Radmitnahme in Zügen
Die umweltfreundliche Kombination von Bahn und Rad erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Das Rad im Zug mitzunehmen, ermöglicht mehr Flexibilität am Zielort und vergrößert den Bewegungsradius. Das Dreamteam der Verkehrswende!
Auch viele attraktive Freizeitdestinationen können mit der Kombination aus öffentlichem Verkehr und Fahrrad optimal erreicht werden. Aus Sicht Rad fahrender Kund*innen gibt es noch viel Potential, welches die Radlobby in ihrer Strategie für Bahn & Rad anhand von fünf Handlungsfeldern verdeutlicht hat. Neben Bike & Ride (Radbügel am Bahnhof) und Radwegen zum Bahnhof ist die Fahrradmitnahme die dritte wichtige Säule des kombinierten Verkehrs.
Wie die Radmitnahme derzeit funktioniert und wo Sie auch spezielle Radtypen wie Liege- oder Transporträder mitnehmen können, finden Sie in diesem Beitrag.
In diesem Artikel:
KlimaTicket
Eine generell kostenlose Mitnahmemöglichkeit eines Fahrrads mit dem KlimaTicket ist noch nicht vorgesehen.
Die Fahrradmitnahme wird von den Tarifpartnern (Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen) unterschiedlich gehandhabt (z. B. zu bestimmten Verkehrszeiten, in bestimmten Verkehrsmitteln, bei vorheriger Reservierung, entgeltlich oder kostenlos) und liegt im Gestaltungsbereich des jeweiligen Unternehmens.
Unter den FAQ auf der Website des KlimaTickets findet sich die folgende Aufstellung (x = keine unentgeltliche Mitnahme):
Betreiber |
KlimaTicket Ö |
KlimaTicket regional |
---|---|---|
ÖBB |
x |
x |
WESTbahn |
x |
x |
Kärntner Linien |
x |
x |
OÖVV |
x |
x |
SVV (Salzburg) |
ÖBB-Nahverkehrszüge, Obus Salzburg AG, Albus Salzburg Verkehrsbetrieb GmbH, Regionalbus |
ÖBB-Nahverkehrszüge, Obus Salzburg AG, Albus Salzburg Verkehrsbetrieb GmbH, Regionalbus |
Verbund Linie (Steiermark) |
Bahnstrecken GKB und Steiermarkbahn uneingeschränkt, Bahnstrecken ÖBB eingeschränkte Mitnahmezeiten |
Bahnstrecken GKB und Steiermarkbahn uneingeschränkt, Bahnstrecken ÖBB eingeschränkte Mitnahmezeiten |
VMOBIL (Vorarlberg) |
x |
Jahreskarte € 118,00 |
VOR (W, NÖ, B) |
U-Bahn und ÖBB-Nahverkehrszüge mit Fahrradsymbol innerhalb Wiens |
U-Bahn und ÖBB-Nahverkehrszüge mit Fahrradsymbol innerhalb Wiens |
VVT (Tirol) |
Regiobusse ausgenommen einzelne Linien |
Regiobusse ausgenommen einzelne Linien |
Stand Oktober 2023. Änderungen vorbehalten. Keine Gewähr auf Vollständigkeit
Falträder
Egal ob Brompton, Vello, Dahon, Tern oder Falträder anderer Marken, alle können (im gefalteten Zustand) in der Regel als normales Gepäckstück transportiert werden. Das bedeutet, dass sie kostenlos transportiert werden können, und auch nicht den Beförderungsbeschränkungen unterliegen, die bei den unterschiedlichen Verkehrsbetrieben für den Fahrradtransport gelten (i. e.: nur zu gewissen Tageszeiten, Wochentage, Reservierungspflicht u. ä.)
Faltradmitnahme in den ÖBB
Zusammengelegte Falträder (Maximalmaß 90 cm breit x 60 cm hoch x 40 cm tief), können in allen Zügen kostenfrei und ohne Reservierung als Handgepäck mitgeführt werden.
In allen Zügen des Nah- und Regionalverkehrs sowie in den ÖBB-Railjet-Zügen (nur in den gekennzeichneten) Bereichen können zusammengelegte Falträder mit den Maximalmaßen 110 cm breit x 80 cm hoch x 40 cm tief kostenfrei mitgenommen werden.
„Es gilt diesbezüglich weiterhin folgender Grundsatz: Klapp- oder Falträder, sowie (teil)demontierte und verpackte Fahrräder werden gratis befördert! Sie müssen in den für die Beförderung von Handgepäck vorgesehenen Gepäckablagen sicher verstaut werden!“
Quelle: Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich (gültig ab 01.05.2024)
Auf der ÖBB-Webseite steht das komplette Handbuch zum Download zur Verfügung.
