Ende November trafen sich Aktive, Expert*innen und Interessierte in Wien, um gemeinsam Ideen für...
Verpflichtend seit 2009: Spiegelsysteme an Kabinen schwerer Lkw
Hintergrund: Direkte und indirekte Sicht bei Lkw
„Bei einer Betrachtung der Sichtmöglichkeiten von Kfz-LenkerInnen ist grundsätzlich zwischen der „direkten Sicht“ und der „indirekten Sicht“ zu unterscheiden. Direkt sichtbare Bereiche sind für Kfz-LenkerInnen ohne Hilfsmittel einsehbar, während indirekt sichtbare Bereiche ausschließlich mit Hilfsmitteln (z. B. Spiegel, Kamera) eingesehen werden können." (KFV-Sicherheitsdossier „Toter Winkel bei Lkw“)
Nur Jene Bereiche rund um ein Fahrzeug, die für Kfz-LenkerInnen tatsächlich weder direkt noch indirekt sichtbar sind, dürfen mit dem Begriff „toter Winkel" bezeichnet werden!
Geschichte
Die Problematik dieser nicht einsehbaren Bereiche ist bereits seit langer Zeit als sogenannte "tote Winkel" bekannt, daher sind seit Jänner 2007 neu zugelassene LKW mit Spiegeln für eine vollständigere Sicht rund um die Fahrerkabine vorgeschrieben. Seit März 2009 müssen auch bereits zuvor zugelassene LKW und mit entsprechenden Spiegeln ausgestattet sein. Das bedeutet, dass in der EU zugelassene große Fahrzeuge, die noch über sehr große tote Winkeln verfügen, nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen!
"Der "Tote Winkel" bei schweren LKWs ist technisch gesehen durch korrekte Spiegelverwendung laut EU-Richtlinien vorne und rechts nicht mehr direkt um das Fahrzeug existent, allerdings ist die durch Schwerfahrzeuge entstehende Gefährdung damit nicht gebannt. Im näheren und weiteren Umfeld kann es noch immer nicht einsehbare Bereiche geben. Die liegen jedoch oft woanders als viele denken. Vorsicht ist daher bei allen Verkehrsteilnehmern insbesondere bei den Schwerfahrzeuglenkern geboten", bekräftigt Radlobby-Sprecher Roland Romano heute.
Die Radlobby hat hier ein vielschichtiges Maßnahmenpaket zur Hebung der Sicherheit formuliert: Sichere Straßen: Risiko durch Lkw minimieren
Problematische "Toter Winkel-Aktionen"
Am 18. September 2018 lud ein Automobilclub gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien zu einem Pressetermin um über einen "toten Winkel" bei großen Fahrzeugen aufzuklären. Experten der ÖAMTC-Fahrtechnik sollten der Öffentlichkeit und Schulklassen zeigen, was LKW-Lenkende nicht sehen würden und wie das Sichtfeld erweitert werden kann. Auch die Radlobby nutzte diese Gelegenheit, um sich vor Ort die Sichtrelationen anzusehen und liefert hier eine kritische Zusammenfassung der Beobachtungen.
Kritik an der Methodik
Bei der Aktion des Autoclubs und der Wirtschaftskammer am 18. September 2018 sollten diese Themen der Öffentlichkeit präsentiert werden. Dabei kamen Schulklassen "zum Einsatz". Im Rahmen der Aktion hat die Radlobby einige falsche Informationen festgestellt, die hiermit festgehalten werden:
- Köpergröße der Kinder nicht berücksichtigt
Kinder im Alter von 10 Jahren sind zu klein um vom Fahrersitz aus ohne entsprechender Sitzauflage korrekte Sicht haben zu können. Die von den Kindern wahrgenommene Sicht entsprach daher nicht dem Sichtfeld eines LKW Fahrers.
Die Richtlinien definieren basierend auf der Höhe des Fahrersitzes die Augenpunkte des Fahrers, die von den Körperproportionen eines erwachsenen Menschen ausgehen. So wie für die Führerscheinklasse B eine Körpergröße von mindestens 155 Zentimetern vorgeschrieben ist muss für die Klassen C und D eine Körpergröße von mindestens 160 Zentimetern vorliegen. Kinder im Alter von 10 Jahren erreichen diese Größe nur in Ausnahmefällen, die durchschnittliche Größe in diesem Alter sind 143 Zentimeter - viele Kinder vor Ort waren kleiner.
