Zuständige Stellen Graz

Aktuelles:

Gehen Sie direkt zu:

 

Oder wählen Sie hier ein Thema:

Abschleppen Radabstellanlagen (neu)
Ampelschaltung Radabstellanlagen (Reinigung)
Baustellen auf Radweg Radparken
Behinderungen auf Radweg Radwegmarkierungen (Instandhaltung)
Beleuchtung Radwegmarkierungen (neu)
Diebstahl Reinigung Radweg
Errichtung Radweg Schneeräumung
Fehlender Radweg Schrottrad
Instandhaltung Radweg Straßenmarkierungen (Instandhaltung)
Kfz-Falschparken Straßenmarkierungen (neu)
Kreuzungsregelung Umleitungen (fehlende)
Markierungen (Instandhaltung) Unfall
Markierungen (neu) Verkehrsregelungen
Rad ist weg Winterdienst
   

Tools

Schau auf Graz

Schau auf Graz
Schau auf Graz, von ARGUS Radlobby Steiermark

App

Ihr Anliegen können Sie auch jederzeit von unterwegs über die App „Schau auf Graz“ melden. Beim Melden eines neuen Anliegens markieren Sie den genauen Ort und beschreiben die Situation, zudem gibt es die Möglichkeit, ein Foto, das die Situation oder den genauen Standort verdeutlicht, hinzuzufügen. Das wird dann direkt an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Und Sie werden über den jeweiligen Status über ein Ampelsystem immer auf dem Laufenden gehalten.

Die App eignet sich vor allem dazu, verschmutzte Radwege und Radabstellplätze, beschädigte Radinfrastruktur oder Radleichen zu melden.

Verfügbar für

Web

Alternativ zur App gibt es auch eine Webversion zu "Schau auf Graz".

Traffic Check - Ampelbewertung für Graz

Sie möchten eine Ampel bewerten oder haben ein Feedback zu einer Ampelschaltung, die den Radverkehr benachteiligt? Das ist über den – zugegebenermaßen nicht ganz user-freundlichen – Traffic Check der Stadt Graz möglich. Alternativ können Sie sich auch direkt an das Straßenamt wenden.

trafficcheckgraz_ampelbewertung.png

Screenshot (https://www.trafficcheck.at/app.html, Kartengrundlage Google)

Ansprechpartner

Abschleppen

Ihr Rad ist weg? Das kann entweder Diebstahl bedeuten, oder auch ein Abschleppen durch die Holding Graz, die seit 1. Jänner 2020 Schrottfahrräder entsorgt, aber auch Fahrräder, die verkehrsbehindernd geparkt waren, ohne Vorwarnung abschleppt: Mehr Infos hier: holding-graz.at/fahrradentfernung

Diebstahl

Melden Sie sich idealerweise mit Rahmennummer/Rechnung und Foto Ihres Rads bei der nächsten Polizeidienststelle:

Polizeiinspektion Graz – Schmiedgasse
Schmiedgasse 26, 8010 Graz
+43 59133  6593 100

Stadtpolizeikommando Graz
Sauraugasse 1, 8010 Graz
+43 5913365  0

Abschleppen

Ihr Rad wurde fälschlicherweise abgeschleppt, weil es für ein Schrottrad gehalten wurde, oder es wurde abgeschleppt weil es nicht rechtmäßig abgestellt war? Sie möchten ein Schrottrad melden? Informationen dazu erhalten Sie hier: https://www.holding-graz.at/fahrradentfernung

Kontakt: Holding Graz | Stadtraum

Schrottrad melden

Ein Schrottrad melden können Sie über die oben angegebenen Kontaktdaten, aber auch über die App „Schau auf Graz“.

Ampelschaltung

Für die Ampelschaltungen und die entsprechenden Ampelphasen in der Zuständigkeit der Stadt Graz ist das Straßenamt der Stadt Graz verantwortlich.

Seit 2015 gibt es auch die Möglichkeit, Störungen von Ampeln bzw. Verbesserungswünsche für Ampelschaltungen über https://www.trafficcheck.at/graz online zu melden.

Fällt die Zuständigkeit zum Land Steiermark, ist die Abteilung 16 des Land Steiermark zu kontaktieren.

Wer ist zuständig?

Im Digitalen Atlas Steiermark sind die Landesstraßen (Land Steiermark) weiß, die Gemeindestraßen (Stadt Graz) grün markiert.