Faltradmitnahme in der Westbahn
Ein Klapp- oder Faltrad kann kostenfrei, als Gepäck befördert werden, sofern es vollständig zusammengefaltet (Räder, Sattelstütze und Lenker) transportiert wird und keine Sitzplätze blockiert. Die Verwendung einer geschlossenen Transporttasche ist nach Intervention der Radlobby nicht mehr erforderlich.
Quelle: Tarifbestimmungen der WESTbahn (gültig ab 06.05.2024)
Faltradmitnahme im RegioJet
Fahrgäste mit gültigem Ticket dürfen Reisegepäck zur Beförderung mitnehmen, welches aufgrund seiner Abmessungen oder seines Gewichts schnell und problemlos verladen und im Wagen oder Gepäckraum verstaut werden kann, sofern es die Sicherheit der Beförderung nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht behindert. Wenn ein Klapp- oder Faltrad diesen Bedingungen entspricht, kann es mitgenommen werden.
Quelle: Beförderung von Gepäck RegioJet
Faltradmitnahme in den Wiener Lokalbahnen (Badner Bahn)
In der Badner Bahn ist die Mitnahme von Klapp- oder Falträdern als Handgepäck möglich, wenn sie bereits beim Einstieg zusammengeklappt sind.
Quelle: Tarif- und Beförderungsbedingungen der Wiener Lokalbahnen (gültig ab 30.11.2023)
Faltradmitnahme in der Graz-Köflacher Bahn (GKB)
Für zusammenklappbare Fahrräder gelten die Bestimmungen für Handgepäcksstücke. Sie sind dementsprechend im zusammengeklappten Zustand zu verstauen.
Quelle: Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der GKB (gültig ab 01.07.2023)
Faltradmitnahme im Stern & Hafferl Verkehr (StH)
In den vier oberösterreichischen Lokalbahnlinien von Stern & Hafferl werden unverpackte Klapp- bzw. Falträder unentgeltlich befördert, wenn sie entweder unter dem Sitz oder in der vorgesehenen Gepäckablage sicher untergebracht werden können und für andere Fahrgäste keine Gefahr darstellen.
Quelle: Personen- und Reisegepäcktarif StH (gültig ab 01.01.2024)
Faltradmitnahme in der Salzburger Lokalbahn
Zusammengeklappte Klappräder bzw. Falträder werden unentgeltlich transportiert. Die Maße dürfen die maximale Abmessung 90 cm x 60 cm x 40 cm nicht überschreiten.
Quelle und weitere Details: Ticketinfo Fahrradmitnahme
Faltradmitnahme in der Zillertalbahn (ZVB AG)
In der Zillertalbahn werden unverpackte Klapp- bzw. Falträder grundsätzlich in allen Zügen befördert, wenn das Fahrrad von den Reisenden selbst ver- und entladen sowie entsprechend gesichert und beaufsichtigt wird und die Beförderung nach Maßgabe des Platzes möglich ist.
Quelle: Reisegepäcktarif der Zillertalbahn (gültig ab 01.01.2024)
Faltradmitnahme in den Wiener Linien
Zusammengefaltete Falträder gelten laut Beförderungsbedingungen als Handgepäck, wenn sie während der Fahrt in den Fahrzeugen ohne Behinderung, Verschmutzungen oder Gefährdung der anderen Fahrgäste auf dem Schoß oder in der Hand gehalten werden können. Diese Gegenstände können kostenlos in den Fahrzeugen (U-Bahn, Straßenbahn, Bus) und Anlagen der Wiener Linien zu jeder Uhrzeit mitgenommen werden.
Tipp: Um Missverständnisse zu vermeiden, falten Sie das Fahrrad zusammen, bevor Sie zusteigen.
Quelle: Beförderungsbedingungen der Wiener Linien (gültig ab 1. März 2023)
Radmitnahme in Nahverkehrszügen
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)
Die ÖBB-Züge des Nahverkehrs
-
Regionalzug (R)
-
S-Bahn (S)
-
Regional Express (REX) und
-
Cityjet Xpress (CJX)
sind meist mit sogenannten Mehrzweckabteilen ausgestattet. In diesen Zügen ist eine Reservierung nicht erforderlich. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für die Fahrradmitnahme ein eigenes Ticket zu lösen ist, wobei es in manchen Verkehrsverbünden zu bestimmten Betriebszeiten Ausnahmen für Jahreskarten- oder Klimaticket-Besitzer*innen gibt (siehe KlimaTicket)
Hier gilt, dass die Fahrradmitnahme „nach Maßgabe des vorhandenen Platzes zulässig" ist, in Zügen mit geräumigen Mehrzweckabteilen werden auch Fahrradanhänger mitgenommen.
Fahrradmitnahme begrenzt
Die ÖBB weist darauf hin, dass „aus Sicherheitsgründen aber nur eine begrenzte Anzahl an Fahrrädern und Fahrradanhängern je Zug" mitgenommen werden darf.
