Fixie-Urteil zu starrem Gang als Bremsvorrichtung

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Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat dem Einspruch eines Fixie-Fahrers komplett stattgegeben, der starre Gang ist als Bremsvorrichtung durchgegangen. Das Gericht urteilt dass "nicht erwiesen werden kann, dass es sich bei einem starren Antrieb nicht um eine solche Bremsvorrichtung handelt."
Achtung, zu dem Fall gibt es allerdings mittlerweile ein neues anderes Urteil!

In der Frage ob es sich um ein Rennrad handelt (und daher die Ausnahmen bei der Ausstattung mit Reflektoren und Klingel gelten), folgt das Landesverwaltungsgericht Steiermark der Stellungnahme des bmvit, dass nicht nur klassische Rennlenker (Dropbar) als Rennlenker anzusehen sind. In diesem Fall war es ein Triatlonlenker.

Hier ist das gesamte Urteil nachzulesen.

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