Vorsteuerabzug bei Job-E-Bikes: Ab 2020 möglich!

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Das Steuerreformgesetz 2020 sieht den Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder ab 2020 in Österreich vor. Job-Räder für Unternehmen & MitarbeiterInnen werden damit noch interessanter. Job-Räder gelten für Unternehmen als Betriebsausgabe, sind ab 2020 vorsteuerabzugsfähig und für MitarbeiterInnen entsteht kein Sachbezug! Damit ist Österreich bereit für ein rundum vorteilhaftes Dienstrad-Modell ab Jahreswechsel!

Vorgeschichte: Ungleichstellung und Brief an den Finanzminister

Im Jahr 2018 drohte das BMF Finanzministerium Fahrrädern im Arbeitsumfeld mit einer zusätzlichen steuerlichen Belastung. Durch den Entwurf des Lohnsteuer-Wartungserlass 2018 würde die Privatnutzung von dienstlichen Fahrrädern und Elektro-Fahrrädern entgegen der bisherigen Praxis lohnsteuerpflichtig. Eine Schlechterstellung des umweltfreundlichen Fahrrads gegenüber dem E-Kraftfahrzeug, welches lohnsteuerbefreit ist, wäre die Folge gewesen. Die Radlobby rief zu einer Briefaktion an den Finanzminister auf. Mit Erfolg! Bei der finanzsteuerrechtlichen Frage des Vorsteuerabzuges, die betriebswirtschaftlich sehr relevant ist und den stärksten Dienstrad-Kaufanreiz für Arbeitgeber darstellt, ist die Ungleichbehandlung zum Elektroauto aufgehoben worden. 

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Keine Benachteiligung von E-Bikes 

Bisher galt in Österreich noch, dass Fahrräder, die von einem Betrieb angeschafft wurden, bei einer privaten Nutzung, theoretisch lohnsteuerpflichtig sind. Dienstradmodelle können also erst jetzt zuverlässig ausgearbeitet werden, nachdem die Sachbezugswerteverordnung durch das BMF fixiert wurde und in Kraft tritt. Der Ankauf von betrieblichen E-Diensträdern mit Vorsteuerabzug ist für Dienstgeber ab 1.1.2020 möglich. Die neue Umsatzsteuerregelung ist Teil der „Ökologisierung“ des Steuermodells. 
Ausführliche Infos und weiterführende Links finden Sie auf der Seite der Radkompetenz Österreich