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Verkehrssicherheit am Cityradweg? Potenzial für fahrradfreundliche Verbesserungen!
Die Stadt Linz hat letzte Woche eine Untersuchung von Verkehrsunfallschwerpunkten veröffentlicht, die auch bereits einiges Medienecho erfahren hat. Laut der Untersuchung von Herrn Pfleger ist unter den Unfallhäufungspunkten neben anderen, uns bereits gut bekannten Stellen wie die Waldeggstraße, drei mal der Cityradweg in der Schubertstraße gelistet. Die Priorisierung dieses eigentlich gut ausgebauten Radwegs verwundert uns. Laut der frei zugänglichen Verkehrsunfallkarte der Statistik Austria (siehe Grafik, bzw Link) ist hier keine Unfallhäufung zu erkennen, im Gegenteil: Im Gegensatz zur Landstraße und den Auf- und Abfahrten auf die Nibelungenbrücke scheint der Status auf der Schubertstraße, trotz enormen Radverkehr dort, durchschnittlich.
Eine häufiger Unfallart: Die rechtwinkelige Kollision
Ein PKW fährt an der Kreuzung, trotz Stoppschild, zu weit auf die Radfahrerüberfahrt hinaus, ein Radfahrer, der die Radfahrerüberfahrt überqueren will, kollidiert mit dem PKW.
Laut den beauftragten Experten sei die Lösung hier folgende: Durch den gut ausgebauten Radweg in der Schubertstraße seien die radfahrenden Verkehrsteilnehmer zu höheren Geschwindigkeiten verleitet. Radfahrer haben sich laut STVO nur mit maximal 10 km/h an ungeregelte Radfahrerüberfahrten anzunähern, dadurch seien Unfälle dieser Art zu vermeiden. Diese Regelung ist aus sich der Radlobby Oberösterreich realitätsfremd und für die wichtigste Nord-Süd-Route des Linzer Radverkehrs ungeeignet. Die Radlobby Österreich, der Radlobby-Bundesverband, setzt sich hier bereits seit einiger Zeit für eine Änderung ein. Einstweilen müssen die Radfahrenden allerdings mit dieser Regelung leben.
Unserer Meinung nach fängt das Problem allerdings schon früher an
Autofahrer haben bei einem Stoppschild an der Haltelinie anzuhalten. Diese befindet sich in der Schubertstraße immer vor dem Radweg. Falls die Sicht immer noch nicht ausreicht, gilt es sich langsam vorzutasten. Des weiteren sind die Sichtbeziehungen in der Schubertstraße immer wieder durch Falschparker im Kreuzungsbereich gestört. Durch korrektes Verhalten wären viele Unfälle dieser Art zu vermeiden.
Durch unsere Erfahrung wissen wir allerdings, das es nicht immer möglich ist sich auf korrektes Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer zu verlassen. Es gilt zwar der Vertrauensgrundsatz, aber gerade als schwächerer Verkehrsteilnehmer braucht man oft einen „sechsten Sinn“ um Gefahren vorzeitig zu erkennen.
Aber auch diesen sechsten Sinn kann man nicht bei allen Radfahrenden voraussetzen. Es gibt allerdings
Andere Möglichkeiten, Radfahrerüberfahrten sicherer zu machen, ohne diese de facto zu benachrangen:
Hier eine kleine Auflistung
- Sanfte Erhöhung der Radfahrerüberfahrt auf das Radwegniveau
- Noch bessere Sichtbeziehungen schaffen
- Auflösung von einzelnen Parkplätzen
- bauliche Verhinderung von Wildparkern in der Kreuzungszone
- Entfernung von Sichthindernissen (Schilder, Mistkübel)
- Verkehrsspiegel
- Elektronische Warnsysteme: Es gibt Radfahrerüberfahrten, die anfangen zu blinken wenn sich ein Radfahrer nähert.
- Ampelregelung mit Anmeldeschaltung für Autofahrer
- Sperre der Durchfahrt für den Motorisierten Verkehr
Radfahrerüberfahrt am Praterstern, Radlobby Österreich
Was den Radverkehr in Linz auf jeden Fall nicht stärkt: Unnötige Verlangsamungen von Hauptradrouten, Geschwindigkeitsanzeigen für Radfahrer, Planquadrate und Strafen. Diese moderne, umweltfreundliche, leise, günstige und schnelle Fortbewegungsart sollte nicht durch veraltete Paragraphen aus den 1970er Jahren erschwert werden.
Ein kleiner Exkurs zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei der Annäherung an ungeregelte Radfahrerüberfahrten:
Wenn ein Radfahrer mit 20 km/h auf eine solche Stelle zufährt, dann allerdings davor auf maximal 10 km/h abbremst, kann für den Querverkehr der Eindruck des Anhaltens entstehen, obwohl der Mensch am Fahrrad weiterfährt. Dies kann zu brenzligen Situationen führen. Wir als Radlobby treten schon länger für eine Änderung dieser Regel ein. Unser Vorschlag: Die Annäherung an Radfahrerüberfahrten soll mit „angepasster Geschwindigkeit“ vorgeschrieben sein und auch erfolgen. Mit einer Änderung dieses Paragraphen und entsprechendem Verhalten vor Ort könne die Radfahrerüberfahrt wieder werden wozu sie eigentlich gedacht war: Eine sichere und bevorrechtigte Querung des Radverkehrs über eine untergeordnete Fahrbahn.
Die 10 km/h Beschränkung für RadfahrerInnen bei Radfahrüberfahrten ist übrigens in Österreich ein Unikum - in keinem anderen europäischem Land gibt es, dem Wissensstand der Radlobby Oberösterreich nach, eine vergleichbare Regelung.
Unterlagen
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
(3a) Radfahrer dürfen sich Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern und diese nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.