Ende November trafen sich Aktive, Expert*innen und Interessierte in Wien, um gemeinsam Ideen für...
Das "Leitermodell" - die gemischte Überfahrt zum Gehen & Radfahren
Mit der Einführung des Leitermodells ist ein Schritt gelungen, die Radverkehrsführung logischer, sicherer und komfortabler zu machen. Die Radlobby hat die 30. Novelle der StVO mitverhandelt, welche bereits am 1. April 2019 in Kraft trat und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung schuf. Lesen Sie mehr über das Werkzeug “Leitermodell”, seine Vorteile und Einsatzbereiche.
Die Einführung
Das "Leitermodell" bietet eine wegweisende Neuerung: Radfahrerüberfahrten, die an gemischte Verkehrsflächen anschließen, können nun als gemeinsam geführte Querungen markiert werden. Dabei befinden sich Schutzweg und Radfahrerüberfahrt auf derselben Fläche. Dies bedeutet, dass hier Menschen zu Fuß und Radfahrende Vortritt haben gegenüber dem Querverkehr. Dafür wurde auch das dafür verwendete Verkehrszeichen in der StVO vereinheitlicht.
Mit dem Leitermodell entfällt das bisher dafür notwendige “Entflechten” des Fuß- & Radverkehrs mittels Bodenmarkierungen vor Kreuzungen bei gemischt genutzten Wegen. Die Querung kann gemeinsam genutzt werden, auch wo bisher kein Schutzweg möglich war (nur Radfahrerüberfahrt) oder keine Radquerung (nur Schutzweg).
Einsatzbereiche
Die Radlobby & Fußgänger-Interessensvertretungen setzen sich grundsätzlich für die getrennte Führung der beiden Verkehrsformen auf Hauptverkehrsrouten ein. Das heißt in aller Regel: Getrennte Gehwege neben baulichen Radwegen oder Fahrradstraßen. Abseits von Hauptradrouten (insbesondere auf Erschließungswegen) oder bei besonders geringen Frequenzen bzw. besonders breiten Querschnitten sind gemischte Zonen wie geöffnete Fußgängerzonen/Begegnungszonen oder gemischte Geh-&Radwege durchaus eine zeitgemäße Möglichkeit, die auch so in der Richtlinie RVS Radverkehr zu finden ist.
Mit dem Leitermodell können gemischt genutzte Wege nun mit einer gemischt genutzten & bevorrechtigten Querung ausgestattet werden. Das macht die Radverkehrsführung einheitlicher, logischer und ermöglicht eine entsprechende “Bevorrangung”.
Rechtssicherheit und verkehrsplanerische Möglichkeiten verbessern
Die Einführung des Leitermodells bietet nicht nur mehr Sicherheit und Komfort auf den Straßen, sondern schafft auch bessere Möglichkeiten für die Planung, Straßen fahrradfreundlicher zu gestalten. Kreuzungen mit Leitermodell sind bisher noch recht selten, werden aber immer häufiger. An einigen Standorten gibt es auch Leitermodelle zwischen Fußgängerzonen, die fürs Radfahren geöffnet sind.
Eine der ersten Städte mit dieser Art von Querung war St. Pölten, auch in Salzburg findet man Kreuzungen mit Leitermodell. Seit 2021 hat auch Wien einige Querungen mit Leitermodell in Betrieb genommen.
Die Forderung nach angepasster Geschwindigkeit
Trotz der bedeutenden Verbesserungen, die das Leitermodell mit sich bringt, bleibt Raum für weitere Anpassungen. Insbesondere das gesetzliche Tempolimit von max. 10 km/h vor ungeregelten Radfahrerüberfahrten sollte überdacht werden. Die Umformulierung auf "angepasste Geschwindigkeit" in der StVO ist dringend geboten, um das Radfahren attraktiv zu halten.
Fazit
Das "Leitermodell" ist ein bedeutender Fortschritt in der Führung des Radverkehrs in Österreich. Es sorgt für mehr Rechtssicherheit, klare Vorrangregelungen und bietet verbesserte verkehrsplanerische Möglichkeiten. Die Radlobby fordert Städte und Gemeinden dazu auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und damit einen Impuls zur Förderung des Radverkehrs zu setzen.