Neu in Deutschland: Eltern dürfen Kinder am Gehsteig begleiten

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In Deutschland dürfen Eltern künftig ihre Kinder beim Radfahren auf dem Gehsteig begleiten. Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt ab 14. Dezember 2016 in Kraft und soll Familien dazu bewegen, öfter aufs Rad zu steigen. Hierzulande ist Kindern mit Rädern ab 30cm Felgendurchmesser (ca. 12 Zoll) das Radfahren am Gehsteig verboten. Die Radlobby tritt für eine Gesetzesänderung ein, die Kindern das selbständige Radfahren am Gehsteig erlaubt.

Gesetzesänderung in Deutschland

Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass eine Begleitperson ab 16 Jahren ein Kind bis zum achten Lebensjahr radfahrend auf dem Gehweg begleiten darf. Zudem dürfen Kinder unter acht Jahren ab sofort auch auf baulich getrennten Radwegen fahren, was bisher nicht der Fall war. Bislang galt die Regelung, dass Eltern via Gesetz auf dem Radweg oder der Straße fahren, während Kinder bis zum achten Lebensjahr den Gehweg nutzen musste. Die Novelle soll mehr Eltern dazu bringen, alltägliche Wege mit den Kindern per Rad zu absolvieren.

Kinder aufs Rad! Maßnahmen für Österreich

Im Maßnahmenpaket "Kind am Rad" fordert die Radlobby unter anderem, dass Kinder bis zum Alter von 10 Jahren eigenständig den Gehsteig mit dem Rad nutzen dürfen - unter Auflagen einer angepassten Geschwindigkeit.

"Wir schlagen für Österreichs StVO vor, einerseits die Definition der Erlaubnis, als Kind den Gehsteig zu nutzen, nicht mehr von der Radgröße abhängig zu machen, sondern an eine Altersstufe zu knüpfen, und dann ab dieser Altersstufe in Kombination mit der Radprüfung das selbständige Fahren auf der Fahrbahn zu gestatten. Das würde erstmals ermöglichen, dass Kinder ohne Einschränkung sicher selbständig Rad fahren dürfen," erklärt Radlobby-Sprecher Alec Hager.

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Aktuelle Gesetzeslage: Kinder und Radfahren