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Die Radfahrerhölle - Wörthersee Süduferstraße
In der zweiten Augustwoche wurde von der Radlobby Kärnten die Wörthersee-Süduferstraße mit dem Fahrrad abgefahren. Das Resümee ist, dass dieser Verkehrsweg zwischen den Gemeinden Reifnitz und Velden keinem modernen touristischen Verkehrsweg entspricht. Die Wörthersee-Süduferstraße präsentiert sich als Verkehrslösung der 80er Jahre.
Fast alle Radfahrer fahren entgegen der StVO zur eigenen Sicherheit auf dem Gehsteig.
Der Geh- und Radweg endet vor der einmündenden Straße. Die gute Einsicht würde auch eine andere Lösung zulassen.
Der Radweg führt auf der anderen Straßenseite weiter. Bedingt durch das Fehlen einer Radüberfahrt muss dieses gem. StVO geschoben werden.
Das Verkehrszeichen GuR-Ende ist falsch angebracht. Da endet kein Geh- und Radweg. Dieses Schild gehört zumindest um 180 Grad gedreht.
Hier befindet sich ein Geh- und Radweg, leider nur im eingeschränkten Ausmaß, da PKW,s den Geh- und Radweg schmälern.
Starker Verkehr, enge Fußwege und verparkte Buchten ermöglichen kein genussvolles Radfahren. Zumeist quälen sich Radfahrer und Fußgänger gemeinsam durch diese engen Pfade.
Busbuchten für lächerliche 5 Busaufenthalte.
Ein Dooringunfall ist in dieser im Bild gezeigten Situation sehr wahrscheinlich. Als Ergänzung sei erwähnt, dass der von den Radfahrern benützte Streifen ein Gehweg ist. Aber auch hier gilt, dass die Radfahrer der eigenen Sicherheit zuliebe auf dem Gehweg fahren.
Radfahrer werden hier im Bereich der Osteinfahrt des Hotelkomplexes Aenea im Tohuwabohu der Verkehrsschilder alleine gelassen. Straßenmarkierungen würden die Orientierung für den Radfahrer erleichtern.
Auf der Westseite des Tunnels müssen die Radfahrer vor der Tunnelaus- bzw. einfahrt die Straße queren.
Schildbürgerstreich oder nur eine Irreführung der Behörde:
Fahrverbot für Fahrräder folgt nach 30m auf der rechten Fahrbahn. Hier gehören zur Ergänzung Straßenmarkierungen auf dem Asphalt angebracht.
Radweg oder Parkfläche? Oder gilt es für die gesamte Straße? Oder ist es ein Radweg ohne Benützungspflicht? Oder ist es eine Fahrbahn für den Anrainerverkehr? Und wo endet diese Erlaubnis?