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Stadt Graz klagt einen Lastenradfahrer (17. Juli 2021)
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Lastenräder (Cargobikes) boomen – nicht nur in Graz, sondern in vielen Städten europaweit. Sie sind ein wesentlicher Mosaikstein auf dem Weg zur Verkehrswende. Deshalb wird ihre Anschaffung auch vielfach gefördert. Die Stadt Graz, die sich gerne selbst als Fahrradstadt bezeichnet, klagt jetzt einen Grazer auf Unterlassung (Streitwert 6000 Euro), weil er sein Lastenrad auf der Straße abstellt.
Nach § 23. Absatz 2. StVO dürfen Fahrzeuge, dazu zählen auch Fahrräder, „am Rand der Fahrbahn und parallel zum Fahrbahnrand“ geparkt werden, „sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt“. Lastenräder sind Fahrräder und dürfen also z. B. in der blauen Zone in Graz kostenlos abgestellt werden. Die Parkgebührenverordnung (ParkGebV 2006) der Stadt Graz gilt ausdrücklich nur für „mehrspurige Kraftfahrzeuge“. Auch Mopeds, Vespas oder Motorräder müssen in der blauen oder grünen Zone in Graz kein Parkticket lösen, da es sich um einspurige Kraftfahrzeuge handelt.
XYZ-Lastenrad beim Ringradeln, von Radlobby ARGUS Steiermark
Die Argumentation der Stadt Graz gegen den Lastenradfahrer: Eines seiner Räder lässt sich per Ständer aufbocken. Das funktioniert ähnlich wie bei vielen Motorrädern oder Mopeds, die mit einem Mehrpunktständer abgestellt werden können. In der Klage heißt es „[erst] wenn man die beiden Ständer hochklappt, wird das Objekt zum Fahrzeug“. Der Grazer meint dazu: „Dann wären alle Motorräder in Graz, die mit einem Zweipunktständer abgestellt sind, keine Fahrzeuge mehr.“
Mittlerweile fahren in Graz geschätzt 1000 Lastenräder, für 500 davon wurde vom Umweltamt der Stadt Graz eine Förderung gewährt. Paradox, dass der erste Verhandlungstag ausgerechnet am Tag nach einem Festtag für Lastenräder in Graz stattfand: Am 14. Juli veranstaltete das Umweltamt noch die Cargobike Roadshow, bei der zwölf verschiedene Lastenradmodelle getestet werden konnten, mit anschließendem Lastenradcorso, am Tag darauf wird von der Stadt Graz gerichtlich gegen diese neuen Möglichkeiten der Mobilität vorgegangen. Der Ausgang des Verfahrens wird also auch von vielen Grazer LastenradfahrerInnen mit Spannung erwartet. Für den 32-jährigen gehören Lastenräder schon seit längerer Zeit zu seinem Leben. Er sieht es als Herausforderung, alle Wege in Graz mit dem Fahrrad zurückzulegen, auch größere Transporte – wie z. B. Möbel – sind mit seinem großen Lastenrad problemlos möglich, es sei nur eine Frage der Kondition. Er verleiht seine Lastenräder kostenlos in Graz an Interessierte und Vereine, unter anderem über www.das-lastenrad.at. Nun sieht der Grazer sein Engagement für eine nachhaltige Mobilität bedroht. Er hat für die Prozesskosten ein Spendenkonto eröffnet und ersucht über Facebook um Unterstützung:
Kontoinhaber: „Lastenradfahrer“
IBAN: AT96 1919 0000 5518 0327
BIC BSSWATWWXXX
DADAT Bank
Klagsschrift - Faksimile
Über aktuelle Entwicklungen berichtet er über Facebook: https://www.facebook.com/lastenradfahrer
Auf seiner Facebook-Seite ist zudem eine spannende Diskussion zum Thema Fahrradparken und Nutzung des öffentlichen Raums entbrannt. Neben der mittlerweile berichtigten Falschbehauptung durch Stadtrad Dr. Günter Riegler über Wahlwerbung, wird in den Postings die Veröffentlichung der Klagsschrift gefordert. Was der Lastenradfahrer nach eigener Aussage auch tun möchte, nachdem er sich mit seinem Anwalt abgesprochen hat.
Hier eine kleine Zusammenstellung der Facebook-Reaktionen:
Weitere Diskussionen gibt es unter dem entsprechenden Kleine Zeitung-Artikel (inkl. Stellungnahmen aus der Grazer Stadtpolitik) sowie dem reddit-Beitrag:
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/6009230/6000EuroKlage_Kurios_Stadt-verklagt-Grazer-der-sein-Lastenrad-in
https://www.reddit.com/r/graz/comments/okpyjo/%C3%B6vp_und_fp%C3%B6_verklagen_lastenradbesitzer/