Rad und Recht

5000 ‎£ Bußgeld für zu wenig Überholabstand

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In Österreich mangelt es an einer konkreten Regelung des Seitenabstandes, wenn Radfahrende überholt werden. Auch in Großbritannien hieß es bisher nur dass Radfahrenden beim Überholen "plenty of room" zu geben ist.

Fahrradbeleuchtung

Das Fahrrad hat immer Saison und ist auch für Fahrten in der Dämmerung und bei Nacht ein alltagstaugliches und sicheres Verkehrsmittel. Wichtige Voraussetzungen dafür sind, dass man als Radfahrender ausreichende Sicht hat und auch selbst gut gesehen wird. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist daher eine gewisse Grundausstattung an Beleuchtungselementen für das Fahrrad sinnvoll und wichtig.

Fixie-Urteil zu starrem Gang als Bremsvorrichtung

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Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat dem Einspruch eines Fixie-Fahrers komplett stattgegeben, der starre Gang ist als Bremsvorrichtung durchgegangen. Das Gericht urteilt dass "nicht erwiesen werden kann, dass es sich bei einem starren Antrieb nicht um eine solche Bremsvorrichtung handelt."
Achtung, zu dem Fall gibt es allerdings mittlerweile ein neues anderes Urteil!

Radfahren in der Natur braucht legalen Rahmen

Die Natur ist Österreichs größtes und schönstes Fitness-Studio. Wandern und Radfahren zählen zu den beliebtesten aktiven Freizeitbeschäftigungen der ÖsterreicherInnen und zu den Aushängeschildern für den Tourismus. Signifikante Zunahmen bei diesen Sportarten sind vor allem beim Mountainbiken feststellbar, wobei jedoch die gesetzliche Lage generell für Radfahren in der Natur, ob Wald oder Berg, unbefriedigend ist.

Radhelmpflicht

In den Industrieländern leiden immer mehr Menschen an Herz-Kreislauf-Problemen, Übergewicht und Atemwegserkrankungen. Die genannten Beschwerden stellen immer stärkere Belastungen für den Einzelnen und große Kostenfaktoren für die staatlichen Gesundheitssysteme dar.

Regeln fürs Radeln und StVO Novellen 2013 & 2019

Die mit April 2013 in Kraft getretene StVO-Novelle brachte einige radfreundliche Änderungen. Die wichtigsten haben wir hier zusammengefasst und ausführlich im Radlobby Österreich StVO Folder "Regeln fürs Radeln" erläutert, welcher 2018 neu überarbeitet wurde und nun noch besser verständlich ist, als der alte. Am 01. April 2019 trat schließlich die 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, welche in Teilen von der Radlobby Österreich im Unterausschuss Radverkehr des Verkehrsministeriums mitverhandelt wurde.

Rollern mit dem Rad ist trotzdem Radfahren

Manchmal macht die Meinung die Runde, dass man sich in Fußgängerzonen ohne Radfahrerlaubnis so aus der Affäre ziehen könne, dass man das Rad als Roller nutzt, also auf einem Pedal stehend das andere zum Anstoßen nimmt und so das Radfahrverbot umgehen könne. Möglicherweise stimmt das PolizistInnen gnädig, aber die Rechtslage ist klar: Leider nein. Auch das gilt als Radfahren.

Die OGH-Entscheidung und Erkenntnisse des Verwaltungssenates, auf die sich diese Auskunft bezieht im Wortlaut:

Räder rechtssicher parken

Das Fahrrad ist deswegen ein so geeignetes Alltagsverkehrsmittel weil es einen schnell, gesund und direkt von A nach B bringt – aber nur wenn an Start und Ziel auch einen Radparkplatz vorhanden ist. Oft ist das Parken zwar möglich, doch wo ist es auch erlaubt? Um zu vermeiden, dass das geparkte Fahrrad bei der Rückkehr nicht mehr vorzufinden ist, weil es von der Polizei oder einem Sicherheitsdienst entfernt wurde, hat die Radlobby hier die wichtigsten Grundlagen zusammen gefasst.

Wie viele Lichter braucht ein Dreirad?

Mehrspurige Lastenräder werden immer mehr, und das ist gut so! Damit kann man ja Hund, Kind, Einkauf oder Oma CO2-frei durch die Stadt kutschieren. Aber bei Ausfahrten in lauen Frühlingsnächten stellt sich die Frage, wie viele Lichter eigentlich ein Dreirad braucht, und wo?

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