Radlobby ARGUS Steiermark hat die Kampagne „Abstand macht sicher“ neu aufgegriffen: Gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit und dem Verkehrsressort der Stadt Graz sollen RadlerI
Kampagne: Abstand macht sicher
Mangelnde Seitenabstände überholender Autos erschrecken RadfahrerInnen. Abrupt geöffnete Autotüren stellen für Radfahrende eine signifikante Gefahr dar. Wer durch solche Situationen das Radfahren als gefährlich erlebt, fährt nicht gerne weiter Rad. Die Radlobby hat aus diesen Gründen die Kampagne "Abstand macht sicher" ins Leben gerufen, die wichtige Bewusstseinsveränderungen bei LenkerInnen motorisierter Fahrzeuge und RadlerInnen bewirken möchte und auch den Gesetzgeber in die Pflicht nimmt.
Folgenden Themen widmen wir uns auf dieser Seite im Detail:
Der ausreichende Seitenabstand beim Überholen
Fakten- und Gesetzeslage
Kernforderung der Radlobby
Das Abstands-Video
Dooring-Unfälle verhindern
Tiefenabstand beim Hintereinanderfahren
Abstand zu FußgängerInnen
Abstandskampagne mit Spende unterstützen
Ausreichender Seitenabstand
Alle radfahrenden Menschen, ob im Alltag oder bei einer Trainingsfahrt unterwegs, kennen die Schreckmomente, wenn sie von Autos zu eng oder auch zu schnell überholt werden.
Die Radlobby und der Österreichische Radsportverband (ÖRV) forderten daher jahrelang einen gesetzlich verankerten Überholabstand, dazu gab es unterstützende Urteile des OGH u.a., die zulässige Mindestabstände bzw. die Unterschreitung davon judiziert haben: "Der Seitenabstand muss umso größer sein, je höher die Fahrgeschwindigkeit des überholenden Fahrzeuges und je labiler das überholte Fahrzeug (mehrspurig, einspurig) ist." (Beispiele HIER)
Überholen von Radfahrenden
Beim Überholen von Radfahrenden müssen Kfz einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts einhalten. Dies ist - mit Ausnahmen - mittlerweile gesetzlich verankert (33. StVO Novelle).
Abstandsmessungen
Da sich in der Praxis leider noch kaum etwas verbessert hat, fordert die Radlobby die Einhaltung des gesetzlichen Überholabstands durch Kampagnen und Kontrollen sicherzustellen. Um auf die Problematik aufmerksam zu machen führt die Radlobby auch Messfahrten mit OpenBikeSensoren (OBS) durch. Diese Messfahrten fanden bisher z.B. in Graz, Wien, Linz und Vorarlberg statt.
Planung von Radinfrastruktur
Da der seitliche Überholabstand sicherheitsrelevant ist und bei dessen Einhaltung die Fahrspur des Rades bei ca. 1,5 Meter vom parkenden Auto liegt, kann ein Mehrzweckstreifen mit der gängigen Mindestbreite von eben diesen 1,5 Metern (laut RVS-Richtlinie) Radfahrenden keinen Schutz mehr bieten. Hier braucht es also eine Änderung der Richtlinien. Die Radlobby setzt sich zusätzlich für einen Schutzstreifen zwischen Radfahrfläche und angrenzenden Fahrzeugen nach dem Vorbild des holländischen "critical reaction strip" ein.
Die Mindestbreite von Mehrzweckstreifen neben Parkstreifen muss 1,75 m, von Radfahrstreifen 2,00 m betragen.
Abstand zu parkenden Autos
Jene Person, die die Türe eines Kfz öffnet, ist laut StVO §23 (4) dafür verantwortlich, dass niemand dadurch gefährdet oder behindert wird: „Die Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können.“
Daher: Autotüren keinesfalls vor einem/r herannahenden RadfahrerIn öffnen, Schulterblick nie vergessen!
Der Öffnungsbereich von Autotüren erstreckt sich von 80 cm bei Kleinwagen bis 1,5 m bei Coupés oder Lkws. Die richtige Spurwahl durch RadlerInnen macht also sicher und ist StVO-Konform.
Radfahrende sollen einen Seitenabstand von mindestens 1,2 Meter vom Lenkerende zu parkenden Kfz einhalten.
Fakten & Gesetzeslage
Im Oktober 2022 brachte die 33. StVO Novelle endlich eine Verbesserung:
Beim Überholen von Radfahrenden müssen Lenkende von Kraftfahrzeugen innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, außerorts sind es 2,0 Meter. Damit wird eine langjährige Forderung der Radlobby erfüllt. Jedoch mit einem Makel: Bis zu einer Geschwindigkeit des Kfz von 30 km/h darf dieser sichere Überholabstand unterschritten werden. In §7 (1) steht: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat, […] so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist“
Kernforderung der Radlobby
„Die 33. StVO Novelle bringt eine eindeutige Besserung für Radfahrende. Der gesetzlich definierte Überholabstand hebt die Verkehrssicherheit für alle und schafft grundsätzlich klare Verhältnisse. Die 30 km/h-Ausnahme schwächt die Verbesserung jedoch deutlich ab, zumal 30 km/h immer mehr zum üblichen Geschwindigkeitslimit innertorts wird. Wir fordern daher, dass die Entfernung der 30 km/h Ausnahme. Ebenso eine Verankerung der Mindestbreite von Mehrzweckstreifen neben Parkstreifen von 1,75 m" fasst Roland Romano, Sprecher Radlobby Österreich, die Forderung an den Gesetzgeber zusammen.
Das können wir gemeinsam ändern:
Knapp überholende Kraftfahrzeuge und plötzlich geöffnete Autotüren gefährden Radfahrende. Die Kampagne der Radlobby sorgt für mehr Gefahrenbewusstsein, fordert breitere Radinfrastruktur, sichere getrennte Radwege und die Einhaltung und Kontrolle des gesetzlich definierten Überholabstandes.
Kfz-LenkerInnen
Überholen: mind. 1,5 m
Halten Sie beim Überholen gemäß StVO mindestens 1,5 m Abstand innerorts bzw. 2,0 m Abstand außerorts oder überholen Sie nicht. Machen Sie einen Schulterblick, bevor Sie Autotüren öffnen.
RadfahrerInnen
Vorbeifahren: mind. 1,2 m
Halten Sie zu abgestellten Autos den empfohlenen Abstand von mindestens 1,2 Meter ein. So können Sie auch an abrupt geöffneten Türen sicher vorbeifahren.
Lokalpolitik & VerkehrsplanerInnen
Radfahrstreifen planen: mind. 2,0 m
Planen Sie im Fall von Radfahrstreifen mit einer Breite von mindestens 2,0 m neben abgestellen Autos gemäß Richtlinie RVS Radverkehr.
Bundespolitik & Ministerien
Gesetzgebung & Einhaltung: mind. 1,5 / 2,0 m
Führen Sie auch bei Radfahrstreifen und Geschwindigkeiten bis 30 km/h verpflichtende Überholabstände ein und stellen Sie die Einhaltung durch Kampagnen und Kontrollen sicher.
Das Abstands-Video
Das Video zeigt, wie wichtig Rücksichtnahme durch richtigen Abstand ist. Anschauen, teilen, weitersenden:
Machen Sie mit und verbreiten Sie das Thema – damit Radfahren noch sicherer wird.
Dooring vermeiden
Der richtige Seitenabstand zu parkenden Autos: mindestens 1,2 m vom Lenkerende zum Parker. Wie setzt sich diese Zahl zuammen? Die maximale Türöffnungsbreite (VW Golf) beträgt 1,13 m, die typische Türbreite eines Pkw beträgt 0,9 m. Laut Dooring-Studie sollte ein radfahrender Mensch 30 cm Abstand beim Vorbeifahren halten. Hier finden Sie die ganze Studie:
Diese Empfehlung wurde im September 2016 vom Wiener Verwaltungsgericht rechtlich abgesichert: "Ein Seitenabstand von 1,2 - 1,8 Metern ist bei 30 km/h eine vertretbare Entfernung, will sich der Radfahrer nicht der Gefahr aussetzen, durch eine geöffnete Fahrzeugtüre verletzt zu werden." wie wir hier berichten.
Tiefenabstand beim Hintereinanderfahren
Neben dem Seitenabstand ist der Tiefenabstand zu Radfahrenden zu beachten. Er beschreibt den Zwischenraum zwischen dem hinteren Ende des Vorausfahrend und der Front des nachfolgenden Fahrzeuges. Drängeln und Auffahren von nachfolgenden Kfz ist bedrohlich und gefährlich für Radfahrende. Der Tiefenabstand ist in der StVO in § 18 Abs. 1 geregelt: Der Abstand muss so gewählt werden, dass der/die LenkerIn auch bei plötzlichem verkehrsbedingtem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs jederzeit anhalten kann. Dieser Sicherheitsabstand ist entsprechend der Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Der Reaktionsweg und der Bremsweg ergeben den Anhalteweg.
FahrzeuglenkerInnen müssen ihre Fahrgeschwindigkeit so wählen, dass sie im Gefahrenfall sicher anhalten können und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug wählen.
Abstand zu FußgängerInnen
Der Fußverkehr und der Radverkehr haben viel gemeinsam:
Beide Mobilitätsformen sind muskelbetrieben, effizient und energiesparend. Sie sind gesund sowie kostengünstig. Beide Fortbewegungsarten brauchen wenig Platz und tragen zur Lebensqualität bei. Klimaschutz, Gesundheit, Verkehrssicherheit und Volkswirtschaft profitieren somit von mehr aktiver Mobilität.
Zu Fuß gehen ist die ursprünglichste und für viele Menschen einzige Form der selbständigen Mobilität. FußgängerInnen haben Anspruch auf ein attraktives, engmaschiges Netz von Wegen, Plätzen und Flächen, auf denen ihre Sicherheit gewährleistet ist, sie sich aufhalten und verweilen können.
Damit zu Fuß Gehende auch auf gemischten Wegen bzw. Flächen sicher sind, gilt es, Rücksicht zu nehmen. Auch wenn FußgängerInnen dort mit Radfahrenden rechnen (müssen), sollte in sicherem Abstand und mit vorsichtig gewählter Geschwindigkeit vorbeigefahren werden. Im Bedarfsfall ist es hilfreich, sich möglichst frühzeitig freundlich bemerkbar zu machen und im Zweifel auch anzuhalten.
So sollte kein Fahrzeuglenker etwa bei mehreren nebeneinander gehenden Menschen drängeln oder sich durchzwängen, sondern nach dem ersten Kommunikationsversuch warten, bis diese ausgewichen sind. Ein ausgesprochenes oder gedeutetes "Danke" hilft.
Besondere Vorsicht gilt bei kleinen Kindern und älteren Menschen. Jüngere Kinder können plötzlich und willkürlich ihre Laufrichtung ändern, ältere Menschen hören herannahende Fahrräder schlecht und erschrecken deshalb leicht. Das potenzielle Konflikt-Thema ist auch ein Grund, warum sowohl Radlobby als auch FußgängervertreterInnen getrennte Infrastruktur für Fuß und Rad auf Hauptrouten einfordern. Das Mischen sollte dort nach Möglichkeit vermieden werden und primär in der Erschließungsfunktion Anwendung finden. Eine Ausnahme davon sind breitere Straßen oder Plätze in zentralen Bereichen mit ausreichend Raum für Menschen zu Fuß & Rad, wo sich z.B. Begegnungszonen anbieten.
Die Radlobby und WalkSpace haben bereits 2014 gemeinsam ein Positionspapier erarbeitet - Radverkehr und Fußverkehr treten darin gemeinsam für mehr Rücksicht ein und fordern einen höheren Stellenwert in der bisherigen autozentrierten Straßengestaltung ein.
Abstandskampagne mit einer Spende unterstützen
Bus-Kampagne
Um mehr Menschen zu erreichen, haben wir einen Autobus der Wiener Linien mit unserem Abstands-Sujet beklebt. Für die Umsetzung bekamen wir finanzielle Unterstützung all jener, denen ein achtsames Miteinander im Straßenverkehr ein Anliegen ist. Alle Radfahrende, FußgängerInnen und LenkerInnen motorisierter Fahrzeuge trugen gemeinsam dazu bei, diese Stadt lebenswerter zu machen.
Ein Teil der Kosten dieses Projekts wurden innerhalb weniger Tage via Crowdfunding auf respekt.net aufgestellt. Die enorme, schnelle Unterstützung zeigt uns, dass die Kampagne für viele wichtig ist - deswegen sammeln wir weiter, um nicht nur einen, sondern sogar mehrere Busse bekleben zu können.
Helfen Sie mit! Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem sicheren, faieren und rücksichtsvollen Miteinander im Straßenverkehr!
So geht´s:
- Überweisen Sie einen Betrag nach Ihrem Geschmack an unsere Kontonummer: Radlobby ARGUS, IBAN: AT40 6000 0000 0758 2600, BIC: BAWAATWW, Verwendungszweck: Buskampagne
- Oder: Nutzen Sie die einfache Zahlungsabwicklung (Sofortüberweisung, Kreditkarte, oder einmalige Abbuchung per SEPA-Lastschriftmandat) über das Online-Formular.
Projektbezogenen Spende für die Kampagne Abstand macht sicher!
Abstand-Aktionen in den Bundesländern und international
Download
Hier gibt es das Abstands-Sujet zur freien Verwendung (unter Angabe der Quelle © Radlobby) zum Download.