffnete Autotüren verursacht (*MA 46). Den Seitenabstand zu stehenden Hindernissen schreibt die StVO §7 (1) so vor: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat, […] so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist“ Der Öffnungsbereich von Autotüren erstreckt sich von 80 cm bei Kleinwagen bis 1,5 m bei Coupés oder Lkws. Die richtige Spurwahl durch RadlerInnen macht also sicher und ist StVO-Konform.
Daher: Radfahrende sollen einen Seitenabstand von mindestens 1,2 m vom Lenkerende zu parkenden Kfz einhalten.
Der Seitenabstand beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen wird ebenso von der StVO §15 (4) beschrieben: „Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten.“ Diese Definition gibt aber den Radfahrenden keine zuverlässige Rechtssicherheit.
Daher: Beim Überholen von Radfahrenden sollen Kfz einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einhalten!
Da dieser Seitenabstand sicherheitsrelevant ist und bei dessen Einhaltung die Fahrspur des Rades bei ca. 1,5 Meter vom parkenden Auto liegt, kann ein Mehrzweckstreifen mit der gängigen Mindestbreite laut RVS-Richtlinie von eben diesen 1,5 Metern dem Radfahrenden keinen Schutz mehr bieten, wodurch eine Änderung der Richtlinien unvermeidbar ist.
Daher: Die Mindestbreite von Mehrzweckstreifen neben Parkstreifen muss 1,75 m betragen.
Jene Person, die die Türe eines Kfz öffnet, ist laut StVO §23 (4) dafür verantwortlich, dass niemand dadurch gefährdet oder behindert wird: „Die Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können.“
Daher: Autotüren keinesfalls vor einem/r herannahenden RadfahrerIn öffnen, Schulterblick nie vergessen!