Baustelle auf Radweg (fehlende Umleitungsplanung)

Für die Planung von Baustellen mit zugehöriger vernünftiger Umleitungsplanung und Markierungen für den Radverkehr ist das Straßenamt der Stadt Graz zuständig, sofern es sich um eine Baustelle der Stadt Graz handelt.

Behinderungen auf dem Radweg (Kfz-Falschparken)

Falls Ladetätigkeiten oder Kfz-Parken auf Radwegen (oder auch anderweitiges Parken auf Radwegen) stattfinden oder behindern, sollten diese Wahrnehmungen bitte direkt an die Verkehrsleitzentrale der Polizei gemeldet werden:

Verkehrsleitzentrale der Polizei
0043 59 133 65 5656 (Mo - Sa von 6:00 - 20:00) bzw.
0043 59 133 65 - 5755 ( 24 h)

Als moderate Selbsthilfemaßnahme empfiehlt sich das Verteilen von "Parke nicht auf meinen Wegen!"-Denkzetteln, in Kürze hier zum Download. Aber auch der eigenen Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt.

20190912_radwegparker2.png

Falschparker

Beleuchtung

Für die Beleuchtung der Straßen in der Zuständigkeit der Stadt Graz ist das Straßenamt der Stadt Graz zuständig.

Fällt die Zuständigkeit zum Land Steiermark, ist die Abteilung 16 des Land Steiermark zu kontaktieren.

Wer ist zuständig?

Im Digitalen Atlas Steiermark sind die Landesstraßen (Land Steiermark) weiß, die Gemeindestraßen (Stadt Graz) grün markiert.

Ihr Anliegen können Sie auch über die App „Schau auf Graz“ melden.

Errichtung Radweg

Hier wird zwischen der Verantwortlichkeit Stadt Graz und Land Steiermark unterschieden. Hierzu können Sie je nach Anliegen die politischen Verantwortlichen (Stadt/Land) kontaktieren oder die ausführenden Abteilungen/Behörden (Stadt/Land). Im Zweifelsfall können Sie Stadt und Land gleichzeitig kontaktieren.

Wer ist zuständig?

Im Digitalen Atlas Steiermark sind die Landesstraßen (Land Steiermark) weiß, die Gemeindestraßen (Stadt Graz) grün markiert.

Grundsätzlich empfehlen wir, alle Anliegen, die Radinfrastruktur betreffend dem Radverkehrsbeauftragten der Stadt Graz, Herrn DI Helmut Spinka, aber vor allem auch direkt den politischen Verantwortlichen und der zuständigen Behörde zukommen zu lassen.

Instandhaltung Radinfrastruktur/Winterdienst

Die Holding Graz ist zuständig für

  • Reinigung von Radabstellanlagen (auch der Radabstellanlagen vor dem Hauptbahnhof Graz, die Zuständigkeit liegt hier NICHT auf Seiten der ÖBB)
  • Winterdienst (Schneeräumung)
  • Reinigung Radwege

Das Straßenamt der Stadt Graz ist zuständig für

  • Beschilderungen
  • Markierungsarbeiten
  • Beleuchtung
  • Ampelschaltung

Ihr Anliegen können Sie auch über die App „Schau auf Graz“ melden.

Errichtung Fahrradparkplatz: Radabstellanlagen

Sie kennen Stellen, wo es dringend neue Radabstellplätze braucht? Ein formloser Antrag kann an das Straßenamt, am besten in CC an DI Helmut Spinka, gestellt werden. Hilfreich dazu sind aussagekräftige Fotos der momentanen Situation, also viele abgestellte Räder, die nirgendwo angesperrt werden können bzw. die ohnehin auf (Kfz-)Parkplätzen parken – das ist zwar erlaubt, aber weit besser sind Bügel zum Anschließen der Fahrräder.
Infos zu Förderungen für Radabstellanlagen auf privatem Grund durch die Stadt Graz gibt es hier!

Unfall

Im Fall eines Unfalls, nach der Verständigung der Rettung und Erster Hilfe (falls notwendig):

  • Wenden Sie sich noch direkt an der Unfallstelle (z. B. bei zu knappem Überholen durch Kfz, Dooring (sich öffnende Autotür) umgehend an die Polizei,
  • nehmen Sie die Kontaktdaten des Unfallgegenübers und von Zeugen auf:
    • Kfz-Kennzeichen
    • Name, Anschrift und Telefonnummer
    • Haftpflichtversicherung und Polizzennummer
  • und schreiben Sie einen Unfallbericht (Vorlage hier zum Download).

