Der BiciBus zur VS Liebenau ist erfolgreich gestartet und fährt weiter:
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<Aktualisierte Version dieses Artikels hier (Oktober 2021)>
<Ergebnisse der Messungen hier (September 2022)>
Zahlreiche Erhebungen und Unfallzahlen in europäischen Städten zeigen: Radfahrende werden oft zu eng von Autolenker*innen überholt. Gemeinsam mit der FH JOANNEUM Kapfenberg möchte die Radlobby ARGUS Steiermark von Juni bis Juli die Situation in der Steiermark erheben und sucht dafür Testfahrer*innen.
„Puh, das war knapp!“ Der Schreck sitzt tief bei manchen, wenn sie auf dem Rad mal wieder viel zu knapp überholt wurden. Mittlerweile gibt es Untersuchungen aus der Schweiz und aus Berlin, die die häufig viel zu geringen Überholabstände vom Auto zum Rad belegen. Und die Ergebnisse sind erschreckend: In Basel und Zürich wurden bei 80% der Überholvorgänge weniger als 1,5 m Abstand gemessen, in Berlin waren es 56%. Das ist gefährlich und macht viele Menschen unsicher und das Radfahren für viele unattraktiv.
Seit 2015 setzt sich die Radlobby ARGUS Steiermark als Teil der Radlobby Österreich für einen gesetzlich verankerten Mindest-Überholabstand ein. Denn die derzeitige Gesetzeslage ist viel zu vage und erschwert es den Behörden, zu knappes Überholen auch zu ahnden. §15(4) der StVO gibt lediglich vor: „Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten.“ Diese Definition gibt aber den Radfahrenden keine zuverlässige Rechtssicherheit und verleitet Autofahrende zu gefährlichen Überholmanövern. Mit dieser seit Jahren laufenden Abstandskampagne soll ein größeres Bewusstsein für dieses Thema geschaffen werden. Verkehrsteilnehmende, egal ob sie mit Rad oder Auto unterwegs sind, sollen so sensibilisiert und auf die Wichtigkeit eines ausreichenden Überholabstands hingewiesen werden: beim Überholen von Fahrrädern einerseits, andererseits aber auch zwischen Fahrrad und parallel zum Fahrbahnrand geparkten Autos, um die Dooring-Gefahr (abrupt geöffnete Autotüren) zu reduzieren.
Die Fragestellungen lauten nun: Wie schaut die Situation in der Steiermark aus? Wie groß sind hier die Überholabstände wirklich? Werden Väter mit Kleinkind anders überholt als Rennradfahrerinnen? Dazu führt die Radlobby ARGUS Steiermark mit wissenschaftlicher Begleitung des Instituts Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement der FH JOANNEUM Kapfenberg im Juni und Juli 2021 Abstandsmessungen durch. Dafür brauchen wir Sie!
Bewerben Sie sich als Testfahrer*in! Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
Um eine repräsentative Datengrundlage zu gewährleisten, sind wir auf der Suche nach unterschiedlichen Testfahrer*innen.
Daher bitten wir Sie, bei Ihrer Bewerbung folgende Angaben zu machen1:
Konkret suchen wir auch eine Person im Raum Kapfenberg mit Lastenrad. Wenn Sie diese Person sind, bitten wir Sie, sich bei uns als Testfahrer*in zu melden! Kennen Sie jemanden, der/die ins Profil passt, schicken Sie diese Einladung zur Testfahrt bitte gerne weiter.
Bewerbungen bitte per E-Mail an: brigitte.schicho@radlobby.at, Betreff: Abstand macht sicher
Als Messgerät verwendet wird dabei die Dashbike der OpenBikeSensor (Anmk.: korrigiert 09/2022, siehe auch #dashgate oder "Die Dashbike-Story als Chronologie des Versagens" von Cycling Claude) ein Abstandsmessgerät, das nicht nur zu enge Überholmanöver (unter 1,5 m) registriert, sondern auch den genauen Abstand misst. Freundlicherweise werden uns für den Zeitraum der Abstandsmessungen 20 dieser Geräte von den Grünen Steiermark zur Verfügung gestellt. Die aus der Erhebung gewonnenen Daten werden vom Institut Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement der FH JOANNEUM Kapfenberg analysiert und interpretiert und mit Datenauswertungen aus Bike Citizens Analytics in Zusammenhang gesetzt. Zwei Bachelorarbeiten werden sich voll und ganz der Thematik widmen. Außerdem stellt die Einbindung des Verkehrs- und Raumplanungsexperten Martijn Kiers sicher, dass die Untersuchung wissenschaftlich verwertbare Ergebnisse liefert. Mit den so gewonnenen Erkenntnissen möchten wir einerseits ein gutes Bild über die aktuelle Situation im Straßenverkehr gewinnen. Andererseits hoffen wir, damit die Wichtigkeit eines gesetzlich verpflichtenden Überholabstands auch gegenüber den Gesetzgebern zu verdeutlichen, sodass es endlich zu einer entsprechenden Änderung in der StVO kommt. Deutschland hat diesen Schritt letztes Jahr geschafft. Wann folgt Österreich?
1: Wir verarbeiten die Daten zum Zwecke der Organisation der Abstandsmessungen. Diese werden nach Abschluss der Analysen wieder gelöscht.