Beurteilung der Radroute Bleistätter-Moor-Straße L50

plan.jpg

Beurteilung der Radroute Bleistättermoor-Moor-Straße L50

Beurteilung der Radroute Bleistättermoor-Moor-Straße L50
durch Messics Ronald

Die L50 befindet sich östlich vom Ossiachersee und begrenzt das Bleistätter Moor, das seit 2017 wieder geflutet wurde.
Seither ist es auch ein Schutzgebiet und  nennt sich auch Europaschutzgebiet Tiebelmündung.
Durch das Moor führt ein Slow-Trail mit Radfahrverbot, das streng überwacht wird. Abstrafungen von Radfahrern, die dies ignorieren, sind keine Seltenheit.
Der eigentliche Radweg, der auch für Familien empfehlenswert ist, führt durch Alt-Ossiach.
Die L50 ist eine schnurgerade Verbindung, die für Autos mit 70kmh befahrbar ist. Ihre Breite ist 5m und besteht aus zwei Fahrbahnen für beide Fahrtrichtungen.
Da es kein Radfahrverbot auf der L50 gibt, benutzen auch diese die L50. Die Behörde markierte die L50 mit Arrows mit dem Radsymbol und errichtete zwei Engstellen mit ca. 10m Länge, die mit Leitpfosten abgegrenzt sind. Für diese 10m ist der Asphalt zusätzlich rot angestrichen.

 

dsc_2625.jpg
dsc_2625.jpg, von Messics Ronald

Die beiden Engstellen sind zueinander ca. 500m entfernt (aus dem Kärnten Atlas gemessen).

Vorteil:
durch die beiden Engstellen und mehrerer Arrows mit dem Radsymbol erkennt der KFZ-Lenker, dass hier auch Radfahrer fahren.

Nachteil:

Da die meisten Radfahrer entweder durch den Slow-Trail ihr Fahrrad schieben, oder verbotenerweise fahren, oder den Umweg über Alt-Ossiach machen, ist die Anzahl der Radfahrer nicht besonders hoch. Sowohl über die Nacht, an Regentagen oder außerhalb der touristischen Zeit fahren kaum Radfahrer entlang L50.
Grundsätzlich fahren die Autos 70kmh und mehr. Autos müssen jedoch für diese 10m bei Gegenverkehr stehen bleiben. Zumeist beschleunigt das der Engstelle näher befindliches Auto, damit es ohne Stopp durch diese Engstelle fahren kann. In meinem Beobachtungszeitraum war während dem Überholvorgang knapp vor der Engstelle.
 

Weiters wurde folgendes von mir festgestellt. Die Straße ist 5m breit. Der rot markierte Bereich pro Seite ist 1m breit. Somit ist die Durchfahrt 3m breit. Ein LKW hat eine erlaubte Breite von 2,50m, ein PKW 1,85m. Somit bleiben bei mittiger Durchfahrt eines LKW, und eines Radfahrers, der in der Mitte des roten Streifens fährt, nur ein Abstand von 0,75cm, und bei einem PKW 1,40m.
Somit werden bei gleichzeitigen aufeinandertreffen Radfahrer und Kraftfahrzeug vielfach die geforderte Empfehlung eines seitlichen Abstandes von 1,50m unterschritten.
Dies verringert die gefühlte Sicherheit erheblich.
 

dsc_2626.jpg
dsc_2626.jpg, von Messics Ronald

 

dsc_2624.jpg
dsc_2624.jpg, von Messics Ronald

 

 

 

Schluss-Statement
Für Autofahrer ein Ärgernis, für Radfahrer wertlos.

 

Stichworte: