Ende November trafen sich Aktive, Expert*innen und Interessierte in Wien, um gemeinsam Ideen für...
Neue Fakten: Gefahrenquelle Kfz, Unfallopfer Rad
Ein Fragenkatalog der Radlobby Österreich an das Verkehrsministerium BMVIT brachte neue Fakten zum aktuell heiß diskutierten Thema Radverkehr und Gefahrenlage ans Tageslicht: Die Gefahrenquelle für RadfahrerInnen ist ganz klar das Kfz, wie die Statistikdaten der Statistik Austria, ausgewertet durch den KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), zeigen: Bei drei von vier Kfz-Rad-Verkehrsunfällen mit Verletzungsfolge sind Kfz die Unfallverursacher. 51% der Kfz-LenkerInnen fuhren bei Rot oder hatten den Vorrang der RadfahrerInnen missachtet. Das bedeutet ca. 1.300 Ampel- oder Vorrangmissachtungen durch Kfz, mit Verletzungsfolgen bei Radfahrenden. Beim Rad waren das nur 357 dieser Vergehen (42%).
Detailerkenntnisse 2012-2015
Alleinunfälle (das sind ~30% der Gesamtzahl) stellen einen großen Anteil der Radunfälle dar, wobei hier reine Sportunfälle abseits von Straßen (also Mountainbiking) nicht mitgezählt werden. Von den verbleibenden 70% Unfällen mit Unfallgegnern spielen sich 30% auf Kreuzungen ab, nur knapp 6% sind Unfälle mit Fussgängerbeteiligung.
Die Analyse der Unfälle von RadfahrerInnen nach Tempolimit (Durchschnitt, 2012-2015) zeigen, dass 75% der Unfälle bei Tempolimits jenseits der 30 km/h stattfinden. 86% im Ortsgebiet. Ein klarer Zusammenhang besteht zwischen Tempo und Unfallschwere: Über 60 km/h sind 33% der Verletzten schwer verletzt, 3% tot - bei Tempo 30 nur 15% schwer verletzt und 84% leicht. Das spricht klar für die Radlobby-Forderung der Temporeduktion auf T30/T80 (Ortsgebiet/Freiland)
Der Blick auf die unfallträchtigsten Verkehrsanlagen zeigt: von 2.875 Unfällen sind knapp 800 auf allen Arten von "Radwegen", nur 30 Unfälle in Fussgängerzonen. Das widerlegt die Volksmeinung, dass Radfahren in Fußgängerzonen gefährlich ist, aber Radwege per se sicher sind. Bei letzteren kommt es vor allem auf gute Sichtbeziehungen, ausreichende Breiten und gute Kreuzungslösungen an, um sicher zu sein.
Unfallschwerpunkt gemischter Geh- und Radweg
Häufigste Unfallstellen sind gemischte Geh- und Radwege, auf denen mit 477 Unfällen im Jahresschnitt 7,1% der Unfälle verortet sind. Dort sind neben 30% Alleinunfällen 14% der involvierten VerkehrsteilnehmerInnen zu Fuß unterwegs gewesen, aber 25% der Unfälle waren mit Kfz-Beteiligung. Es liegt somit keine übermäßige Gefährdung für den Fußverkehr vor, die Anlagenart ist aber auf Grund ihrer generellen Unfallhäufigkeit und des dauernden Konfliktpegels für Fußgehende und Radfahrende möglichst zu vermeiden.
Die Radüberfahrt, auf der Radfahrende generell ein bevorrechtigtes Querungsrecht haben, liegt im Jahresdurchschnitt auf Platz drei der Unfallorte (313; 4,7%). 76% der Unfallgegner auf Radüberfahrten sind Kfz. Dieses Ergebnis stellt nicht nur die Schutzfunktion der Überfahrt in Frage, sondern auch das Verkehrsverhalten von Kfz-LenkerInnen. 253 Unfälle (3,8%, wiederum im Jahresdurchschnitt) fanden auf Kreuzungen mit Ampelregelung statt. Auch hier ist bei fast ¾ der Unfälle (69%) einE Kfz-LenkerIn Unfallverursacher.
Kfz: viele Vorrangverletzungen
Hauptunfallverursacher bei Rad-Unfällen mit der Beteiligung motorisierter Verkehrsmittel ist bei einer Zahl von 3.380 Unfällen ganz klar das Kfz mit ¾ Anteil: 2.532 Kfz-Rad-Unfälle mit Verletzungsfolge wurden von Kfz-LenkerInnen verursacht*, 858 von Radfahrenden.
Drastisch ist das Verhältnis der Vorrangverletzungen: 4,5 mal mehr häufiger war das Fahrrad bevorrangt: 18,2% von 6.689 Unfällen wiesen Vorrangverletzungen durch Unfallgegner auf, nur 4,2% durch Radfahrende. Betrachtet man nur die o.g. Kfz-Rad-Zusammenstöße, so sind bei 51% der Unfälle, (also bei ca. 1.300) Vorrangverletzungen durch Kfz beteiligt, bei Rad als Unfallverursacher sind es 42% (357).
Die vieldiskutierte Unfallursache des „Doorings“, also das unvorsichtige Öffnen von Autotüren mit Verletzungsfolgen bei Radfahrern, liegt bei 210 Doorings im Jahresschnitt (von 6.689 Unfällen jährlich gesamt).
*Hauptunfallverursacher „HUV“: Grundlage dafür sind die Zuschreibungen der Hauptunfallursache durch Polizeibeamte an der Unfallstelle, nicht durch gerichtliche Klärungen nach dem Unfall. Letztere Daten sind nicht gesammelt verfügbar.
Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit auf Basis von Polizeidaten der Statistik Austria 2012-2015 (alle Unfälle mit Personenschaden und Fahrradbeteiligung in diesem Zeitraum in ganz Österreich)
Update 12.10.2018: Titelbildtext ergänzt, Artikeltext konkretisiert