Pflichtversicherung für E-Fahrräder?

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Am 24. Mai hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Verschärfung der EU-Vorschriften für die Kraftfahrzeug-Versicherung (Motor Vehicle Insurance Directive – kurz MID) veröffentlicht. Ziele seien "ein besserer Schutz der Opfer von Kraftfahrzeug-Unfällen und die Stärkung der Rechte von Versicherungsnehmern". Was sich allerdings auch in diesen Kommissionsvorschlag eingeschlichen hat: Eine Haftpflicht-Versicherung für Pedelec-Nutzer.

E-Bike Fahrer laut EU illegal unterwegs

Der Vorschlag sieht vor, dass FahrerInnen von elektromotorisierter Fahrräder künftig eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung abschließen müssen. Und zwar auch für E-Bikes, deren Tretunterstützung bei 25 km/h endet und die somit in den meisten Ländern als normales Fahrrad gelten. Laut der EU-Kommission würden Pedelec-Nutzer ohne Haftpflichtversicherung illegal fahren. Dieses Statement lässt beim Fahrrad-Lobbyverband European Cycling Federation (ECF) die Alarmglocken schrillen. "Wenn dieser Vorschlag Gesetz wird, ist eine Haftpflicht-Versicherung erforderlich, die Millionen europäischer Bürger davon abhält, Pedelec zu nutzen", warnt ECF Advocacy Director Adam Bodor. Somit würden sämtliche Bemühungen und Investitionen zur Förderung nachhaltiger Mobilität seitens der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union komplett untergraben.

Vollkasko

Tatsächlich behauptet die Europäische Kommission in einer erläuternden Einleitung zu dem Vorschlag, dass Elektrofahrräder bereits eine Vollkasko-Versicherung haben sollten – also keine Transport-, Fahrrad-, Privat- oder Haushalts-Versicherung, sondern eine Vollkasko-Versicherung. Mit diesem Text versucht die Europäische Kommission laut ECF, "Millionen von gegenwärtigen Fahrradfahrern zu kriminalisieren, von denen fast alle eine andere (private) Versicherung haben" - und würde den Pedelec-Gebrauch ohne Versicherung quasi verbieten.

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Klare Linie

Die ECF und verschiedene Vertreter der Velobranche hatten die Kommission im Vorfeld aufgefordert, eine klare Linie zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern mit Elektroantrieb zu ziehen. Die Kommission hat dennoch entschieden, auch langsame E-Bikes als Motorfahrzeuge einzustufen. Der Kommissionsvorschlag muss nun vom Europäischen Parlament sowie dem Rat geprüft werden. Sollten beide Kammern der Exekutive folgen, würde das den Siegeszug des Elektro-Fahrzeuge in Europa merklich bremsen. Nicht nur in der Österreich, sondern auch in der Schweiz, in Deutschland, den Niederlanden oder Belgien sind E-Bikes sehr beliebt.

Bisher gilt ein Fahrrad mit bis 25 km/h E-Unterstützung rechtlich nach wie vor als Fahrrad. Von vielen EU-Mitgliedstaaten und Städten wird es als eine ideale Alternative zur Kfz-Nutzung angesehen. Ein Kauf dieser umweltfreundlichen Zweiräder wird sogar in einigen Ballungsgebieten bzw. Metropolen finanziell gefördert.

Die ECF sowie Partner aus der Fahrrad- und Pedelec-Branche haben die Kommission unverzüglich aufgefordert, eine klare Linie zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrrad mit Elektroantrieb zu ziehen, "andere europäische und nationale Rechtsvorschriften zu befolgen und die Pedelec-Nutzer nicht verpflichtend mit einer Haftpflichtversicherung zu belegen". Dazu der ECF: "Obwohl Pedelecs so sicher wie ein Fahrrad und nur selten in Unfälle von Drittpersonen verwickelt sind hat die Kommission entschieden, sie als motorisiertes Fahrzeug einstufen zu wollen."

Die ECF fordert das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten dazu auf, "diesen Beschluss der Kommission, Millionen von Bürgern zu kriminalisieren, aufzuheben". Mittlerweile sind auch schon hunderte Beschwerden von Privatbürgern eingelangt.

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Radlobby-Forderung 

Die Radlobby spricht sich klar gegen ein solches Gesetz aus und fordert Verkehrsminister Norbert Hofer (BMVIT) dazu auf, diese drohende zusätzliche Belastung für die Österreicher abzuwenden. Es braucht eine Kontaktaufnahme mit Vice President Valdis Dombrovskis, zuständig für Financial Stability, Financial Services and Capital Markets Union (DGFISMA) und eine Aufforderung, dass der Vorschlag der Komission zur Einstufung von E-Fahrrädern als Motorfahrzeuge überdacht werden soll.