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AK Steiermark unterstützt Abstandskampagne
„Abstand macht sicher“. Seit drei Jahren betreibt die Radlobby Österreich diese wichtige Kampagne zur Bewusstseinsbildung, verbunden mit der Forderung, einen verpflichtenden Seitenabstand von KFZ beim Überholen von Radfahrenden in der STVO zu verankern. Unterstützung dafür kommt jetzt auch von der Arbeiterkammer Steiermark.
Ermöglichen konnte dies die Obfrau der Radlobby Steiermark, Heidi Schmitt, die sich neben ihrer Funktion als Betriebsrätin an der Med Uni Graz auch als Ersatzmitglied für die AUGE/UG (Alternative und Grüne Gewerkschafterinnen/Unabhängige Gewerkschafterinnen Steiermark) in der AK Steiermark überparteilich engagiert. Der über die AUGE/UG eingebrachte Antrag an die 14. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark am 15. November 2018 wurde angenommen und lässt hoffen, dass diese gewichtige Stimme im zuständigen Ministerium Gehör findet.
In ihrem Antrag heißt es:
„Das Fahrrad ist als schnelles, komfortables, umweltfreundliches, kostengünstiges und somit sozial verträgliches Verkehrsmittel optimal für den Weg zur Arbeit.“
Da durch den Radverkehr auch die öffentlichen Verkehrsmittel und der motorisierte Individualverkehr entlastet werden, „profitieren somit alle PendlerInnen durch die Förderung des Radverkehrs“. Obwohl das Fahrrad als sicheres Fahrzeug gesehen werden könne, komme es bei Interaktionen mit dem Autoverkehr zu Gefährdungen, besonders beim Überholen. Das Zitat der unpräzisen Formulierung in der STVO, beim Überholen sei „ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten“, mündet am Ende in den Antrag:
„Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert den Minister für Verkehr, Innovation und Technologie auf, einen verbindlichen Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung festzuschreiben.“