Genaue Zahlen finden sich dazu leider keine. „Im Zweifelsfall entscheiden unsere Mitarbeiter, ob Ihr Fahrrad und Fahrradanhänger mitgenommen werden kann oder nicht", heißt es von Seiten der ÖBB. Bei den unterschiedlichen Nutzer*innengruppen eines Mehrzweckabteils gibt es zudem gewisse Prioritätsregeln. Wenn der Platz im Mehrzweckabteil nicht für alle ausreicht, haben Rollstuhlfahrer*innen Vorrang vor Fahrgästen mit Kinderwagen und vor abgestellten Fahrrädern.
Wenn beispielsweise alle drei Gruppen mitgenommen werden wollen, aber der Platz nur für eine davon ausreicht, so dürfen Rollstuhlfahrer*innen einsteigen und Fahrgäste mit Kinderwagen und Fahrrädern müssen zurückbleiben. Diese Regelung gilt jedoch immer nur für den jeweiligen Einstiegsbahnhof, also die Bahnfahrer*in mit Fahrrad muss den Zug nicht verlassen, wenn beim nächsten Halt ein*e Rollstuhlfahrer*in zusteigen möchte, aufgrund des Fahrrads jedoch kein Platz mehr für diesen ist.
Die Sitzplätze im Mehrzweckbereich können auch von anderen Reisenden genutzt werden, jedoch müssen diese den Platz für Fahrräder freigeben, wenn Passagier*innen ihr Fahrrad nicht abstellen können. Ein Fahrrad mitzunehmen hat somit Priorität vor einem Sitzplatz. (Das gilt auch für Radfahrende, die kein Recht auf einen Sitzplatz neben ihrem Fahrrad haben.) Sie können Fahrgäste auf den Klappsitzen freundlich darauf hinweisen, die Plätze für Ihr Fahrrad freizugeben.
Die folgenden ÖBB-Züge werden im Nahverkehr eingesetzt.
-
Cityjet Desiro ML (CJ, CJX)
Fahrrad-Abstellplätze: 24 Regionalzug, 24 S-Bahn und bis zu 39 in den neuen Cityjet-Garnituren ab 2022 -
Talent-Triebwagen
20 Fahrrad-Abstellplätze -
Desiro-Triebwagen
10 Fahrrad-Abstellplätze -
Doppelstock-Wendezug (DOSTO)
6 Fahrrad-Abstellplätze -
Cityshuttle-Wendezug
8 Fahrrad-Abstellplätze -
Elektrotriebwagen 4020
16 Fahrrad-Abstellplätze -
Dieseltriebwagen 5047
3 Fahrrad-Abstellplätze
Fahrradzüge: Rail & Bike
Zwischen Salzburg und Kärnten, innerhalb Kärntens sowie weiter nach Italien und Slowenien verkehren einige Fahrradzüge, die besonders für die Fahrradmitnahme im touristischen Bereich, vor allem in der Ferienzeit ausgestattet sind.
Im Einzelnen sind dies die folgenden Angebote entlang des Alpe-Adria-Radwegs und zum Tourstart nach Jesenice in Slowenien.
-
Tauernsprinter von Schwarzach-St. Veit nach Villach Hbf
-
Micotrasprinter von Villach Hbf über Udine nach Trieste Centrale
Fahrradmitnahme ist nur mit Reservierung gesichert, die kostenlos ist und beim Kauf des Fahrradtickets mitgebucht wird. -
Karawankensprinter S 5 von Villach Hbf nach Jesenice(SL)
Innerhalb Kärntens verkehren einzelne S-Bahnen als besondere Fahrradzüge.
-
Gailtalsprinter S 4 von Villach Hbf nach Hermagor zum Gailtalradweg
-
Koralmsprinter S 3 von Klagenfurt Hbf nach Wolfsberg zum Lavant- und Drauradweg
Die Details zu Fahrplänen und Einsatzzeiten finden sich auf der ÖBB-Webseite Rail & Bike - Mit Bahn & Rad quer durch Kärnten und den Alpe-Adria-Raum
Informationen zum neuen Aktiv-Ticket, bei dem die Fahrradmitnahme im Preis inkludiert ist, finden sich weiter unten im Kapitel Was kostet die Fahrradmitnahme im Zug?
Verkehrsverbund Ostregion (VOR)
In dem die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland umfassenden Verkehrsverbund Ostregion besteht eine komplexe Regelung für die Fahrradmitnahme in Zügen, vor allem in Wien.
Die Mitnahme von Fahrrädern ist dort ausnahmslos nur in den U-Bahnen in der Zeit von Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr und wieder von 18:30 Uhr bis Betriebsschluss, sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen kostenlos erlaubt.