- Vorhandene Spiegel wurden nicht angepasst
Das Fahrzeug hat die vorgeschriebenen Spiegel, diese wurden aber nicht vorschriftsmäßig auf die kleinere Körpergröße eingestellt. Selbst wenn der LKW die Einstellmöglichkeiten bietet, damit auch kleinere Personen am Fahrersitz das vorgeschriebene Sichtfeld erlangen können, ist es hierzu erforderlich, die Spiegel auf die Sitzposition dieser Person einzustellen. Bei der Aktion vor Ort sahen die Kinder nicht jene Bereiche, die ein Lkw-Fahrer einsehen kann.
- Der gezeigte „toter Winkel“ existiert nicht
Am Boden rund um den LKW wurde mit schwarz-gelben Latten ein vermeintlich toter Winkel markiert. Der größte Teil dieser Bereiche ist jedoch seit fast einem Jahrzehnt über die direkte oder indirekte Sicht (über Spiegel) einsehbar.
Aktion "Toter Winkel" am 18. Sept. 2018 vs. korrekt eingestellte Spiegel
Der am Boden neben dem LKW in schwarz-gelb markierte Bereich (rote Linien in der Grafik) wird durch vorgeschriebene Spiegel zur indirekten Sicht abgedeckt, er ist damit seit Jahren schon für den Fahrzeuglenker schwerer LKW einsehbar. Die genauen Details dieser Ausrüstungsanforderungen sind in der EU-Richtlinie 2003/97/EG zu finden.
VIDEO: Hier sehen Sie einen Mann, der durch den "toten Winkel" geht.
- Schwerfahrzeuge auch ohne Motorlärm gefährlich
Vor Ort wurde den Kindern erklärt, dass der LKW oder der Bus nur dann gefährlich wären, wenn der Verbrennungsmotor Krach machen würde. Diesen Hinweis sieht die Radlobby kritisch, denn Nebenaggregate werden vermehrt elektrisch angetrieben, bis hin zu elektrische Antriebsenergie für Schwerfahrzeuge. Diese haben dann kein klar hörbares Geräusch eines Verbrennungsmotors mehr und können sich geräuscharm in Bewegung setzen. Dass geräuscharme Schwerfahrzeuge keine Gefahr darstellen würden ist laut Radlobby keine zeitgemäße Aussage, schon gar nicht Kindern gegenüber.
Positiv zu erwähnen ist der von Elite Tours bereitgestellte Reisebus. Der Bus wies sämtliche vorgeschriebene Spiegel auf. Zusätzlich gab es einen Rückfahrwarner und eine Rückfahrkamera. Der wieder durch gestreifte Latten am Boden markierte "Tote Winkel" war klar und deutlich über die Rückfahrkamera einsehbar. Sogar eine ganze Schulklasse inkl. einem kleinen Fahrrad konnte man im Display erkennen.
Gut einsehbar über eine Rückfahrkamera am Bus: der gesamte Heckbereich dieses Fahrzeugs.
Spiegeleinstellplätze
Um Spiegelsysteme richtig einstellen zu können, sind s.g. Spiegeleinstellplätze auf frequentierten Industriegeländen und Autobahn-Raststätten sinnvoll. Wir befürworten die Einrichtung mehr dieser Einstellplätze. Hier ein Beispiel einer entsprechenden Aktion von DB Schenker, KfV und AUVA.
Petition für Notbrems-Abbiegesysteme
Nach einer Serie von teils tödlichen Lkw-Unfällen in Wien seit 2016 startete am 1. Februar 2019 eine Petition für verpflichtende Notbrems-Abbiegesysteme an Lastkraftwagen in Österreich. Neben den wichtigesten Faktoren wie Kreuzungsgestaltung und Verkehrsführung kann die Ausstattung von Schwerfahrzeugen Leben retten.
Die Petition "Leben retten im Toten Winkel" wird vom Verkehrsclub Österreich, geht-doch.wien, der Wirtschaftskammer Wien und der Radlobby Österreich unterstützt. Bisher konnten 53.813 Unterstützungen gesammelt werden.
Ausblick 2020ff
Wir gehen davon aus, dass in Österreich und in Wien in den nächsten Jahren mehr solche Aktionen stattfinden werden. Wir setzen auf Gespräche mit den Veranstaltern und hoffen auf eine bessere Methode bei nächster Gelegenheit. Die Aussicht ab 2021 finden Sie hier.
Auch wir bringen in Kürze neue Informationen zu Sicht rund um LKW und eine Checkliste. Nützliche Hinweise dazu nehmen wir gerne per Mail hier entgegen.
Aktuelle weiterführende Informationen aus Deutschland