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Stellungnahme zum Artikel "Radfahr-Irrtümer, die gefährlich sein können" vom 15.12.2019 im Der Grazer
Erst vor einem Monat mussten wir zu einem Artikel und Kommentar von Herrn Radkovic Stellung nehmen, in denen er über Radfahrende herzog. Leider müssen wir feststellen, dass unser Aufruf zur differenzierten Berichterstattung und unsere Bitte, Verkehrsteilnehmende nicht gegeneinander aufzuhetzen, ignoriert wurde und er seine Art des Journalismus weiter betreibt. Es drängt sich der Verdacht auf, hier handle es sich um – von der Chefredaktion geduldetes – Click-Baiting, das darauf abzielen soll, online möglichst viele Interaktionen zu erreichen, um die Reichweite zu erhöhen. Denn auch negative Kommentare sind auf Social Media viel wert. Hauptsache Interaktion.
Die Alternative wäre, es handelt sich schlichtweg um schlechten Journalismus.
Wir als Radlobby ARGUS Steiermark möchten falsche Behauptungen so nicht stehen lassen, aus Platzgründen gehen wir aber nur auf die sicherheitsrelevanten Themen ein. Beim Vergleich mit dem Originaltext des ÖAMTC wird schnell klar, dass im Artikel Meinungsmache betrieben wird. Nämlich, wenn die Punkte „Vorschlängeln ist für Radfahrer verboten!“ und „Ein Radfahrer muss immer äußerst rechts fahren, damit er gut überholt werden kann!“ mit „Ja.“ beantwortet werden. Das ist ist eine verfälschte Wiedergabe des Gesetzes und des ÖAMTC-Artikels und suggeriert, dass diese beiden Aussagen kein Irrtum seien.
Zudem kann die Befolgung der falschen Aussage auch gefährlich werden: Zu weit rechts Fahren kann für Radfahrende lebensgefährlich sein! Sich abrupt öffnende Autotüren ziehen immer wieder schwere bis tödliche Verletzungen nach sich. Als Sicherheitsregel gilt: Mit dem Rad weit genug links fahren. Das Landesverwaltungsgericht Wien sieht in seinem Urteil einen Abstand der radfahrenden Person von 1,2 bis 1,8 m zu parallel geparkten Autos als vertretbar an. Der ÖAMTC schreibt „Durch zu extremes Rechtsfahren könnten Autolenker auch zu gefährlichen Überholmanövern eingeladen werden!“.
Auch stimmt die Bildunterschrift, dass die Autotüröffnenden nur „meist“ Schuld hätten, nicht. Zwar erläutert Hr. Radkovic im Text, dass diese grundsätzlich – also immer – die Hauptschuld tragen, aber für Leserinnen und Leser, die das Blatt nur durchblättern, bleibt die Botschaft der Bildunterschrift in Erinnerung.
Wichtige StVO-Änderungen und Infos zur aktuell geltenden Rechtssprechung für Radfahrende gibt es übrigens auch im Radlobby Österreich StVO-Ratgeber: https://www.radlobby.at/stvo-novellen-2019 . Hätte Herr Radkovic mal uns gefragt.
16. Dezember 2019, Graz
Heidi Schmitt, Stephan Landgraf, Walter Bradler, Simone Feigl
Vorstand der Radlobby ARGUS Steiermark