Mit einer Jahreskarte inkl. der Kernzone Wien, dem VOR KlimaTicket MetropolRegion oder dem KlimaTicket Österreich kann ein Fahrrad außerdem auch in den Zügen der ÖBB innerhalb Wiens zu den zuvor angeführten Zeiten kostenlos mittransportiert werden. Zu allen anderen Zeiten und mit allen anderen Tickets auch zu diesen Zeiten ist die Fahrradmitnahme in ÖBB-Zügen kostenpflichtig.
Quelle und weitere Informationen: Beförderungsbedingungen der Wiener Linien (gültig ab 1. März 2023)
Weitere Fahrrad-Ausflugtipps finden sich auf der Webseite Mit dem Rad unterwegs in der Ostregion sowie allgemeine Informationen zur Fahrradmitnahme auf der Webseite Fahrrad im VOR und im Folder Fahrrad im VOR (Stand April 2024).
Raaberbahn (GYSEV)
In den Zügen der grenzüberschreitenden Raaberbahn (Deutschkreutz – Sopron – Ebenfurth und weiter über Wien Hbf nach Bratislava Petrzalka) und Neusiedler Seebahn (Fertőszentmiklós - Neusiedl am See) können auch Fahrräder mitgenommen werden. Der Preis der Fahrradkarte richtet sich nach der Tarifkilometerentfernung der zurückzulegenden Fahrtstrecke und beträgt mindestens € 2,00. Außerdem können Wochen- oder Monatskarten für das Fahrrad gekauft werden. Ansonsten werden alle ÖBB-Radtickets anerkannt.
Quelle: Raaberbahn - Reisen mit dem Fahrrad
Seit dem 13. April 2024 betreibt die Raaberbahn Neusiedler-See-Fahrradzüge, die noch den ganzen Sommer bis 25. August 2024 an Samstagen und Sonntagen zwei Mal täglich von Sopron über Fertőszentmiklós nach Neusiedl am See und wieder retour fahren. In diesen Zügen ist die Fahrradmitnahme sogar kostenlos, näheres zu den Fahrpreisen und Fahrplan findet sich auf der Raaberbahn-Webseite Neue Züge zum Neusiedler See .
Mariazellerbahn (NÖVOG)
Auf der Mariazellerbahn ist die Fahrradmitnahme bei Platzverfügbarkeit mit der NÖVOG-Fahrradkarte möglich und es gelten die folgenden Regelungen für den Fahrradtransport.
-
Reservierung vorab im Niederösterreich Bahnen Infocenter (+43 2742 360 990-1000 oder info@niederoesterreichbahnen.at) unbedingt empfohlen
-
Ohne Reservierung kann die Mitnahme des Fahrrades aus Platzgründen nicht garantiert werden. Außerdem ist die Verrechnung eines Bordaufschlags in der Höhe von € 3,00 für die Gesamtstrecke und € 1,50 für eine Teilstrecke vorbehalten.
-
In der Himmelstreppe und im Erlebniszug Ötscherbär ist der Radtransport nur nach Maßgabe des begrenzt vorhandenen Laderaums möglich.
-
Beim Einsteigen und Sichern der Fahrräder ist Ihnen unser Betriebspersonal gerne behilflich. Aus Platzgründen bitten wir Sie, Taschen und Körbe vom Rad abzunehmen.
Quelle: Mit Rad & Bahn zum Ausflugserlebnis
Graz-Köflacher Bahn (GKB)
Zweirädrige, einsitzige Fahrräder ohne Verbrennungsmotorausrüstung können in allen Regelzügen nach Maßgabe der vorhandenen Radabstellplätze unentgeltlich mitgenommen werden. Elektromopeds dürfen, selbst wenn sie gemäß Straßenverkehrsordnung als Elektrofahrrad gelten, nicht befördert werden.
Zum Transport in den Regelzügen geeignete Fahrräder sind grundsätzlich vom Fahrgast selbst zu ver‐ und entladen, entsprechend zu sichern und zu beaufsichtigen. Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen.
Jede reisende Person darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Beförderung von Fahrrädern kann bei Platzmangel oder, wenn aufgrund der Beschaffenheit des Fahrrades eine sichere Verwahrung im Zug nicht sichergestellt werden kann, abgelehnt werden. Über die Möglichkeit der Beförderung von Fahrrädern entscheidet der die Aufsicht führende Eisenbahnbedienstete.
Quelle und weitere Details: Beförderungs- und Tarifbestimmungen der GKB ab 01.07.2023
Steiermärkischen Landesbahnen / Steiermarkbahn (StB)
Die Mitnahme von Fahrrädern auf den Linien der Steiermarkbahn ist grundsätzlich möglich, die Tarife für die einzelnen Linien unterscheiden sich jedoch und sind hier angeführt: Tarife für die Fahrradmitnahme auf den Linien der StB
Stern & Hafferl Verkehr (StH)
In den vier oberösterreichischen Lokalbahnlinien von Stern & Hafferl
werden zweirädrige, einsitzige (Elektro-)Fahrräder grundsätzlich in allen Zügen befördert. Bei Platzmangel kann jedoch die Fahrradmitnahme abgelehnt werden. Die Entscheidung über die Mitnahme eines Fahrrades liegt im Ermessen des StH-Bediensteten.
