Wien: Wenn Begegnungszonen den Begegnungsverkehr verbieten

Einbahn Fleischmarkt Rotenturmstraße

Begegnungszonen wurden 2011 in die Straßenverkehrsordnung eingeführt und erfreuen sich in Kommunen immer größerer Beliebtheit. Sie sind ein bewährtes Werkzeug, um Straßen effizienter zu nutzen und gleichzeitig lebenswerter zu machen. Zuletzt konnten beispielsweise große Sicherheitsgewinne in der Mariahilfer Straße nachgewiesen werden.

Sind Begegnungszonen eine Einbahnstraße für den Radverkehr?

Die Intention von Begegnungszonen ist, den Menschen im Straßenraum die Begegnung zu erleichtern. Bei einigen Wiener Begegnungszonen ist dies allerdings für Menschen am Fahrrad verboten. Die Zonen wurden als Einbahnstraße verordnet, ohne eine entsprechende Einbahnöffnung vorzunehmen. In den folgenden Begegnungszonen ist der Begegnungsverkehr am Fahrrad verboten:

  • 5., Wehrgasse
  • 3. Rochusmarkt
  • 1. Bankgasse
  • 1., Rotenturmstraße 1-13
  • 1., Führichgasse
  • 19., Probusgasse
  • 1., Fleischmarkt
  • 3., Erdbergstraße
  • 1., Goldschmiedgasse
  • 1., Jungferngasse
  • 14., Nisselgasse
  • 1. Bauernmarkt

So stellt sich dann das Bild vor z.B. Ort dar: In der Wehrgasse und am Rochusplatz prangen "EINFAHRT VERBOTEN"- bzw. "EINBAHN"-Verkehrszeichen ohne Rad-Ausnahme im Begegnungsraum.

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Begegnungszone ohne Begegnungsverkehr: Wehrgasse (5.)
Begegnungszone Rochusmarkt
Für den Radverkehr eine Einbahnstraße: die Begegnungszone am Rochusmarkt (3.)

Es geht auch richtig!

Vorbildlich sind hingegen die folgenden Begegnungszonen verordnet. In ihnen sind kurze Wege und die einfache Erschließung durch beidseitige Befahrbarkeit mit dem Rad gewährleistet. Teilweise als herkömmliche Straßen mit Zweirichtungsverkehr oder als geöffnete Einbahn:

  • 6. & 7., Mariahilfer Straße
  • 1., Herrengasse
  • 1., Fahnengasse
  • 1., Leopold-Figl-Gasse
  • 12., Reschgasse
  • 6., Schleifmühlbrücke
  • 6., Königsklostergasse
  • 7., Andreasgasse
  • 8., Lange Gasse
  • 7., Neubaugasse
  • 6., Otto-Bauer-Gasse
  • 1., Rotenturmstraße 15-29
  • 7., Lindengasse
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Die Begegnungszone Herrengasse bietet Zweirichtungsverkehr für Fahrzeuge

In der Andreasgasse ist auch gut erkennbar, dass beengte Verhältnisse gut mit einer entsprechenden Verkehrsorganisation (Hier: „Wartepflicht bei Gegenverkehr“) behandelt werden können. 

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Eine besondere Situation: Bei beengten Verhältnissen besteht "Wartepflicht bei Gegenverkehr", Radfahren in beiden Richtungen ist erlaubt.

Dass auch bei beengten Verhältnissen eine geöffnete Einbahn funktioniert zeigt die Königsklostergasse in Mariahilf. Hier wurden mit Pollern die Gehbereiche geschützt, die Fahrzeuge fahren gemeinsam in beiden Richtungen auf der Fahrbahn.

Hindernis Bezirkspolitik

Die „fehlende Breite“ ist nämlich jener Vorwand, der die Einbahnöffnung verhindert; oft wird der Querschnitt jedoch durch dort abgestellte Fahrzeuge eingeengt. Vor allem in der Bezirkspolitik sind bei vielen Politikern die Vorteile und Funktionsweise von Begegnungszonen noch nicht angekommen. Sogar in diesen langsamen Begegnungsräumen auf Augenhöhe wird oft noch das Auto dem Platz für Fuß- & Radverkehr vorgezogen.

Hindernis Verkehrsplanung

Derselbe Vorwand wird von eingigen Verkehrsplanern ins Rennen geschickt. Auch hier ist noch nicht überall durchgedrungen, wie Begegnungszonen funktionieren. Oft geht bisher der/die VerkehrsplanerIn oder die Verkehrsbehörde von einem Regelquerschnitt aus, wie er bei Tempo 30 oder Tempo 50 Straßen verlangt wird. Eine Anforderung ist beispielsweise, dass das Fahrrad und ein Kraftfahrzeug (Lkw oder Bus) bei erlaubter Höchtgeschwindigkeit auf dem gesamten Querschnitt nebeneinander Platz haben müssen. Dieser Ansatz ist überholt und praxisfern, weil Begegnungszonen anders funktionieren und v.a. in Verkehrsberuhigten Zonen eingerichtet werden. Bei so ruhigen Verhältnissen ist ein Kfz-Rad Gegenverkehr sehr sicher & verträglich. Daher können Einbahnstraßen bereits bei deutlich weniger als 3,5 m Fahrgassenbreite geöffnet werden. Dies ist dann besonders verträglich, wenn für den Moment der Begegnung Ausweichstellen vorhanden sind.

Chance: Verkehrstechnische Betrachtung im Detail ("Verkehrsuntersuchung")

Wie eine im Auftrag der Stadt Wien erstellte Studie von Schimetta Consult zur Einbahnöffnung der Sternwartestraße (18.) gezeigt hat, können diese Ausweichstellen auch in Form von Kreuzungsplateaus, freien Parkplätzen, Einfahrten oder etwas breiteren Fahrbahnstellen bereits abgedeckt werden. Die Anzahl und Platzierung der Ausweichen ist von den gefahrenen Geschwindigkeiten und den erwarteten Verkehrsmengen abhängig. Leider wurde die Studie bisher nicht veröffentlicht.

An dieser Stelle ist auch die Erstellerin der österreichischen Richtlinie RVS Radverkehr, die Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr unter der Ausschussleitung von Ing. Klaus Robatsch zu nennen, welche die notwendigen Breiten zur Einbahnöffnung bisher relativ hoch ansetzt. Eine gerade in Bearbeitung befindliche Neufassung der Richtlinie hat das Potential, österreichweit für Verbesserungen zu sorgen.
Update 2022: Seit April 2022 empfiehlt die neue RVS Radverkehr die Öffnung on Einbahnen. Für schmale Querschnitte werden darin detaillierte Bewertungskriterien angeführt, die auch für Begegnungszonen anwendbar sind. Hier kostenfrei herunterladen: https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/rvs.html

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Vorbild Mariahilfer Straße, zwei Begegnungszonen als geöffnete Einbahnstraßen

Fazit: Mit dem Vorhaben „Begegnungszone“ gehen daher nicht automatisch ideale Bedingungen für den Radverkehr in beiden Richtungen einher. Es lohnt sich jedenfalls, geplante Projekte genau individuell zu betrachten. Aus den genauen Verhältnissen vor Ort soll abgeleitet werden, was es braucht, um den Radverkehr in beiden Richtungen gut abwickeln zu können. Standardfall in Begegnungszonen sollte logischerweise der Begegnungsverkehr sein, auch für den Radverkehr.