Rad und Recht

Wer haftet bei Radtouren?

Radtouren sind eine großartige Möglichkeit, gemeinsam sportlich die Gegend zu erkunden. Jedoch: Wer haftet im Falle eines Unfalls? Johannes Pepelnik, Rechtsanwalt in Wien und Vertrauensanwalt der Radlobby, erklärt den Sachverhalt wie folgt: 

In Österreich gilt das Prinzip „casum sentit dominus“: Grundsätzlich hat jede und jeder seinen Schaden selbst zu tragen. Nur in bestimmten Fällen kann ein anderer dafür verantwortlich gemacht werden:

Vorsicht beim Verlassen des "Radweges"

Welche Regeln gelten beim Verlassen von Radwegen bzw. Geh-&Radwegen und wem wird im Zweifelsfall Recht gegeben? Johannes Pepelnik, Vertrauensanwalt der Radlobby, sagt hierzu Folgendes: 

Schlechte Radwege: Wer haftet?

Wer infolge mangelhafter Radinfrastruktur zu Sturz und Schaden kommt, könnte Schadenersatzansprüche haben: Rechtsanwalt Johannes Pepelnik informiert über die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Straßenerhalter:

Rechtliche Klärung für Fahrzeugmitnahme am Rad

Darf man mit einem Fahrrad ein anderes Fahrzeug transportieren? Diese Frage sorgte für Verunsicherung, denn laut Straßenverkehrsordnung (§ 68 Abs. 3) ist es verboten beim Radfahren andere Fahrzeuge bzw. Kleinfahrzeuge mitzuführen. Durch eine Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) ist diese Frage nun geklärt: es kommt auf das Wie an, der Transport von Fahrzeugen auf dafür geeigneten Fahrrädern oder Anhängern ist erlaubt.

Benützungspflicht von Radfahranlagen

In Österreich gilt grundsätzlich die Benützungspflicht von Radfahranlagen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Anhänger, Transporträder und Trainingsfahrten mit dem Rennrad. Hier eine Klärung wann Wahlfreiheit besteht, in welchen Fällen auf Radfahranlagen gefahren werden muss und in welchen Fällen diese nicht benutzt werden dürfen:

Anlagearten von Radverkehrsinfrastruktur

Was gemeinhin als „Radweg“ verstanden wird, ist oft kein Radweg. Meist handelt es sich um eine von vielen Anlagearten (s. dazu das Wiener Rad“wege“netz). Wir wollen ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und erläutern im Folgenden die einzelnen Anlagearten von Radverkehrsinfrastruktur.

StVO erneuern? Die Radlobby-Forderungen

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Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) atmet noch den Geist jener Zeit, in der sie geschaffen wurde: der 1960er-Jahre. Autos schienen noch ein schillerndes Zukunftsversprechen, der Autobesitz stieg rasant an, und das Prinzip der freien Fahrt und der Flüssigkeit des motorisierten Verkehrs prägte die Gesetzwerdungsprozesse. Nun kennen wir schon lange die Schattenseiten des Autoverkehrs, der sich zu einer flächendeckenden Klimagefahr entwickelt hat.

Radlobby-Umfrage: Selbstständige Kindermobilität legalisieren

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Die Radlobby hat österreichweit zu einer ausführlichen Umfrage zu Radinfrastrukturthemen, Kindermobiliät und Meinungen zu Radpolitik und Leistungen der Radlobby eingeladen. Über 700 Antworten sind eingelangt, die aufsehenerregende Ergebnisse lieferten.

Neu in Deutschland: Eltern dürfen Kinder am Gehsteig begleiten

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In Deutschland dürfen Eltern künftig ihre Kinder beim Radfahren auf dem Gehsteig begleiten. Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt ab 14. Dezember 2016 in Kraft und soll Familien dazu bewegen, öfter aufs Rad zu steigen. Hierzulande ist Kindern mit Rädern ab 30cm Felgendurchmesser (ca. 12 Zoll) das Radfahren am Gehsteig verboten.

Bahnbrechendes Urteil zu Anti-Dooring-Abstand

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Ein erfreuliches Gerichtsurteil sorgt für mehr Radfahrsicherheit: Der richtige Abstand zu parkenden Autos kann bei abrupt geöffneten Autotüren über die Gesundheit von Radfahrenden entscheiden. Dennoch wird das Einhalten eines Sicherheitsabstandes oft von AutofahrerInnen oder gar der Polizei als regelwidrig empfunden. Nun hat Radlobby-Anwalt Dr.

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