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Fahrräder dürfen nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen untergebracht werden und sind grundsätzlich vom Fahrgast entsprechend zu sichern und zu beaufsichtigen.
Quelle und weitere Details: Personen- und Reisegepäcktarif PT StH (gültig ab 01.01.2024)
Salzburger Lokalbahn (SLB)
Bei der Mitnahme von Fahrrädern in der Salzburger Lokalbahn gelten nachfolgende Bestimmungen:
Zweirädrige, einsitzige Fahrräder (Fahrräder, Elektroräder, Tandems, Lastenfahrräder, Dreiräder für Erwachsene, einspurige Elektroscooter mit Sattel oder Sitz sowie Fahrradanhänger) werden grundsätzlich in allen Zügen befördert.
Zusätzlich zu einem Fahrrad kann auch ein Fahrradanhänger mitgenommen werden, für den eine weitere Fahrkarte gekauft werden muss.
Die Bestimmungen für die Abmessungen von Fahrrädern und Fahrradanhängern entsprechen denen der ÖBB.
Bei Platzmangel kann jedoch die Fahrradmitnahme abgelehnt werden. Die Entscheidung über die Mitnahme eines Fahrrades liegt im Ermessen der Zugbegleiter*innen. Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Fahrräder dürfen nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen untergebracht werden und sind grundsätzlich vom Fahrgast entsprechend zu sichern und zu beaufsichtigen. Der Fahrgast hat beim Ein- und Ausladen mitzuhelfen.
Quelle und weitere Details: Ticketinfo Fahrradmitnahme
Pinzgauer Lokalbahn (PLB)
Die Fahrradbeförderung ist in der Pinzgauer Lokalbahn von 1. Mai bis 30. September möglich, und zwar gegen Voranmeldung bis spätestens 14:00 Uhr am Vortag in den Zügen mit Fahrradsymbol mit Reservierung und beim Schienenersatzverkehr bei Kurs 3320 und 3324 bis Krimml Ort.
Kontakt SVV-Kundencenter Mittersill: +43 6562 40600 oder pinzgauerlokalbahn@salzburg-ag.at
Es gelten ansonsten die gleichen Bestimmungen für die Mitnahme von Fahrrädern wie bei der Salzburger Lokalbahn.
Quelle und weitere Details: Tarife Pinzgauer Lokalbahn
Zillertalbahn (ZVB AG)
In der Zillertalbahn werden zweirädrige, einsitzige Fahrräder und unverpackte Klapp- bzw. Falträder grundsätzlich in allen Zügen befördert, wenn das Fahrrad von den Reisenden selbst ver- und entladen sowie entsprechend gesichert und beaufsichtigt wird und die Beförderung nach Maßgabe des Platzes möglich ist. Da in den Zügen der ZVB AG nur eine begrenzte Anzahl an Fahrrädern befördert werden kann, gibt es für Kund*innen trotz gültigem Fahrradticket keine Mitnahmegarantie. Über die Möglichkeit der Beförderung von Fahrrädern entscheiden die, die Aufsicht führenden Mitarbeiter*innen der ZVB AG. Reisende mit Rollstühlen und Kinderwägen haben dabei Vorrang vor Fahrrädern.
Quelle und weitere Details: Reisegepäcktarif der Zillertalbahn (gültig ab 01.01.2024)
Wiener Lokalbahnen (Badner Bahn)
In der Badner Bahn ist die Mitnahme von Fahrrädern aus Platz- und Sicherheitsgründen wegen fehlender Abstellflächen und Befestigungsmöglichkeiten nicht gestattet.
Quelle: Tarif- und Beförderungsbedingungen der Wiener Lokalbahnen (gültig ab 30.11.2023)
Radmitnahme im Fernverkehr
Die Fahrradmitnahme im Fernverkehr ist nicht zuletzt dank jahrelangem Radlobby-Engagement in den meisten Fernverkehrszügen möglich.
Leider unterscheiden sich die Beförderungsbestimmungen der einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen ÖBB, WESTbahn und RegioJet deutlich. Jedenfalls gilt: Im Fernverkehr ist für die Radmitnahme ein eigenes Ticket und die Reservierung eines Fahrradstellplatztes verpflichtend erforderlich!