Verkehrsleitzentrale der Polizei
0043 59 133 65 5656 (Mo - Sa von 6:00 - 20:00) bzw.
0043 59 133 65 - 5755 ( 24 h)

 

Wichtig:

Bitte melden Sie auch Unfälle, bei denen Ihnen nichts passiert ist, umgehend an die Polizei! Das hilft, dass gefährliche Situationen in die Statistiken aufgenommen werden und dadurch auch schneller Maßnahmen für den Radverkehr getroffen werden.

Wird bei einem Unfall ein/e VerkehrsteilnehmerIn verletzt, ist zwingend die Polizei zu verständigen (Meldepflicht): Die Behörde muss bereits bei kleinen Verletzungen wie Prellungen oder Hautabschürfungen verständigt werden. Schon die Vermutung, dass jemand verletzt sein könnte, reicht aus. Aber auch bei reinen Sachschäden (Kleidung, Fahrrad) kann es notwendig sein, umgehend die Polizei zu informieren (hier wird eine Unfallmeldegebühr fällig).

Wenn jedoch kein Datenaustausch möglich ist oder der/die Geschädigte den/die UnfallverursacherIn (oder andersherum) nicht ausfindig machen kann, ist auch bei reinen Sachschäden eine Meldung bei der Polizei erforderlich.

Verkehrsregelungen

Bei Fragen oder Anregungen zu Kreuzungsregelungen und Beschilderungen ist das Straßenamt der Stadt Graz bzw. die  Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau des Landes Steiermark zuständig.

Hier wird zwischen der Verantwortlichkeit Stadt Graz und Land Steiermark unterschieden. Hierzu können Sie je nach Anliegen die politischen Verantwortlichen (Stadt/Land) kontaktieren oder die ausführenden Abteilungen/Behörden (Stadt/Land). Im Zweifelsfall können Sie Stadt und Land gleichzeitig kontaktieren.

Wer ist zuständig?

Im Digitalen Atlas Steiermark sind die Landesstraßen (Land Steiermark) weiß, die Gemeindestraßen (Stadt Graz) grün markiert.

Grundsätzlich empfehlen wir, alle Anliegen, die Radinfrastruktur betreffend dem Radverkehrsbeauftragten der Stadt Graz, Herrn DI Helmut Spinka, aber vor allem auch direkt den politischen Verantwortlichen und der zuständigen Behörde zukommen zu lassen.

Kontaktdaten

Politisch Verantwortliche Stadt Graz

Stadtsenat Graz

davon mit besonderer Relevanz für den städtischen Radverkehr:

Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ)

Bürgermeisterin-STV.in Mag. Judith Schwentner (Grüne)

Gemeinderat Graz

Bezirksrat

 

Zuständige Abteilungen Stadt Graz

Die Verwaltung der Stadt Graz ist auch über Facebook erreichbar:

Abteilung für Verkehrsplanung

DI Helmut Spinka
Radverkehrsbeauftragter
+43 316 872 2883
 

 

Straßenamt der Stadt Graz

DI Thomas Fischer
Baustellen und Straßenverwaltung
+43 316 872 3601

Bernd Cagran-Hohl
Verkehrssteuerungen/Ampelschaltungen, Straßenbeleuchtung
Tel: +43 316 872 3650
Fax: +43 316 872 3609

 

Holding Graz | Stadtraum

+43 316 887 7272
+43 316 887 7397 (Hotline)

 

Politisch Verantwortliche Land Steiermark

Verkehrslandesrat Anton Lang (Landeshauptmann Stv.)
+43 316 877 0

 

Zuständige Abteilungen Land Steiermark

Abt. 16 - Verkehr und Landeshochbau

+43 316 877 2550

Radverantwortliche der Steiermark auf einen Blick:

Bernhard Krause
Radverkehrskoordinator, Strategie, Bewusstseinsbildung

+43 316 877 5948

Ferdinand Sandner
Beschilderung, Förderungen

+43 316 877 4134

Wilhelm März
Planung, Bau

+43 316 877 5982

DI Herbert Reiterer
Referat Gesamtverkehrsplanung und Straßeninfrastruktur-Neubau

+43 316 877 4216