Die EUROPÄISCHE MOBILITÄTSWOCHE ist eine...
Antworten des Bündnis für Kärnten (BFK)
1. Budget
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0-10 € je EW und Jahr
Dabei nicht berücksichtig sind aber Investitionen, die sich indirekt positiv auf Radfahrer und deren Verkehrswege auswirken. Wir fordern daher ein Gesamtverkehrskonzept, das auch Radfahrer beinhaltet.
Ziel soll es ein sein, die Sicherheit auf Schulwegen herzustellen, Parkflächen zu schaffen, die öffentlichen Verkehrsmittel auszubauen, die Sanierung von Brücken und der Ausbau der öffentlichen Straßen. -
Derzeit sind 4 Personen in der Landesverwaltung angestellt, nur um Texte und Berichte in „Gendergerechte Sprache“ umzutexten. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeit stellen wir in Abrede. Hier wäre ein Einsparungspotenzial von mehr als € 112.000 pro Jahr. Dieses Geld könnte für die Errichtung von sinnvollen Radwegen genutzt werden.
2. Überregionales und regionales Radwegenetz
- Ja. Denn die Infrastruktur unseres Landes wurde in dieser Periode grob vernachlässigt und ist in vielen Teilen marode. Wir fordern deshalb eine Evaluierung des gesamten derzeitigen Verkehrskonzepts.
- Selbstverständlich ist eine Koordinierung des Landes zielführender als einzelne von Gemeinden geplante Teilabschnitte. Besonderes Hauptaugenmerk: Kärnten braucht endlich eine Verkehrspolitik, die Klarheit schafft und alle beteiligten Verkehrsakteure- ob Radfahrer, Autofahrer, ÖPNV oder Fußgänger gleichermaßen berücksichtigt und in die Konzeption eines neuen Verkehrskonzeptes fair mit einbezieht. Dabei gilt es im Ausbau der Infrastrukturmaßnahmen auch den Sicherheitsaspekt in den Fokus zu nehmen.
3. Vorrang für den Radverkehr
- Nein
- Um einen reibungslosen Verkehr im Land zu ermöglichen, müssen einige Maßnahmen der letzten Jahre einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Erfolglose Begegnungszonen müssen für den flüssigen Verkehr wieder geöffnet werden. Gefährliche oder Richtlinienwidrige Kreuzungen müssen den aktuellen verkehrstechnischen Anforderungen angepasst werden.
- Nein. Für Fahrradfahrer gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
4. Flächenumverteilung
- Wenn diese „Lücken“ problemlos von einem landesweiten Verkehrskonzept erschlossen werden können und in einen überregionalen Fahrradweg integriert werden können, ist das Schließen von Lücken sinnvoll. Eine genauere Prüfung der einzelnen Situation macht eine allgemeine Aussage jedoch schwierig.
- Nein.
- Hier können etliche Negativbeispiele angeführt werden. In guter Absicht wurden hier Fahrradwege markiert, die den motorisierten Verkehr queren und kreuzen. Das Ergebnis ist ein darwinistisches Verkehrsverhalten, wo das Recht des Stärkeren Vorrang hat.
Hier gilt es spezielle Radwege zu definieren, die weder in Konkurrenz zum konventionellen Verkehr stehen, noch die Sicherheit der Fahrradfahrer beeinträchtigen. Ziel soll es sein, ein intelligentes modernes Straßenkonzept zu erarbeiten und keine „indischen“ Verkehrsverhältnisse zu erzeugen.
5. Radparken
- Gemeinden und Land sollen zusammen arbeiten.
- Nein. Da dies zu längeren Bauzeiten, Materialaufwand zu teureren Mieten führen würde.
6. Strukturelle Anpassungen der Verwaltung
- Derzeit ist die Abteilung 7 für Wirtschaft, Tourismus und Mobilität zuständig, während die Abteilung 9 für Straßen und Brücken zuständig ist. Dieses Kompetenz-Wirrwar gilt es zu beseitigen. Dies muss nicht zwangsläufig durch eine extra geschaffene Unterabteilung geschehen, sondern kann durch eine Kompetenzverschiebung hin zu Abteilung 9 geregelt werden.
Zu guter Letzt erlaube ich mir die folgende Anregung:
In vielen Bereichen sind die Radnetze schon sehr gut ausgebaut und trotzdem werden diese nicht genutzt.
Ob in der Stadt oder auf dem Lande, Radfahrer befahren trotz des Vorhandenseins von parallel angelegten Radwegen die Straße, die nun eigentlich für die Autofahrer frei sein sollte. Ich finde, es wäre eine lohnenswerte Anregung für Sie, in diese Richtung bei den Radfahrern einzuwirken.