Fahrradmitnahme in ÖBB-Zügen
In allen Zügen und Bussen, bei denen die Mitnahme von Fahrrädern angeboten wird, können gemäß ÖBB-Beförderungsbedingungen Fahrräder mit nachfolgenden maximalen Abmessungen sowie einem Maximalgewicht von 30 kg mitgenommen werden:
-
Fahrradlänge von 185 cm
-
Fahrradhöhe von 110 cm
-
Fahrradbreite von 60 cm
-
Raddurchmesser von 28 Zoll (74 cm) und Reifenbreite von 4,2 cm
Zu den Zügen des Fernverkehrs, in denen ein Platz für das Fahrrad reserviert werden muss, zählen:
-
Railjet (RJ) und Railjet Xpress (RJX)
5-7 Fahrradstellplätze -
Nightjet (NJ): siehe Fahrradmitnahme im Nachtzug der ÖBB
Für das Fahrrad sind ein eigenes Ticket und eine Reservierung nötig.
Maximal 6 Fahrradstellplätze -
Deutsche Bahn (DB) Intercity-Express (ICE)
3-8 Fahrradstellplätze -
Eurocity (EC): grenzüberschreitend und Intercity (IC): innerösterreichisch
Fahrrad-Abstellplätze: abhängig von der Wagenanzahl -
Schnellzüge (D)
Größere Fahrräder und Fahrradanhänger
In den Zügen des Fernverkehrs, die Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder mitführen (i. e. einen eigenen Fahrrad-Waggon), können auch größere Fahrräder, wie Tandems oder Liegeräder sowie Fahrradanhänger mitgenommen werden. Dafür sind Reservierungen online bzw. über die ÖBB-App nicht möglich, sondern nur am ÖBB-Ticketschalter und beim Kundenservice +43 5 1717. Hier ist auch die Information verfügbar, welche Züge des Fernverkehrs diese besonderen Wagen mitführen, und die Reservierung für Fahrradstellplätze in diesen Waggons erhältlich.
Für eine erste Orientierung kann davor - allerdings ohne Gewähr auf allumfassende Richtigkeit - der planmäßige Einsatz des fraglichen Waggons (ÖBB ADbmpsz 73) in den Wagenreihungen auf der Webseite vagonweb.cz überprüft werden.
Tandems, Liegeräder und Transporträder
Darunter fallen auch Fahrräder, wie z. B. gängige Transporträder, wie Bullitt, Bakfiets, Urban Arrow etc., welche die nachfolgenden maximalen Abmessungen sowie das Maximalgewicht von 30 kg überschreiten:
-
Fahrradlänge von 185 cm
-
Fahrradhöhe von 110 cm
-
Fahrradbreite von 60 cm
-
Raddurchmesser von 28 Zoll (74 cm) und Reifenbreite von 4,2 cm
In allen anderen Zügen, v. a. des Nahverkehrs, dürfen Fahrräder, die über die oben angeführten Maße hinausgehen, nicht legal mitgenommen werden - "aufgrund des begrenzten Platzes" heißt es auf der ÖBB-Seite.
Fahrradanhänger
In allen ÖBB-Zügen, bei denen die Mitnahme von Fahrradanhängern angeboten wird, können Fahrradanhänger mit nachfolgenden maximalen Abmessungen mitgenommen werden:
-
Anhängerlänge (ohne Haltestange) von 110cm
-
Anhängerhöhe von 100 cm
-
Anhängerbreite von 90 cm
WESTbahn Fahrrad-Mitnahme
Jeder WESTbahn Zug ist mit 20 Fahrradstellplätzen ausgestattet, 16 davon sind im Voraus reservierbar. Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse im Zug ist nur die Mitnahme eines Fahrrades pro Fahrgast gestattet.
In Zügen mit starkem Fahrgastaufkommen kann eine Fahrradmitnahme ohne vorherige Stellplatzreservierung von der Crew aus Sicherheitsgründen verweigert werden.
Aus Sicherheitsgründen können keine Tandems, Liege- oder Transporträder, Anhänger oder Kleinkrafträder transportiert werden.
RegioJet
Die Beförderung von Fahrrädern oder Rollern ist im RegioJet nicht möglich. Es können nur kleine Roller befördert werden, die im oberen Gepäckfach oder unter dem Sitz aufbewahrt werden können.
Genereller Hinweis
Details zur Ausstattung von österreichischen und auch internationalen Zügen sowie Fotos und Wagenskizzen mit den Standorten für die Fahrradmitnahme finden sich nach Eingabe oder Auswahl der Zugnummer auf der tschechischen Webseite vagonWEB im Kapitel Wagenreihungen
Was kostet die Fahrradmitnahme im Zug?
Der Preis für die Fahrrad-Mitnahme in ÖBB-Zügen wird seit 2014 mit 10 % vom Standard-Einzelticket berechnet, auf volle 10 Cent aufgerundet, mindestens € 2,00. Dieser Mindesttarif wird sowohl für einen Online-Kauf am Gültigkeitstag als auch für einen Kauf an der Personenkasse mindestens 15 Tage vor Fahrtantritt berechnet.
Die Preise variieren je nach Vertriebskanal und sind im ÖBB Ticketshop und über die ÖBB App günstiger als beim Automaten, an der Personenkassa oder im Zug und sind auch billiger je früher vor Fahrtantritt das Ticket gekauft wird.
Die nachfolgende Tabelle bildet die Preise je nach Vertriebskanal und Kaufzeitpunkt für den Mindesttarif und eine der längsten Strecken in Österreich von Wien nach Bregenz sowie den Preisunterschied zum jeweiligen Mindesttarif ab.
Ticket |
Standard |
|||
---|---|---|---|---|
Kauf |
Tage vor Gültigkeitsbeginn |
|||
Vertrieb |
15-180 |
1-14 |
0 |
|
Mindesttarif |
Online/Mobile (App) |
€ 1,40 |
€ 1,80 |
€ 2,00 |
Automat |
€ 1,80 |
€ 2,50 |
€ 3,10 |
|
Personenkassa |
€ 2,00 |
€ 3,40 |
€ 4,10 |
|
im Zug |
€ 8,00 |
€ 11,00 |
€ 15,00 |
|
Preisunterschied |
Online/Mobile (App) |
-30,00 % |
-10,00 % |
0,00 % |
Automat |
-10,00 % |
25,00 % |
55,00 % |
|
Personenkassa |
0,00 % |
70,00 % |
105,00 % |
|
im Zug |
300,00 % |
450,00 % |
650,00 % |
|
Wien-Bregenz |
Online/Mobile (App) |
€ 8,30 |
€ 8,70 |
€ 8,90 |
Automat |
€ 8,70 |
€ 9,40 |
€ 10,00 |
|
Personenkassa |
€ 8,90 |
€ 10,30 |
€ 11,00 |
|
im Zug |
€ 14,90 |
€ 17,90 |
€ 21,90 |
|
Preisunterschied |
Online/Mobile (App) |
-6,74 % |
-2,25 % |
0,00 % |
Automat |
-2,25 % |
5,62 % |
12,36 % |
|
Personenkassa |
0,00 % |
15,73 % |
23,60 % |
|
im Zug |
67,42 % |
101,12 % |
146,07 % |
Achtung: Sollte das Fahrradticket erst im Zug gelöst werden, ist mit deutlich erhöhten Preisen zu rechnen!
Im Fernverkehr muss ein Platz für das Fahrrad reserviert werden. Die Reservierung kostet im ÖBB Ticketshop und über die ÖBB App € 3,00 sowie beim ÖBB Kund*innenservice unter +43 5 1717 und an den ÖBB-Ticketschaltern € 3,50. Es ist nur eine Fahrradreservierung pro Fahrradticket möglich.
Die Preise für Wochen- und Monatskarten sind nach dem gleichen Schema wie davor nachfolgend abgebildet.
Ticket |
Wochenkarte |
|||
---|---|---|---|---|
Kauf |
Tage vor Gültigkeitsbeginn |
|||
Vertrieb |
15-180 |
1-14 |
0 |
|
Mindesttarif |
Online/Mobile (App) |
€ 7,40 |
€ 7,80 |
€ 8,00 |
Automat |
€ 7,80 |
€ 8,50 |
€ 9,10 |
|
Personenkassa |
€ 8,00 |
€ 9,40 |
€ 10,10 |
|
im Zug |
€ 14,00 |
€ 17,00 |
€ 21,00 |
|
Preisunterschied |
Online/Mobile (App) |
-7,50 % |
-2,50 % |
0,00 % |
Automat |
-2,50 % |
6,25 % |
13,75 % |
|
Personenkassa |
0,00 % |
17,50 % |
26,25 % |
|
im Zug |
75,00 % |
112,50 % |
162,50 % |
|
Wien-Bregenz |
Online/Mobile (App) |
€ 19,50 |
€ 20,30 |
€ 20,70 |
Automat |
€ 20,30 |
€ 21,20 |
€ 22,20 |
|
Personenkassa |
€ 20,70 |
€ 23,00 |
€ 24,90 |
|
im Zug |
€ 26,70 |
€ 29,70 |
€ 33,70 |
|
Preisunterschied |
Online/Mobile (App) |
-5,80 % |
-1,93 % |
0,00 % |
Automat |
-1,93 % |
2,42 % |
7,25 % |
|
Personenkassa |
0,00 % |
11,11 % |
20,29 % |
|
im Zug |
28,99 % |
43,48 % |
62,80 % |
Ticket |
Monatskarte |
|||
---|---|---|---|---|
Kauf |
Tage vor Gültigkeitsbeginn |
|||
Vertrieb |
15-180 |
1-14 |
0 |
|
Mindesttarif |
Online/Mobile (App) |
€ 18,80 |
€ 19,60 |
€ 20,00 |
Automat |
€ 19,60 |
€ 20,50 |
€ 21,40 |
|
Personenkassa |
€ 20,00 |
€ 22,20 |
