OÖ SternRADLn und Linzer Rad-Parade werden vom Verein Radlobby...
Radlobby fordert Sicherheitsinitiative für Radverkehr auf Überlandstraßen
Freitagabend starb eine 40-jährige Radfahrerin, nachdem ein 20-jähriger Lenker bei Dunkelheit mit seinem PKW ungebremst mit ihr kollidiert war. Das Fahrrad war laut Bericht in der Kronen Zeitung vorschriftsmäßig beleuchtet, das Opfer trug eine pinke Jacke und einen Helm samt Rückstrahler. Die Situation macht uns fassungslos und traurig, und weckte Erinnerungen an einen Vorfall vom vergangenen Jahr.
Bereits im Mai 2019 wurde der Radfahrer Michael M. aus Oberösterreich angefahren. Die Wucht der Kollision war enorm: Erst am nächsten Tag wurde die Leiche und das Wrack des Fahrrads 80 m von der Unfallstelle entfernt gefunden. Die Untersuchung ergibt: Der Lenker war übermüdet, mit überhöhter Geschwindigkeit bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn zu schnell unterwegs gewesen und beging Fahrerflucht. Verteidigung des Lenkers: Er dachte, es sein ein Wildunfall gewesen. In seinem Plädoyer führte der Verteidiger an, „Sein Mandant sei 'zu schnell für die Sichtverhältnisse' unterwegs gewesen, dies sei aber 'ein Massenphänomen' im heimischen Straßenverkehr und bedeute keine grobe Fahrlässigkeit.“
Das Urteil? Trotz einschlägiger Vorstrafe nur 4 Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 3220 Euro wegen leicht fahrlässiger Tötung.
Gefährliche Fahrweise darf nicht weiter verharmlost werden
Die Radlobby Oberösterreich protestiert entschieden dagegen, dass in diesem und in vielen anderen Fällen die Nichteinhaltung der StVO durch Fahrzeuglenker verharmlost und heruntergespielt wird. Das berühmte „Ich habe nichts gesehen!“ darf nicht mehr als Türöffner für eine geringe Strafe dienen, sondern es muss als Schuldeingeständnis für das Missachten der StVO gewertet werden. Ein beleuchteter Radfahrer auf der Fahrbahn ist sehr gut sichtbar im Vergleich zu Wild, das unvermittelt von der Seite auf die Straße springt.
Die Radlobby fordert die strikte Einhaltung der geltenden Gesetze und die entsprechende gesetzmäßige Verurteilung bei Kollisionen. Wir fordern, dass Verurteilungen bei gefährlicher Fahrweise auch entsprechend dem Gedanken einer generalpräventiven Wirkung erfolgen. Der Schutz nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer muss sowohl im Straßenverkehr als auch in der Rechtsprechung höchste Priorität haben. Da in Österreich bei der überwiegenden Anzahl der Überlandstraßen keine vom Autoverkehr getrennten Radwege existieren, ist für die Radfahrenden die Benutzung dieser Straßen oft nicht zu vermeiden.
Politik muss sofort Bewusstseinsbildung und Rahmenbedingungen für sicheres Radfahren schaffen
Der Umstand, dass immer wieder solche schrecklichen Unfälle passieren, ist vor allem jahrzehntelang einseitiger Verkehrspolitik geschuldet. Dem Leitsatz „Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des motorisierten Verkehrs darf nicht gefährdet werden“ wurde und wird alles untergeordnet! Es braucht daher hier ein umgehendes Umdenken, mit Sicherheit für ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger- und Radverkehr an oberster Stelle. Daher stehen hier die Politik und Verwaltung umso mehr in der Pflicht, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um mit radfreundlichen Auslegungen der Ermessensspielräume schon jetzt in allen Instanzen den maximal möglichen Schutz zu gewähren und dort wo es nötig ist für entsprechende Gesetzesänderungen zu sorgen. „In einem ersten Schritt braucht es umgehend Bewusstseinsbildung für den Motorisierten Verkehr. Es reicht nicht mit durchaus lobenswerten Kampagnen des Land OÖ wie „Mach dich sichtbar!“ die Verantwortung nur auf die ungeschützten VerkehrsteilnehmerInnen abzuschieben. Das Land OÖ betreibt jährlich mehrere Verkehrssicherheitskampagnen mit Plakaten und Inseraten, keine einzige davon hatte bisher Radverkehrssicherheit zum Thema. Wir fordern daher diese kurzfristig umsetzbare Maßnahme in die Wege zuleiten!“ sagt Gerhard Fischer Vorsitzender der Radlobby OÖ.
Politiker fordern Radfahrende auf, sich mit Warnwesten sichtbar zu machen, von Land OÖ, Daniel Kauder https://www.land-oberoesterreich.gv.at/226534.htm
Gerade Menschen, die trotz unzureichender Infrastruktur das Fahrrad als Verkehrsmittel wählen, sind hier zwangsweise oft unnötigen Risiken ausgesetzt. Dieser Umstand verhindert bei vielen motivierten Mitmenschen den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad als Verkehrsmittel Transportmittel für den Alltag. Stattdessen erfolgt der Rückzug in den vermeintlich sicheren PKW, gerade jetzt während der COVID-19-Pandemie.
Während es also nun im ersten Schritt um Bewusstseinsbildung und die unbedingte Einhaltung und Durchsetzung der bereits existierenden Gesetze, wie zum Beispiel „Fahren auf Sicht“ geht, fordert die Radlobby Oberösterreich weitere Änderungen im Gesetz zum Schutz der Radfahrenden. Wichtige Forderungen sind eine Geschwindigkeitsreduktion auf Freilandstraßen ohne getrennte Radweginfrastruktur und die gesetzliche Festlegung eines minimalen Überholabstands. Mittel- bis längerfristig führt aber kein Weg daran vorbei, auf Freilandstraßen für vom Autoverkehr getrennte geschützte Radwege zu sorgen.