Ist Radfahren auf Zebrastreifen verboten?
Darf man auf Zebrastreifen radelnd queren oder macht man sich damit bereits strafbar? Diese Frage war bis im April 2019 nicht so einfach zu beantworten, da sie nicht genau definiert war. Am 01. April 2019 trat die 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, welche in Teilen von der Radlobby Österreich im Unterausschuss Radverkehr des Verkehrsministeriums mitverhandelt wurde. In dieser gibt es ein klares Verbot, einen Zebrastreifen zu befahren im §8 Abs. 4a StVO
Fahrzeugen (auch Fahrrädern!) ist das Befahren von Schutzwegen in Längsrichtung zukünftig explizit verboten. Einzige Ausnahme davon ist die neue gemischte Art der Radfahrerüberfahrt nach dem „Leiter-Modell“.
Neue Art der Radfahrerüberfahrt im §2 Abs 1 lit 12a StVO
Bisher wurden Radfahrerüberfahrten ohne Schutzweg oder angrenzend an einen Schutzweg angelegt. Wenn sie in Fortsetzung einer gemischten Verkehrsfläche liegt, gibt es zukünftig die Möglichkeit (nicht Verpflichtung!), die Fläche der Radfahrerüberfahrt als Schutzweg zu markieren. Dazu werden die Quadrate der Blockmarkierung links und rechts des Schutzweges und versetzt zu den Streifen des Schutzweges angebracht. Die neue gemischte Radfahrerüberfahrt („Leiter-Modell“ oder "St. Pölter Modell" genannt) kommt bereits bisher in einigen Bundesländern zur Anwendung und bekommt durch diese neue Regelung auch eine rechtliche Grundlage.
Intrastruktur nicht angepasst
An vielen Stellen in Österreich gibt es Schutzwege, die in direkter Fortsetzung von Hauptradrouten angelegt wurden. Bisher gingen VerkehrsteilnehmerInnen davon aus, dass dort das Queren für Radfahrende erlaubt ist, jedoch keine Schutzwirkung gilt. Siehe z.B. eine Rechtsausführung des UVS Steiermark aus dem Jahr 1996 die besagt: „Daß das Befahren von Schutzwegen mit Fahrrädern verboten ist, kann der StVO nicht entnommen werden … “.
Mit der neuen Bestimmung entstehen viele neue Schiebestrecken in Österreich und das Radfahren dort wird gesetzlich verboten. Ein klarer Rückschritt auf dem Weg zur Radverkehrsverdoppelung. Hier sind alle Kommunen in Österreich gefragt, möglichst rasch an diesen Stellen eine Abhilfe zur StVO-konformen Beradelbarkeit zu schaffen.