€ 24,00 |
|
im Zug |
€ 26,00 |
€ 29,00 |
€ 33,00 |
|
Preisunterschied |
Online/Mobile (App) |
-6,00 % |
-2,00 % |
0,00 % |
Automat |
-2,00 % |
2,50 % |
7,00 % |
|
Personenkassa |
0,00 % |
11,00 % |
20,00 % |
|
im Zug |
30,00 % |
45,00 % |
65,00 % |
|
Wien-Bregenz |
Online/Mobile (App) |
€ 68,10 |
€ 71,00 |
€ 72,40 |
Automat |
€ 71,00 |
€ 73,90 |
€ 77,50 |
|
Personenkassa |
€ 72,40 |
€ 80,40 |
€ 86,90 |
|
im Zug |
€ 78,40 |
€ 83,30 |
€ 94,20 |
|
Preisunterschied |
Online/Mobile (App) |
-5,94 % |
-1,93 % |
0,00 % |
Automat |
-1,93 % |
2,07 % |
7,04 % |
|
Personenkassa |
0,00 % |
11,05 % |
20,03 % |
|
im Zug |
8,29 % |
15,06 % |
30,11 % |
Interessierte können sich ein Bild über sämtliche Preise der ÖBB in den Tabellen mit Relationspreisen auf der Webseite ÖBB Tarife - Preise machen.
In der WESTbahn kostet ein Fahrradstellplatz bei Onlinebuchung bis mindestens 3 Stunden vor Abfahrt, je nach gewählter Strecke und Verfügbarkeit € 4,90, € 6,90 oder € 9,90. Für einen Fahrradstellplatz ohne zeitgerechte Online-Buchung wird ein Aufpreis von € 5,10 zu den oben genannten Tarifen verrechnet. Kinderfahrräder werden ebenfalls kostenpflichtig transportiert.
Bitte beachten Sie, dass die angeführten Preise in diesem Artikel als Beispiel dienen und je nach Zeitpunkt, Strecke und Verfügbarkeit variieren können.
Strecke |
ÖBB-Fernverkehr * |
ÖBB-Nahverkehr ** |
WESTbahn |
---|---|---|---|
Einzelfahrten |
|||
Linz/Donau Hbf-Salzburg Hbf (ca. 110 km) |
ab € 5,50 (inkl. € 3,00 Reservierung) |
ab € 2,50 bei Online-Buchung |
€ 6,90 bei Online-Buchung *** |
Wien Hbf/Westbf-Bregenz (ca. 500 km) |
ab € 11,30 (inkl. € 3,00 Reservierung) |
Kein durchgängiger Nahverkehr |
€ 9,90 bei Online-Buchung *** |
Amstetten-München Hbf (ca. 250 km) |
ab € 14,20 (inkl. € 3,00 Reservierung) |
ab € 9,20 bei Online-Buchung |
€ 9,90 bei Online-Buchung *** |
Pendeln |
Nahverkehr ** |
---|---|
Amstetten-St. Valentin (ca. 30 km) |
Wochenkarte ab € 7,40 |
Fahrrad Maximo |
|
Wochenkarte € 7,00 |
|
Regio-Biking-Ticket |
|
Fahrradbeförderung im Binnenverkehr |
Ausflüge |
Nahverkehr ** |
---|---|
Österreichweit (außer in Vorarlberg) |
Einfach-Raus-Radticket |
Aktiv-Ticket |
|
Regio-Biking-Ticket |
|
Fahrrad Maximo |
|
NÖVOG-Fahrradkarte mit Reservierung |
|
StH-Fahrradkarte für einfache Fahrt € 1,50 |
|
Einzelfahrt € 1,80 |
|
Preis pro Fahrrad und Richtung € 3,00 |
|
Fahrradbeförderung im Binnenverkehr |
* Railjet (RJ), Railjet Xpress (RJX), Intercity (IC), Eurocity (EC), Schnellzug (D), Intercity-Express (ICE) sowie Nightjet (NJ)
** Regionalzug (R), Regional Express (REX), Cityjet Xpress (CJX) und S-Bahn (S)
*** bis mindestens 3 Stunden vor Abfahrt
**** von € 1,80 (5 Personen) bis € 4,50 (2 Personen) pro Rad (gilt auch in der Raaberbahn)
Alle Angaben in diesem Artikel wurden zum jeweiligen Stand ermittelt und erfolgen ohne Gewähr. Die Radlobby ist bestrebt, Änderungen kontinuierlich zu ergänzen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Aktualität der Informationen.
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