Manchmal macht die Meinung die Runde, dass man sich in Fußgängerzonen ohne Radfahrerlaubnis so aus der Affäre ziehen könne, dass man das Rad als Roller nutzt, also auf einem Pedal stehend das andere zum Anstoßen nimmt und so das Radfahrverbot umgehen könne. Möglicherweise stimmt das PolizistInnen gnädig, aber die Rechtslage ist klar: Leider nein. Auch das gilt als Radfahren.
Die OGH-Entscheidung und Erkenntnisse des Verwaltungssenates, auf die sich diese Auskunft bezieht im Wortlaut: