Radfahren bei Nacht in den Fußgängerzonen Innsbrucks
Ein kurzer Rückblick in die Geschichte der Maria-Theresien-Straße hilft für ein besseres Verständnis: Diese zentrale, breite Straße im Zentrum Innsbrucks war immer eine wichtige Radverbindung. Deshalb war es zunächst selbstverständlich, als die Straße zur Fußgängerzone beschildert und dann auch baulich als solche ausgestaltet wurde, dass weiterhin das Radfahren erlaubt sein sollte.
Aus verschiedenen Gründen (große Gastgärtenflächen, mangelnde gestalterische Kennzeichnung der befahrbaren Flächen, Fußgänger- und Radfahrerzahlen, die alle Erwartungen übertrafen, ...) kam es schon bald nach der Umgestaltung zu Konflikten zwischen den beiden umweltfreundlichen VerkehrsteilnehmerInnen. „Gelöst" wurde der Konflikt wie so oft: Das Radfahren in der Fußgängerzone wurde verboten.
Neue Regelung eingeführt
Nun wurde wenigstens die Nacht, wo es wesentlich weniger Fußgänger- und Radverkehr und keinen Gastgartenbetrieb gibt, wieder vom Fahrverbot für RadfahrerInnen ausgenommen. Es gilt daher in der Maria-Theresien-Straße wie auch in der Altstadt ab sofort folgende Regelung:
- 6:00 - 10:30 Uhr: Keine Fußgängerzone -> uneingeschränkter Radverkehr (und erlaubter KFZ Verkehr)
- 10:30 - 22:00 Uhr: Fußgängerzone -> Radfahren verboten
- 22:00 - 6:00 Uhr: Fußgängerzone -> Radverkehr in angemessenem, reduziertem Tempo erlaubt, Fußgänger haben Vorrang